Freiwillige Zulassung (Erfahrungsbericht, Notwendige Dokumente/Informationen)

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  • Ist ja mein reden und wenn mit den Damen oder Herren mal www. schaut nach Bilder zb. https://images.app.goo.gl/8CLezMiuoNXZwXB5, https://images.app.goo.gl/Vv7NPeqRNVumTc8GA, sollte sie auch einsehen, das so ist.

    Ja, das sind die zweizeiligen Schilder mit verkleinerter Schrift, die nach Anlage 4 der FZV für Leichtkrafträder vorgesehen sind. Nur, leider wollen Sie mir die hier nicht geben, weil es kein Leichtkraftrad ist.

    Mittlerweile bekam ich noch einen Anruf von der Zulassungsstelle, dann ich nun doch nicht dorthin fahren soll, sondern erst zum TÜV. Der soll bescheinigen, dass der Kennzeichenhalter mit der Beleuchtung passt und die FIN.

    Dann soll ich zum Schalter und dann erst die Kennzeichen drucken lassen.


    Diese Variante ist aber an sich blöd, weil ich für die Fahrt zum TÜV kein Kennzeichen hätte und daher das Moped auf einem Hänger muss, den ich nicht hab.

    Außerdem, wie soll ich einen Kennzeichenhalter mit Beleuchtung nachrüsten, wenn die Kennzeichengröße in Klärung ist. Ich fahr heute mal beim TÜV vorbei und frage nach.

  • Außerdem, wie soll ich einen Kennzeichenhalter mit Beleuchtung nachrüsten, wenn die Kennzeichengröße in Klärung ist. Ich fahr heute mal beim TÜV vorbei und frage nach.

    Fährst du kein klassiches Rücklicht? Dort gibt's doch für die S50 als auch S51 Rücklichter diese abgeänderten Kappen mit dem Loch unten und diesem weißen Stück Plastik was eingesetzt ist.

    Das ist dann deine Kennzeichenbeleuchtung.

    Also das Rücklicht tut es dann gleichzeitig in dem Sinne.


    Mittlerweile bekam ich noch einen Anruf von der Zulassungsstelle, dann ich nun doch nicht dorthin fahren soll, sondern erst zum TÜV. Der soll bescheinigen, dass der Kennzeichenhalter mit der Beleuchtung passt und die FIN.

    Dann soll ich zum Schalter und dann erst die Kennzeichen drucken lassen.

    Hehe...


    Das hab ich zuvor noch gemacht über diesen Nachweis den ich hier reingeschickt hatte, wo ich noch mein Versicherungskennzeichen hatte, damit kein Transport o.Ä. 😄

    Einmal editiert, zuletzt von Antonio () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Antonio mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Fährst du kein klassiches Rücklicht? Dort gibt's doch für die S50 als auch S51 Rücklichter diese abgeänderten Kappen mit dem Loch unten und diesem weißen Stück Plastik was eingesetzt ist.

    Das ist dann deine Kennzeichenbeleuchtung.

    Also das Rücklicht tut es dann gleichzeitig in dem Sinne.


    Das ist das originale S70 Rücklicht. Da wird das Kennzeichen mit dem normalen rücklicht angestrahlt, auch kann er das originale halteblech sich besorgen was darunter angeschraubt wird wo letztendlich das Kennzeichen draufkommt.

  • Ja, das sind die zweizeiligen Schilder mit verkleinerter Schrift, die nach Anlage 4 der FZV für Leichtkrafträder vorgesehen sind. Nur, leider wollen Sie mir die hier nicht geben, weil es kein Leichtkraftrad ist.

    Nicht vorgesehen, wie oft den noch, das heißt aber nicht das du keins bekommen kannst.

    Mit welcher Begründung wollen die dir eigentlich nicht mal das 180x200 geben ?

    Zitat von PAN-Mann

    Mittlerweile bekam ich noch einen Anruf von der Zulassungsstelle, dann ich nun doch nicht dorthin fahren soll, sondern erst zum TÜV. Der soll bescheinigen, dass der Kennzeichenhalter mit der Beleuchtung passt und die FIN.

    Aha, jetzt sind sie auch noch zu faul und wollen fertige Arbeit haben.


    Zitat von PAN-Mann

    Außerdem, wie soll ich einen Kennzeichenhalter mit Beleuchtung nachrüsten, wenn die Kennzeichengröße in Klärung ist

    Das ist das originale S70 Rücklicht. Da wird das Kennzeichen mit dem normalen rücklicht angestrahlt, auch kann er das originale halteblech sich besorgen was darunter angeschraubt wird wo letztendlich das Kennzeichen draufkommt.

    Genau und damit ist dann quasi auch vorgegeben was für Kennzeichen nur passt :a_bowing:

    Ist den das sooooooo schwer zu verstehen ?

    Es gibt alle originalen Rücklichter mit Kennzeichenbeleuchtung und beim Rücklicht mit Ø 120mm brauch man nur die entsprechende Rücklichtkappe kaufen dran schrauben.

    Man sollte auch die Schutzblechverstärkung https://www.ost2rad.de/Simson-…nten-SIMSON-S51--S70.html verbauen und nicht nur den Kennzeichenhalter

  • Mittlerweile bekam ich noch einen Anruf von der Zulassungsstelle, dann ich nun doch nicht dorthin fahren soll, sondern erst zum TÜV. Der soll bescheinigen, dass der Kennzeichenhalter mit der Beleuchtung passt und die FIN.

    Hatte ich oben doch geschrieben, und auch das warum ;)

    Und der "TÜV" soll bescheinigen, dass das ganz große Kennzeichen passt und ausreichend beleuchtet wird, sonst: keine freiwillige Zulassung. Den Grund hatte ich auch oben geschrieben. Es ist gewollt, dass man nur mit großem Aufwand eine freiwillige Zulassung bekommt. (und mit der Anforderung scheitern die meisten Mofas/Mokicks)


    Viele Grüße von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Hatte ich oben doch geschrieben, und auch das warum ;)

    Und der "TÜV" soll bescheinigen, dass das ganz große Kennzeichen passt und ausreichend beleuchtet wird, sonst: keine freiwillige Zulassung. Den Grund hatte ich auch oben geschrieben. Es ist gewollt, dass man nur mit großem Aufwand eine freiwillige Zulassung bekommt. (und mit der Anforderung scheitern die meisten Mofas/Mokicks)


    Viele Grüße von Frank

    Ja, ich fürchte, Du hast Rest. Der nette Sachverständige beim TÜV meinte heute, dass da ein Kennzeichen für ein Leichtkraftrad sinnvoll wäre, weil dies das nächstgrößere Fahrzeug ist.


    Ich versuche es jetzt einfach, kaufe ein LKR-Kennzeichen, und fahre damit zum TÜV und im Anschluss zur Zulassungsstelle.

    Weil, wenn ich es nach Vorgabe Zulassungsstelle mache, erst TÜV, dann Schalter, dann Kennzeichen, müsste ich auf dem Hänger zum TüV fahren.


    Und danke, für den Tipp mit der Schutzblechverstärkung.

  • Ich denk die Prämie für Elektro-Zweiräder ist Mitte 2023 weggefallen ?

    Die Dienstanweisung an die Zulassungsstellen aber anscheinend nicht ;)

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Die sollte aber sehen das kein Elektro-Karre ist, aber ich weiß schon wie das mit den mitdenken ist.........

    Die Dienstanweisung bezog sich aber nicht nur auf Elektro, sondern auf alle Kleinkrafträder ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

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