Hallo auch,
ich bin gerade am verzweifeln. Ich wollte eine S51 mit einem Änderungsgutachten abstempeln lassen, ich schlag mich schon ein halbes Jahr mit meiner Behörde (Landkreis Görlitz) rum.
In meinem Landkreis hab ich zwei Behörden die §21 abnehmen, als ich das erste Mal im Februar bei Nr1 da war, wurde mir gesagt, mein Dekra Gutachten sei ungültig, die Dekra dürfe keine Betrieberlaubnis erstellen, nur die KBA darf das. Ja ne ist klar.
Hab mich dann noch mit der Sachgebietsleiterin rumärgern müssen, die die Abnahme nur abstempeln würde, wenn ich die Originalen DDR KTA Papiere hätte, habe ich aber nicht.
Dann bin ich in den Nachbarlandkreis (Bautzen) gefahren, die würden mir die Papiere ohne rumzueinern abstempeln, machen die nur nicht, da ich aus einem anderem Landkreis komme. Mir wurde vorgeschlagen ich soll es von jemand ausm Landkreis Bautzen abstempeln lassen und dann auf mich ummelden.
Heute war ich auf Behörde Nr2 in meinem Landkreis, da ging das Theater wieder los, das das Dekra Gutachten ungültig ist. Diesmal Zitat: " da wurde drin rumgemalt..." Die gute Frau war der Meinung, das das ß in der einen Spalte ein selbtgemaltes großes B vortäuschen sollte.
Ich seh langsam echt nicht mehr durch und bin am Ende. Was ist denn nun richtig, oder macht das jede Behörde wie die lustig ist?