Freiwillige Zulassung (Erfahrungsbericht, Notwendige Dokumente/Informationen)

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  • Ja, ist tatsächlich so, dass man ca 25% Versicherungsbeitrag spart, wenn man ein Saisonkennzeichen über 9 Monate nimmt.

    Allerdings, wenn man nur Haftpflicht nimmt, und es im Jahr dann nur 100 Eur oder weniger sind, bringt das Saisonkennzeichen nicht viel. Steuern spart man ja keine.

  • Ich streite mich grad aktuell mit meiner Zulassungsstelle wegen der Kennzeichengröße.

    Nach der FZV haben sie ja Recht, weil win S51 weder ein Leichtkraftrad, noch ein Kraftrad ist.


    Hier ein paar(sinngemäße) Auszüge aus der FZV:


    Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180 mm/220 mm, Höhe: 200mm


    verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für

    land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge vorgesehen.


    verkleinerte Mittelschrift (49 mm) ist nur für verkleinerte zweizeilige Kennzeichen und Kraftradkennzeichen vorgesehen.


    Ergo wollen Sie mir ein großes zweizeiliges Kennzeichen wie für ein großes Straßenquad geben. Da unser Landkreis drei Buchstaben im Kennzeichen führt, wird das dann mindestens 280mm breit und damit fast so groß wie ein A4-Blatt.

    Ich meine, die sollen mal die Kirche im Dorf lassen.

    Aber wenn ich Pech habe, kommen die auch noch drauf, dass man ja nur bei Krafträdern vorn kein Kennzeichen braucht (§12 Abs 5), oder sie geben mir ein grünes Kennzeichen, weil der Halter von der Steuer bereit ist (§10 Abs. 2).


    Außerdem muss ich das Fahrzeug zwecks Identifizierung bei der Zulassung vorzeigen, und muss das Mopded dabei auf einem Hänger transportieren. Eine Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen wäre in meinem Fall nicht zulässig. Warum genau, hat mir die Dame nicht gesagt.


    Hier mal ein Vergleich der Kennzeichengrößen

  • Was isn das fürn Quatsch...

    Ich hab das normale Motorradkennnzeichen (also oberes)...

    Ebenso musste ich nicht nochmal zur Zulassungsstelle... Warum auch?

    Oder hast du keinen Nachweis eines Prüfer das das große Motorradkennzeichen ranpasst?

  • Oder hast du keinen Nachweis eines Prüfer das das große Motorradkennzeichen ranpasst?

    ich war bei keinem Prüfer.


    Außerdem ist mir grad in der FZV noch aufgefallen, dass nur vordere Kennzeichen schräg sein dürfen.

    Wenn ich mein Kennzeichen hinten senkrecht montiere, funktioniert das nicht mehr mit der Kennzeichenbeleuchtung aus dem originalen Rücklicht.

  • Dann geh zu nem Prüfer und lass dir maximal das Motorradkennnzeichen genehmigen (mehr geben die eigentlich eh nich) und schon haste nen normalen Kuchendeckel


    ich war bei keinem Prüfer.

    Dort sagste du möchtest, das dein KKR (Moped) folgenden Paragraphen einhält

  • Dann geh zu nem Prüfer und lass dir maximal das Motorradkennnzeichen genehmigen (mehr geben die eigentlich eh nich) und schon haste nen normalen Kuchendeckel


    Dort sagste du möchtest, das dein KKR (Moped) folgenden Paragraphen einhält

    Die in Deinem Auszug genannten Paragrafen gelten für alle Fahrzeuge, nicht nur Krafträder.

    wenn da steht „Höhenmaß bis 200 mm“ bedeutet es, dass es auch für ein großes zweizeiliges Kennzeichen geeignet ist.


    Aber grundsätzlich geht Dein Tipp in die richtige Richtung. Vielleicht krieg ich vom TÜV eine Bestätigung, dass das Moped für ein Kraftradkennzeichen geeignet ist. Dann ist das nicht für ein Quadkennzeichen.

  • Ja genau, und erwähn dem Prüfer das es empfehlenswert wäre nur das Motorradkennnzeichen 180/200 einzutragen und damit der Zulassungsstelle zu empfehlen...

    Somit fällt das Quad Kennzeichen raus

  • ich war bei keinem Prüfer.


    Außerdem ist mir grad in der FZV noch aufgefallen, dass nur vordere Kennzeichen schräg sein dürfen.

    Wenn ich mein Kennzeichen hinten senkrecht montiere, funktioniert das nicht mehr mit der Kennzeichenbeleuchtung aus dem originalen Rücklicht.

    Vorderes Kennzeichen beim Zweirad :pinch:


    Es steht nirgends geschrieben das nur vorderer Kennzeichen geneigt sein dürfen.

    Aber ist ja bekannt das es nur so siehst wie du es sehen willst.


    Die Zulassungsstelle können nach ihren ermessen ein kleines Kennzeichen raus geben und wenn es

    von den baulichen Gegebenheiten und Anbauvorschriften nur eine kleines passt, haben die das zuzuteilen.

    Deswegen gibt es ja unterschiedliche Größen.

    Es gibt sogar Sondermaße zb . Kennzeichen mit Engschrift so was gibt es aber nur dann wenn

    wenn die Umbaumaßnahmen für ein "Normales" in eine unverhältnismäßigen Aufwand steht.

    Da du wie schreibst

    "Außerdem muss ich das Fahrzeug zwecks Identifizierung bei der Zulassung vorzeigen,.."

    das Fahrzeug eh bei der Zulassungsstelle vorstellen muss, können die Damen und Herren da gleich davon überzeugen das ein kleines nur dran passt.

  • Vorderes Kennzeichen beim Zweirad :pinch:


    Es steht nirgends geschrieben das nur vorderer Kennzeichen geneigt sein dürfen.

    Aber ist ja bekannt das es nur so siehst wie du es sehen willst.

    FZV § 12 (6) in Verbindung mit der dort genannten EU-Norm - Neigungswinkel für hintere Kennzeichen 90°-60° zur Fahrbahnoberfläche bzw. eigentlich beschrieben max. 30° Abweichung zur Senkrechten (im Ergebnis das Selbe). Gilt übrigens auch für Versicherungskennzeichen, dann aber ein paar §§ weiter hinten.

  • FZV § 12 (6) in Verbindung mit der dort genannten EU-Norm - Neigungswinkel für hintere Kennzeichen 90°-60° zur Fahrbahnoberfläche bzw. eigentlich beschrieben max. 30° Abweichung zur Senkrechten (im Ergebnis das Selbe). Gilt übrigens auch für Versicherungskennzeichen, dann aber ein paar §§ weiter hinten.

    Ich sehe du bist voll im Bilde. :biglaugh:


    Wenn die sich ganz stur stellen, sagen sie ihn auf der Zulassungsstelle, er muss das Kuchenblech seitlich anbringen wenn es hinten nicht passt und damit ist das was der Prüfer sagt und sich bezahlen lässt, dann auch Geschichte.

    Eine seitliche Anbringung wäre ein verhältnismäßigen zumutbarer Aufwand.

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