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Warum sollte die Zulassungsstelle da jetzt noch probleme machen?
Mich würde jetzt mal interessieren was alles abgenommen wurde, welche Höchstgeschwindigkeit und wieviel Leistung eingetragen wurde. Und was noch so alles für die Abnahme erforderlich war.
Mfg Jan
Warum sollte die Zulassungsstelle da jetzt noch probleme machen?
Weil die entscheiden ob das so zugelassen wird oder nicht, Prüfer macht nur die Zuarbeit.
eingetragen ist sie mit 95 kmh Felge2,15 vorn mit 150 mz nabe Hinten 2,50
Verstärktes Lenkkopflager Und ich musste sie auf den Prüfstand bringen der TÜV wollte die genauen Daten von dem Motor.
Ich selber hoffe jetzt sehr das die Zulassung mir keine Steine in den Weg legt ,da steckt wirklich viel Zeit Arbeit und Geld drin .
Die Zulassungsstelle macht das einfach. Dafür hat man schließlich beim Sachverständigen ein Gutachten erstellen lassen.
Wäre ja noch schöner, wenn man nach all dem das Fahrzeug nicht zugelassen bekommt. Vorausgesetzt man ja eine gülte Versicherungsbestätigung.
In Sachen H-Kennzeichen, haben die da manchmal noch die Hand drauf, Schnitzer...
Aber die Schwalbe ist ja nun "normales Leichtkraftrad". Da sehe ich auch nicht so die großen Schwierigkeiten. Höchstens, dass sie einem wieder das falsche Nummernschild andrehen wollen.
Das H Kennzeichen gibt es ja auch nur nach Vorlage der entsprechnden Bescheinigung vom Sachverständigen. Die Zulassungsstelle hat da wieder nichts zu melden. Im Grunde vergibt die Zulassungsstelle nur ein Kennzeichen, registriert die Daten im System, meldet das an die Versicherung und das Finanzamt. Entscheidungen ob die Eintragungen oder solche Sachen wie Oldtimer wirklich rechtens sind, sollte nicht in deren Zuständigkeit fallen.
Die Zulassungsstelle macht das einfach.
Da habe ich schon das Gegenteil erlebt, die Zulassungsstelle hat nun mal das letzte Wort dazu.
Gehe hier jetzt mal hier hin, mit 21er Einzelabnahme für eine Simson, als Kleinkraftrad mit 60km/h.....
Ich will hier keinen Angst machen, aber erst wenn die Zulassungsstelle es abstempelt, erst dann ist es in trockenen Tüchern.
Fürn H-Kennzeichen ist eine Begutachtung nach § 23 nötig.
Wenn da nicht Zeitgenössische Umbauten ( innerhalb 10Jahre ab EZ) am Fahrzeug hast, biste da schon raus.
Aber das hat nichts mit der Zulassungsstelle zu tun.
Ob es als Oldtimer, auch so zugelassen wird mit dem Gutachten, das entscheidet die Zulassungsstelle.
Bei Zulassung auf Privat muss man da allerdings keine Ablehnung befürchten.
Ich kenn da auch Fälle.. z.B. einen, da stellte sich eine Zulasungsstelle aufgrund einer Motoreintragung (gemäß Anforderungskatalog entsprechend, beim Oldtimer) quer und wollte die Zulassung nicht ausstellen. Vom TÜV abgesegnet und eingetragen war schon alles.
Eine andere tat es dann ohne Probleme..nur musste der Wagen dafür zwischen "zwei Freunden hin und herverkauft werden", damit ein anderer Landkreis zuständig war... Ich glaube Hessen stellte sich quer und für Niedersachsen war es völlig in Ordnung.
Oder eben die Sache mit den Nummernschildern..hier merkst du es immer wieder: Hat ein Fahrzeug bauartbedingt keine Möglichkeit, für ein Kennzeichen gemäß DIN-Norm, kann eine Ausnahme erstellt werden, für ein besonderes Format (sog. Ami-Kennzeichen), Engschrift, diese Mini-Aufkleberkennzeichen, wie man die manchmal bei alten Porsche sieht, etc.
Da kann die Zulassungsbehörde aber auch sagen: Nö. Machen wir nicht. Bauen sie halt das Heck des Fahrzeuges entsprechend um. Ist dreist.. ist kacke.. irgendwie auch nicht im Sinne der gültigen Möglichkeiten.. Mainz macht das aber trotzdem so.
habe jetzt am 24.07 einen Termin bei der Zulassung, dann drückt mir einfach mal die Daumen.
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