Restauration S51 B2-4

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Also ich kann nur sagen auf meinem originalen DDR Rahmentypenschild steht nur S51. Ich glaube es kann niemand nachvollziehen welche Bauteile und Ausstattung an meiner S51 gehören, ob ich eine Blink- und Fernlicht Kontrollleuchte habe, welche Zündanlage 6V/12V oder die Stoßdämpfer von der Comfort. Ich glaube es ist nur wichtig das die Bauteile an sich ne ABE haben

  • ohh doch das kann man nachvollziehen


    HalloStege mal antikkern, der sagt dir auch die Farbe dazu

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Der Typ ist aber S51 B2-4 und nicht S51 E oder der "Typ" S51. Die von dir genannten sind alles Enduro-Versionen, da ergibt eine gemeinsame KTA schon irgendwie Sinn.

    Bedenke aber mal wie unterschiedlich diese zum Teil sind

    zb. eine S51 E/4 https://images.app.goo.gl/L87ZPAXntnmWRo58A , das ist von der Basis her eine S51N (mit U-Zündung ohne Blinker und Zündschloss) die ein Enduro-Lenker, Auspuff und Streben usw. hat, bei dieser Stoßdämpfer verbaut sind wie sie auch der S51B2 auch verbaut waren.

    Eine S51E ist dagegen auf Basis eine B2 aufgebaut.

    Wenn im S51 B2-4 ein grundlegend anderer Motor als in der S51 E verbaut wäre, dann müsste das auch geändert werden, oder nicht?

    Dann ja, aber wir haben nun mal die "Besonderheit" das alle S51 Versionen die gleiche Motorisierung mit 3,7PS haben, wie auch den gleichen Rahmen (abgesehen von den Enduro-Streben), Räder, Bremsen usw.

    Was ist denn deine Begründung, dass die Federbeine für alle Modelle der S51er-Reihe ohne Änderungsabnahme zugelassen sind?

    Hatte ich bereits erklärt und ist so neben bei, die Begründung von einen bzw. zwei Prüfern.

    die auch für mich logisch erscheint , gibt nun mal den Typ S51 nur mit einer Motorisierung usw.


    wie man sieht ist dein link ein bezug auf dem dekragutachten von schwarz, von 1998, wozu einer 2004 stellung zu genommen hat.

    Hm, wie kommst du darauf ?

    Die Dämpfer von schwarz sind 1998 von der Dekra geprüft wurden, und das ist die "Stellungsnahme" dazu und

    diese Exemplar davon ist 2004 herausgegeben/ausgestellt worden, oder was sehe ich da falsch ?

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • ... und was habe ich geschrieben? es bezieht sich auf das dekragutachten von 98, wozu irgendein anderer prüfer noch mal stellung zu bezogen hat 2004.

    so das selbe können wa nun noch mal mit anderen Worten erklären. ändert dann aber immer noch nichts daran. Auch wenn in deiner pdf "nur" Stellungnahme steht und bei mir unbedenklichkeitsbestätigung:kopfkratz:

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Der Typenschein ist aber nicht die BE.

    Alle Versionen der S51Enduro haben eine gemeinsame Betriebserlaubnis die unter der KTA-Nummer1477-5 dokumentiert ist

    Was man mit zu führen hat ist ein Auszug von dieser BE, wie es auch darauf steht.


    Und KBA schmeißt die zum Teil die Ausführung wieder zusammen ?

    "6948/011 = S51 E,3,4"

    Nebenei, die S51 E2 vermisse ich da.


    Wenn ich dich also richtig verstehe, muss nach deiner Meinung, alles was nicht der entsprechenden Version entspricht, macht eine Abnahme erforderlich, damit dann wohl auch zb. ein DZM an einer S51N, ein 60er Tacho statt ein 48er, Umbau von 6V auf 12V, Umbau auf kontaktlose Zündung, Nachrüstung von Blinkern, auch der Einbau der genannten Endurodämpfer in eine S51E/4 ?


    Nun gut damit, damit die Diskussion nicht ellenlang,

    es kann sich jeder selbst bei einer Prüfstelle erkundigen ob es so oder so ist,

    sollte aber bedenken das auch Prüfer gibt, die machen Abnahmen nicht weil diese notwendig ist, sondern wegen des Geldes

    was sie für eine Abnahme verlangen können.

    . es bezieht sich auf das dekragutachten von 98, wozu irgendein anderer prüfer noch mal stellung zu bezogen hat 2004.

    Na dann versuche ich mal die Frage anders zu stellen.

    Woraus genau erschließt du das da ein anderer Prüfer nochmal Stellung dazu 2004 bezogen und das nicht die Stellungnahme von 1998 ist,

    die 2004 ausgestellt wurde weil Vervielfältigung eh nur mit Zustimmung des Prüflabors/Auftraggeber gemacht werden darf ?

  • lese dir die von dir verlinkte pdf durch. steht doch schwarz auf weiß da. erstens ist es ein anderer prüfer von 2004, zweitens der name STELLUNGNAHME sagt doch schon alles. Bei mir steht UNBEDENKLICHKEITSBESTÄTIGUNG.

    Wenns jetzt immer noch nicht klick macht, sorry wird mir langsam zu doof. Will man wieder mal so lange drauf rumreiten bis es für einen passt?

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!