Der Typenschein ist aber nicht die BE.
Alle Versionen der S51Enduro haben eine gemeinsame Betriebserlaubnis die unter der KTA-Nummer1477-5 dokumentiert ist
Was man mit zu führen hat ist ein Auszug von dieser BE, wie es auch darauf steht.
Und KBA schmeißt die zum Teil die Ausführung wieder zusammen ?
"6948/011 = S51 E,3,4"
Nebenei, die S51 E2 vermisse ich da.
Wenn ich dich also richtig verstehe, muss nach deiner Meinung, alles was nicht der entsprechenden Version entspricht, macht eine Abnahme erforderlich, damit dann wohl auch zb. ein DZM an einer S51N, ein 60er Tacho statt ein 48er, Umbau von 6V auf 12V, Umbau auf kontaktlose Zündung, Nachrüstung von Blinkern, auch der Einbau der genannten Endurodämpfer in eine S51E/4 ?
Nun gut damit, damit die Diskussion nicht ellenlang,
es kann sich jeder selbst bei einer Prüfstelle erkundigen ob es so oder so ist,
sollte aber bedenken das auch Prüfer gibt, die machen Abnahmen nicht weil diese notwendig ist, sondern wegen des Geldes
was sie für eine Abnahme verlangen können.
. es bezieht sich auf das dekragutachten von 98, wozu irgendein anderer prüfer noch mal stellung zu bezogen hat 2004.
Na dann versuche ich mal die Frage anders zu stellen.
Woraus genau erschließt du das da ein anderer Prüfer nochmal Stellung dazu 2004 bezogen und das nicht die Stellungnahme von 1998 ist,
die 2004 ausgestellt wurde weil Vervielfältigung eh nur mit Zustimmung des Prüflabors/Auftraggeber gemacht werden darf ?