Chaos bei §21 Abnahme, Zulassung verweigert Stempel

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  • Den Kaufvertrag hatte ich letzten bei Behörde Nr2 zufällig dabei, war mit in der Mopedmappe drin.
    Hatte den auch vorgelegt, ist laut deren Aussage kein Eigentumsnachweis.

    Und haben sie dir dann auch gesagt was ein Eigentumsnachweis deren Ansicht nach wäre ?
    Glaube kaum.


    So ein Schwachsinn, die brauchen offensichtlich mal Nachhilfe.
    Ein Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag ist ein Eigentumsnachweis.
    Ein Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) oder eine BE dagegen nicht, auch wenn das viele denken oder meinen.
    In ein Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) steht der Fahrzeughalter, der kann aber muss nicht Eigentümer des Fahrzeug sein.
    In einer BE von der Dekra oder der Zweitschrift vom KBA steht ja nicht mal Name drin.
    Angesehen davon, in den Anschreiben vom KBA, was dabei ist wenn man ein eine Zweischrift erhält, steht es drauf das das kein Eigentumsnachweis ist.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Dachte auch immer das der Kaufvertrag erstmal als Eigentumsnachweis gilt, bis es wenn man Pech hat Hehlerware ist.
    Hab mal gegooglet, bei Autos ist es so das der Kaufvertrag entscheidend ist, wer drin steht ist der Besitzer. Ich dachte immer wer in der Zulassung Teil 2 steht ist Besitzer.
    Bsp 1
    Bsp 2


    Bsp 3


    Habe mich durch die Seite von meiner Zulasung gewühlt, irgendwie handhaben die Zulassung mit dem Besitz anders. ?(?(?(?(?(
    Bei Verlust der Zulassung Teil 2 muss man auch eine Eides statt abgeben, damit man eine neue Zulassung Teil 2 bekommt. Siehe Anhang



    Hingegen im Landkreis Bautzen braucht man nur Zulassung Teil 1 und Teil 2 fertig.


    Ist das nervig, jeder macht wie er lustig ist und der Bürger ist der Arsch. Wie ist das überhaupt mit Zulassungdiensten? Würde das über so einen klappen, habe gerade gesehen das in Bautzen einer ist. Da brauch ich dem ja nur die Vollmacht geben, der lässt es abstempeln, sein Name kommt rein, ich lass meinen Namen eintragen fertig.????

  • Hi,


    ist aber dann die Frage, ob der Zulassungsdienst Deinen für Ihn wohl eher exotischen Vorgang überhaupt annimmt.
    Deren tägliches Brot sind wohl eher die üblichen Sachen wie Ab-/Anmeldungen, Neuzulassungen usw.
    Ich würde dort an Deiner Stelle einfach mal nachfragen und den Sachverhalt schildern.


    Seit wann ein Kaufvertrag keinen Eigentumsnachweis darstellt, würde ich mir in diesem Fall von der Zulassungsstelle mit Angabe einer Quelle schriftlich bestätigen lassen.
    Kommt mir fast so vor, als möchten die Damen und Herren vom Amt Dich und diesen für sie komplizierten Fall abwimmeln.


    Wenn Dir der Zulassungsdienst nicht helfen kann, würde ich an Deiner Stelle den gesamten Vorgang schriftlich der Leitung der Zulassungsstelle nochmals schildern und klare Anweisungen zum weiteren Vorgehen in Schriftform fordern.
    Das ist schließlich deren verdammter Job!
    Wenn sich dann nicht schnell eine vernünftige Lösung findet, wäre die nächste Frage die nach deren vorgesetzter Behörde...


    Viel Glück!

  • Hab bei meinem örtlichen Zulassungsdienst mal auf die Schnelle angerufen, kam leider in einer Zentrale raus. Der Herr hat mir die Handy Nummer von der Chefin bei mir im Landkreis gegeben, muss da nochmal am Montag anrufen. Ihm war es auch neu, das ein Kaufvertrag kein Eigentumsnachweis sein soll. Igrnediwe macht meine Zulassung sich da eine extra Wurst, siehe Anhänge von letzter Antwort.


    Hab mir das so gedacht, das der Zulassungsdienst in meinem Namen über eine Vollmacht das anmeldet/abstempelt, wird ja bestimmt eh nicht anders laufen. Mal schauen was das Telefonat am Montag bringt.

  • Da ich das Thema dieses Jahr erst durch habe mit meiner Zulassungsstelle:


    Hingehen
    nicht von einem normalen Muschkoten abwimmeln lassen sondern mit dem Chef/der Cheffin reden
    ein Eigentumsnachweis aka Kaufvertrag, bei mir hat sogar der Ebay Ausdruck gereicht als ich den Rahmen gekauft hab
    was sie wollten war die Ablehnung vom KBA das es für den Rahmen keine Papiere gibt, hab allerdings eine Abnahme als S70 gemacht
    die Disskusionen gingen ca 3 Monate bis ich meine Papiere endlich hatte, denen ist bei jedem Termin was neues eingefallen was sie noch bräuchten bis dem irgentwann die Ideen ausgegangen sind :D

  • Ist mein reden, nicht abwimmeln lassen, den Chef das ganzen verlangen.


    Vom Vorbesitzer eine eidesstattliche
    Erklärung, wie soll das gehen wenn man die Papiere selber verbummelt hat ?
    Abgesehen geht es nur um eine BE und nicht um Zulassungsteil 1 oder/und 2.
    Und wie schon geschrieben, KBA gibt die Zweischrift ohne Eigentumsnachweis und eidesstattlicher Erklärung raus.

  • Da können wir hier viel reden und erzählen wie blöd/widerrechtlich die Forderungen der Zulassungsstelle sind...uns allen ist doch eines klar: die wollen nicht.


    Ich würde so langsam mal ein paar Dienstaufsichtsbeschwerden aushändigen und versuchen Kontakt mit der Führungsetage aufzunehmen um zu fragen was da los ist.

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

  • mal überlegen,



    - Kaufvertrag, bei mir die Ebaybescheinigung
    - Polizeiliche Unbedenklichkeitserklärung
    - Bescheinigung vom KBA das es für das Teil keine Papiere gibt
    - Dann hat er eine Eintragung in der §21 Abnahme angezweifelt (Scheibenbremse), er sagte "Das ist doch selbst nachgetragen" ?(
    Telefon rausgeholt und den Prüfer angerufen und weitergereicht, hat ca 30 sek gedauert :thumbup:


    man muss dazusagen das das jedesmal ein Termin war und die jeweils 3-4 Wochen auseinanderlagen, corona sei Dank

  • Alles deine Schikane.
    Genau das können die alles selber Prüfen bzw. drauf zugreifen.


    "Bescheinigung vom KBA das es für das Teil keine Papiere gibt"
    So ein blödsinn.

  • Sowas wie eine Unbendenklichkeits von der Polizei mir ausstellen zulassen, hab ich mir auch so gestern in der Art gedacht, damit umgehe ich die Eide Stattliche Versicherung die keiner geben wird und will.
    Nice das die Polizei auch schriftlich macht.
    So ein Blödsinn mit selber eingetragen hatte ich auch, die kannte den Unterscheid zwischen einem ß und B nicht, meinste das ß wäre rein gemalt. Ja ne ist klar alles perfpekt runs und gerade aus der Hand, selbe Farbe, Stärke wie der Druck. ?(:kopfkratz:

    Einmal editiert, zuletzt von Scorch ()

  • Scheinbar scheint hier etwas im Rollen zu sein bei den Zulassungsstellen.
    Ich war gestern, wie schon zum 100x, bei unserer Zulassungsstelle und wollte ein Kundenfahrzeug zulassen (S51 als Kraftrad >9kw). Plötzlich erklärte man mir meine §21er Vollabnahme + Kaufvertrag sei nicht ausreichend, ich müsse zudem die Original BE beibringen oder einen Nachweis das keine Rechte dritter an dem Fahrzeug bestehen. Komisch ich habe, wie bereits gesagt, zich Fahrzeuge für Kunden zugelassen und da gab es nie so ein Heckmeck. Nach 3 1/2h und ettlichen Telefonaten vom KBA bis zur DEKRA Hauptniederlassung ging ich nun mit meinem gesiegelten Kennzeichen von dannen. Ein Irrsinn der da betrieben wird.


    Ich denke der wind kommt aus richtung Osteuropa, leider gibt es hier einige Schwarze Schafe in der Umgebung die zu hunderten diese Ungarn Scheißhaufen mit TÜV Papieren handeln. Die Zulassungsstelle muss dahingehend natürlich zu jedem Fahrzeug auch eine BE ausstellen. Da wird das KBA sicher mal nachgefragt haben, was da los ist.

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