Ist ja mein reden und wenn mit den Damen oder Herren mal www. schaut nach Bilder zb. https://images.app.goo.gl/8CLezMiuoNXZwXB5, https://images.app.goo.gl/Vv7NPeqRNVumTc8GA, sollte sie auch einsehen, das so ist.
Ja, das sind die zweizeiligen Schilder mit verkleinerter Schrift, die nach Anlage 4 der FZV für Leichtkrafträder vorgesehen sind. Nur, leider wollen Sie mir die hier nicht geben, weil es kein Leichtkraftrad ist.
Mittlerweile bekam ich noch einen Anruf von der Zulassungsstelle, dann ich nun doch nicht dorthin fahren soll, sondern erst zum TÜV. Der soll bescheinigen, dass der Kennzeichenhalter mit der Beleuchtung passt und die FIN.
Dann soll ich zum Schalter und dann erst die Kennzeichen drucken lassen.
Diese Variante ist aber an sich blöd, weil ich für die Fahrt zum TÜV kein Kennzeichen hätte und daher das Moped auf einem Hänger muss, den ich nicht hab.
Außerdem, wie soll ich einen Kennzeichenhalter mit Beleuchtung nachrüsten, wenn die Kennzeichengröße in Klärung ist. Ich fahr heute mal beim TÜV vorbei und frage nach.