Danke für den Hinweis ckich.
Habe Widerspruch eingelegt, mit Verweiß auf den Paragraphen.
Mal sehen wie die sich demnächst rauswinden, hab ja bis jetzt gar kein Glück.
Chaos bei §21 Abnahme, Zulassung verweigert Stempel
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Wäre der Fall nicht bereits etwas für einen Anwalt?
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Also ich musste ja letztens auch Fotos zu meinen angeforderten KBA-Papieren für einige Mopeds einsenden.
Da waren mindestens 5 selbst gestanzte Typenschilder dabei. Ich weiß nicht was die bei dir für ein Problem haben!
Die Fotos, die du gesendet hast, waren aber schon von einem kompletten Moped ohne Reimport-Merkmale, oder? -
Die machen halt wie se lustig sind.
Was soll an einer Enduro auf Export hinweisen? Blinker, Hupe, Soziusrasten sind dran. Die hängen sich am gestanzten Schild auf.
Die Enduro ist komplett, bis auf den Scheinwerfer war alles dran.Der Verkäufer vom dem ich den S51 Comfort Rahmen, Papiere und Schild habe, hat für den Antrag auch Bilder senden müssen. Rahmen war schrott, da er nen Unfall hatte. Hat einfach Bilder von einem anderen Moped geschickt, bzw beim Rahmen gesagt das es momentan nicht geht, da der Rahmen zum Pulverbeschichten ist.
Er hat die BE bekommen, trotz das nicht alle Fotos waren wie gefordert, bzw Foto vom Rahmen fehlte. Die Email ans KBA hatte mir er gesendet. Das war März diesen Jahres. -
Wie lange dauert es bis man die Papiere erhält, wenn die nach Bilder nachgefragt haben?
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bei mir war das ca. 1 Woche.
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Der Verkäufer vom dem ich den S51 Comfort Rahmen, Papiere und Schild habe, hat für den Antrag auch Bilder senden müssen. Rahmen war schrott, da er nen Unfall hatte. Hat einfach Bilder von einem anderen Moped geschickt, bzw beim Rahmen gesagt das es momentan nicht geht, da der Rahmen zum Pulverbeschichten ist.
Ist aber schon Klar das die die Bilder zum Moped speichern.
Damit könne die nachhinein auch mal Betrug im Raum stehen..... -
Mh das muss dir aber auch erstmal jemand nachweisen. Wenn ich Papiere bestelle und bau 6 Wochen später nen Enduro Auspuff, N Streben und das Lackset von Gelb auf Rot um dann ist’s auch so wie es ist.
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Sehe das genauso, das bringt den relativ wenig. Ist natürlich eine fiese Falle, wenn dem so ist. Wie will man nachweisen wie das Moped mal vor ein paar Jahren, als die KBA Papiere beantragt wurden, aussah.
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Betrug ist es nun mal, und persönlich möchte man ja auch nicht betrogen werden......
Könnte ja mal auffallen das mit Bilder von einen und denn selben Moped, mehrere Anträge mit unterschiedlichen FINs gestellt wurden......
Was ich damit sagen will, das es genug Sachen gibt die nur durch blöden Zufall zum Vorschein gekommen sind. -
Ich hab Antwort bekommen:
"
Verfügen die Halter von ehemals nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen
aus dem Beitrittsgebiet nicht mehr über den Nachweis der Allgemeinen
Betriebserlaubnis (ABE), so kann dieser gem. Verkehrsblattverlautbarung
Nr. 238 (VkBl 1991 S. 736) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgestellt
werden. Das KBA bestätigt mit dem Nachweis über eine ABE das Bestehen
einer Betriebserlaubnis für einen Fahrzeugtyp, der vom Ihnen unter
Angabe einer plausiblen Fahrgestellnummer beschrieben wurde. Hierbei
wird unterstellt, dass uns wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden. Ob
das Fahrzeug tatsächlich der ABE entspricht, kann auf die Entfernung
nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden. Bei dem
Beitrittsgebiet handelt es sich um das Staatsgebiet der ehemaligen DDR.Haben sich Zweifel ergeben, ob für ein hier beantragtes Fahrzeugs die
Voraussetzungen vorliegen, wird die Erteilung eines ABE-Nachweises von
hier versagt. Eine Übereinstimmung mit einer Allgemeinen
Betriebserlaubnis der ehem. DDR kann dabei nicht vermutet werden. Für
solche Fahrzeuge ist weder eine ABE des ehem. KTA noch eine ABE des KBA
gültig. Solche Fahrzeuge benötigen vor einem Inverkehrbringen immer eine
Einzelbetriebserlaubnis durch die örtlich zuständige
Straßenverkehrsbehörde.Zweifel ergeben sich für Ihr Fahrzeug durch die Tatsache, dass das originale Typschild nicht mehr vorhanden ist."
So wie sich das liest, schauen die in einer Liste nach, obs das Moped laut Simson gab und sagen dann ja oder nein. Unabhänig von Export oder nicht.
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Die Zweifel an einem nicht originalen Typenschild ist kein Nachweis dass das KFZ ins sozialistische Ausland exportiert wurde.
Die Aussage ist an den Haaren herbeigezogen und so nicht akzeptabel.
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