Chaos bei §21 Abnahme, Zulassung verweigert Stempel

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  • Hallo auch,


    ich bin gerade am verzweifeln. Ich wollte eine S51 mit einem Änderungsgutachten abstempeln lassen, ich schlag mich schon ein halbes Jahr mit meiner Behörde (Landkreis Görlitz) rum.
    In meinem Landkreis hab ich zwei Behörden die §21 abnehmen, als ich das erste Mal im Februar bei Nr1 da war, wurde mir gesagt, mein Dekra Gutachten sei ungültig, die Dekra dürfe keine Betrieberlaubnis erstellen, nur die KBA darf das. Ja ne ist klar. :a_zzblirre:
    Hab mich dann noch mit der Sachgebietsleiterin rumärgern müssen, die die Abnahme nur abstempeln würde, wenn ich die Originalen DDR KTA Papiere hätte, habe ich aber nicht.
    Dann bin ich in den Nachbarlandkreis (Bautzen) gefahren, die würden mir die Papiere ohne rumzueinern abstempeln, machen die nur nicht, da ich aus einem anderem Landkreis komme. Mir wurde vorgeschlagen ich soll es von jemand ausm Landkreis Bautzen abstempeln lassen und dann auf mich ummelden.
    Heute war ich auf Behörde Nr2 in meinem Landkreis, da ging das Theater wieder los, das das Dekra Gutachten ungültig ist. Diesmal Zitat: " da wurde drin rumgemalt..." Die gute Frau war der Meinung, das das ß in der einen Spalte ein selbtgemaltes großes B vortäuschen sollte. ?(:dash:
    Ich seh langsam echt nicht mehr durch und bin am Ende. Was ist denn nun richtig, oder macht das jede Behörde wie die lustig ist?

  • Das was die Dekra ausstellt fürn Moped ist eine BE die erst gültig ist wenn die Zulassungsstelle den Stempel drauf macht.
    Das ist so.
    Wenn die behaupten da hat einer drinnen um gemalt, dann sollen das mit der Prüfstelle abklären ob so ist.
    Verlange nach den Chef der Zulassungsstelle und lasse dich nicht abweisen bis es geklärt wird.

  • eine ³21 Abnahme hat eine Gültigkeit von nem viertel Jahr, danach kannst des wieder neu abnehmen lassen.
    Auch die Dekra schickt die Daten zur Zulassungsstelle, damit die Damen und Herren nur einen Klick machen müssen.
    Auch falsch ist das Gutachten( in dem Fall der Wisch für die Betriebserlaubnis) nur abstempeln zu lassen.
    Die Dekra stellt ein Gutachten ZUR ERLANGUNG der Betriebserlaubnis aus. Das heißt man bekommt auf dem Amt dann solch kleinen grünen Schein mit dem Angaben zum Fahrzeug und das ist dann die Betriebserlaubnis im Einzelgenehmigungsverfahren.
    Anstatt dem Kennzeichen ist dann eine fortlaufende Genehmigungsnummer und das Jahr dort vermerkt.
    Auf den Dekra Wisch kommt dann der Stempel vom Landkreis und der Passus...Betriebserlaubnis erteilt

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Das aus dem Dekra Gutachten, erst eine BE wird wenn der Stempel drauf ist, ist mir ja schon klar. Wie gesagt die erste Tante im Februar sagte, die Dekra darf kein solches Gutachten ausstellen. Wollte da mit der Chefin (Sachgebietsleiterin) reden, nur war die da im Urlaub. Hatte die dann angerufen, zweimal, da kam auch jedes mal eine andere Aussage, wurde dann sogar der Lüge beziechtigt, als ich ihr sagte das ihre Bearbeiterin behauptet hat das Dekra Gutachten sei ungültig.



    @Interceptor das Blanko Dokument hab ich ja schon, das hat die Dekra gedruckt. Es hilft mir nicht, wenn ich die ganze Abnahmen nochmal bei der Dekra machen lassen muss, wenns mir mein Landkreis nicht abstempelt. Mein Gutachten ist noch bis Februar 2021 gültig.



    Die einzige Lösung die ich zur Zeit sehe, ist das ich jemanden aus dem Landkreis Bautzen finde, den ich als Halter da eintragen lasse und es dann auf mich ummelde. Habe bei Ebay Kleinazeigen auch ein Moped mit dem Dekra Gutachten gefunden, wo kein Halter drin stand, da hat nur die Zulaasung das Dokument abgestempelt. ?(

    Einmal editiert, zuletzt von Scorch ()

  • auf der BE wird kein Halter eingetragen, du brauchst nur jemanden aus dem Landkreis der dir den Gang zum Ordnungsamt abnimmt.
    Zulassungsdienste fällt mir da ein.

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Auch falsch ist das Gutachten( in dem Fall der Wisch für die Betriebserlaubnis) nur abstempeln zu lassen.
    Die Dekra stellt ein Gutachten ZUR ERLANGUNG der Betriebserlaubnis aus. Das heißt man bekommt auf dem Amt dann solch kleinen grünen Schein mit dem Angaben zum Fahrzeug und das ist dann die Betriebserlaubnis im Einzelgenehmigungsverfahren.
    Anstatt dem Kennzeichen ist dann eine fortlaufende Genehmigungsnummer und das Jahr dort vermerkt.
    Auf den Dekra Wisch kommt dann der Stempel vom Landkreis und der Passus...Betriebserlaubnis erteilt

    Nix falsch,
    die Dekra stellt ein "Gutachten zur Erlangung Betriebserlaubnis gemäß S21 StVZO (§ 4(5) FZV)" aus, so teil hier
    https://images.app.goo.gl/kCWorEdUq7wmxBGm8 , das ist die BE.
    Genau auf der anderen Seite https://images.app.goo.gl/vdeXrSVTjkF9n6Rw8 unter "Bescheinigung der Zulassungsbehörde nach §4 Abs. 5 FZV >> Betriebserlaubnis erteilt << " stempelt die Zulassungsstelle das ab, mit Datum und Unterschrift sowie der fortlaufende Genehmigungsnummer, und erst dann ist die erst gültig. (Genau das fehlt auf der im link zu sehenden BE.)
    Die fortlaufende Genehmigungsnummer kommt ganz unten rein bei "Listen-Nr." bei Kennzeichen hat die nichts verloren.
    Fahrzeug hat kein Kennzeichen zugeteilt wurden also bleibt das Frei.
    Da wird kein grüner Schein ausgestellt.


    Meines Wissens muss die Zulassung auf Grund eines 21er Abnahme, innerhalb von 18 Monaten an Ausstellung der 21er Abnahme erfolgen.
    Ist die 21er Abnahme älter, verlangt die Zulassungsstelle oftmals "nur" eine neue Begutachtung nach § 29
    wenn man Pech hat eine erneute 21er Abnahme.


    @ Scorch
    Wie schon geschrieben, nicht abweisen lassen, da sitzen bleiben bist es geklärt ist.
    Wenn die Behaupten da hat einer drin rum gemalt dann sollen die das mit Prüfstelle abklären, ob ihre Behauptung richtig erweist oder falsch ist.
    "mein Dekra Gutachten sei ungültig"
    Dann müssen die dir auch erklären warum, auch das mit der Prüfstelle abklären um eine gültige dort zu bekommen,
    wenn da Fehler von Seiten der Prüfstelle gemacht wurde.
    Die Prüfstellen machen nun mal die zu Arbeit für die Zulassungsstelle.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Hab mit der Zulassung Nr2 telefoniert. Ich dreh langsam durch, die wissen selber nicht was die machen (sollen). :dash:
    Jetzt wollen die aufeinmal einen Eigentumsnachweis von mir, das das Moped mir gehört, sprich eine Eidesstattliche Versicherung vom letzten Besitzer. Macht doch keiner... (die Sachgebietsleiterin von meinem Landkreis, meinte Anfang des Jahres ich könnte das auch machen, leider kam kein Termin zustande da die Gute in Urkaub ging. Nach ihrem Urlaub ging es dann auf einmal nicht mehr, das ich die Eidesstattliche Versicherung abgebe) :a_zzblirre::wacko:?(


    Habe jetzt mit einem Herrn, anscheind der Chef der Zulassung Nr2 lange telefoniert, laut seiner Aussage wird die FIN im Gutachten bei der KBA abgeglichen und dann sozusagen für KBA Papiere gesperrt, das die FIN nur einmal im Umlauf ist.
    (Aber wie bekommt man dann neue Papiere, wenn die alten KBA Papiere verloren oder beschädigt sind?)



    Nun das Lustige, so ein ähnliches Gespräch hatte ich mit der Sachgebietsleiterin von meinem Landkreis, sie meinte die FIN vom Gutachten wird nicht bei der KBA abgeglichen, weil ich schon überlegt hatte doch einfach KBA Papiere zu beantragen.
    Jetzt widersprechen sich die zwei Zulassungstellen, in meinem Landkreis schon. :lol:
    Die Zulassung in Bautzen hatte ich auch damals schon gefragt, als ich mich mit Zulassungsbehörde Nr1 und der Sachgebietsleitering rumärgern musste, Bautzen meinte die FIN wird nicht abgeglichen. Wie ckich sagte, da kommt nur eine Genehmigunsgnummer rein, fertig.


    Ich seh total nicht durch. Bin echt am kotzen tausende Euro für ein nicht zugelassenes Moped raus gehaun.

    4 Mal editiert, zuletzt von Scorch ()

  • Jetzt wollen die aufeinmal einen Eigentumsnachweis von mir, das das Moped mir gehört,

    Das wäre nun mal ein Kaufvertrag.


    Eidesstattliche Versicherung,
    Offensichtlich ist denen da was entfallen, das KBA stellt eine Zweischrift aus ohne ein Eigentumsnachweis, ohne eine Eidesstattliche Versicherung, ohne das da einer prüft ob das Fahrzeuge überhaupt real existiert und ohne das das Fahrzeug auf technischen Zustand und Verkehrssicherheit geprüft wurde.
    Das dein Moped real existiert und technisch in Ordnung ist, hat der Prüfer mit Ausstellung der Papiere bestätigt und der Kaufvertrag belegt das es deine ist.
    Den Sachverhalt würde ich denen von der Zulassungsstelle mal dezent auf Butterbrot schmieren.


    Wenn unbedingt sein muss, dann beantrage eine Aufbietung selber, nach Ablauf 14-tägigen Aufbietungsfrist haben sie dann die Papiere auszuhändigen bzw. die BE dann abzustempeln.
    https://www.kba.de/DE/Presse/P…ein/pm_aufbietung_pm.html
    Die Aufbietung ist dazu da um zu Prüfen ob was gegen das Fahrzeug vorliegt zb. ob die BE wegen technischen Mängeln eingezogen wurde. Ob es gestohlen gemeldet ist, prüfen die von der Zulassungsstelle eh immer beim zulassen.


    Telefoniere nicht bei den Zulassungsstellen rum, da bekommst von jeder und bei jeden erneuten Telefonat was anderes gesagt, zum teil widersprüchliches und falsches, zum Schluss wird dann behauptet das die oder die Auskunft angeblich keiner geben hat, wenn dann persönlich da bist. Das bringt nichts.
    Geh ihn und lass dich nicht einfach mit irgendwas abweisen, die müssen auch für die Lösung des eventuellen Problem aktiv beitragen, das ist nun mal ihr Job.

  • Den Kaufvertrag hatte ich letzten bei Behörde Nr2 zufällig dabei, war mit in der Mopedmappe drin.
    Hatte den auch vorgelegt, ist laut deren Aussage kein Eigentumsnachweis.
    Das mit den KBA Papieren finde ich auch so dubios, wie du sagtest es prüft keiner das Fahrzeug oder ob es überhaupt existiert. Hatte durch meine Reherchen auch vom KBA Bingo gelesen. Da werden einfach auf gut Glück, Papiere für FINs beantragt und mit Glück gibt es da Papiere, in Wirklichkeit ist das Fahrzeug schon seit der Wende recycelt. Es ist ja nur noch ein Bruchteil im Umlauf.

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