Wir drücken!
Und zur Entspannung: Sich quer-stellende Zulassungsbehörden sind ja auch eher die Ausnahme, als die Regel. Eigentlich wollen die ja damit ihr Geld verdienen.
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Und zur Entspannung: Sich quer-stellende Zulassungsbehörden sind ja auch eher die Ausnahme, als die Regel. Eigentlich wollen die ja damit ihr Geld verdienen.
Na, dann sag ich mal Hallo Hans79,
ich habe ähnliche Probleme mit unserem Tüv- ( Ja und der darf nur solche Eintragungen machen- DEKRA, GÜS, ist schon abgeklappert worden- und der Herr aus Beckingen war gar nicht erfreut eine alte Simson mit modernen Scheibenbremsen auszustatten- Festigkeitsgutachten Telegabel, etc (zwar steht da sfw (Simson Fahrzeug Werke) als Logo- MZA hat aber bis jetzt keine Gutachten für Rahmen, Telegabeln, etc nachgereicht)also stellt der sich komplett quer.
Wenn Du deine Papiere hast, könntest Du mir bitte die Adresse / Tel.Nr deines Prüfers schicken- weil Tüv Saarland ist ja Tüv Rheinland.
Mit grüßen aus Perl
ein genervter Saarländer
Na, dann sag ich mal Hallo Hans79,
ich habe ähnliche Probleme mit unserem Tüv- ( Ja und der darf nur solche Eintragungen machen- DEKRA, GÜS, ist schon abgeklappert worden- und der Herr aus Beckingen war gar nicht erfreut eine alte Simson mit modernen Scheibenbremsen auszustatten- Festigkeitsgutachten Telegabel, etc (zwar steht da sfw (Simson Fahrzeug Werke) als Logo- MZA hat aber bis jetzt keine Gutachten für Rahmen, Telegabeln, etc nachgereicht)also stellt der sich komplett quer.
Willkommen im Club,
ist hier bei der Dekra, genau das selbe.
Unser Hans war auch bei der Dekra und nicht beim TÜV.
Das mit den Nachbaugabeln ist leider nicht neues, und daher tragen die meisten auch nur eine originale Scheibenbremsgabel ein.
Unser Hans war auch bei der Dekra und nicht beim TÜV.
Hab jetzt alle 3 Seiten wieder durch- DEKRA stand da nirgends. Rheinland - Pfalz sowie Saarland unterliegen bei Abnahmen dem TÜV Rheinland. Original Gabel (mit Simson Schriftzug) liegt auch hier...S53 ist bei uns ein eigenständiges Modell- die zwar Ähnlichkeiten zur S51 aufweist, aber doch nicht gleich sind. (Aussage des TÜV Beckingen) deswegen- Materialgutachten oder ABE...... Deswegen ruht das Projekt bei mir seit 2019.
Such dir einen anderen Prüfer. Notfalls etwas weiter weg. Eine originale S53 Gabel in einer S50/51 einzutragen ist ein Kinderspiel für einen gewillten Prüfer. Die Modelle basieren auf dem gleichen Rahmen und haben auch sonst zu 90% die selben Bauteile. Ist ja nicht wie beim Auto wo alles mögliche beim Modellwechsel geändert wurde.
Woher stammt die Info, daß nur der TÜV die Abnahmen machen darf/kann?
Wie man sehen kann macht es ja die DEKRA auch.
Nochmals ganz langsam zum Mitschreiben : Westdeutschland darf NUR der TÜV und in den neuen Bundesländern NUR die Dekra Sonderumbauten eintragen. Sonderumbauten deswegen, weil man kein Teilegutachten von MZA in seinen Händen hält, geschweige denn ein Festigkeitsgutachten (Rahmen, Telegabel)
Und warum TÜV bei mir : Ich wohne im Saarland / Hans79 in Rheinland- Pfalz .
Nochmals ganz langsam zum Mitschreiben : Westdeutschland darf NUR der TÜV und in den neuen Bundesländern NUR die Dekra Sonderumbauten eintragen. Sonderumbauten deswegen, weil man kein Teilegutachten von MZA in seinen Händen hält, geschweige denn ein Festigkeitsgutachten (Rahmen, Telegabel)
Und warum TÜV bei mir : Ich wohne im Saarland / Hans79 in Rheinland- Pfalz .
Da hinkst du mittlerweile ein Jahr hinterher..befürchte ich: https://www.auto-motor-und-spo…t-kippt-21-stvzo-monopol/
Da hinkst du mittlerweile ein Jahr hinterher..befürchte ich: https://www.auto-motor-und-spo…t-kippt-21-stvzo-monopol/
Hallo Alex- ich hab hier in meiner Region Saarland bis nach Saarbrücken alles abgeklappert - DEKRA, GÜS verweisen mich an den Tüv
Sehr geehrter Herr XXX
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Bei Abweichungen von der Typgenehmigung des betroffenen Fahrzeugs oder gänzlich ohne Prüfzeugnisse, muss eine Einzelabnahme bzw. eine Begutachtung zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach einer Technischen Änderung gemäß § 21 StVZO i.V.m. § 19 Abs. 2 StVZO erfolgen. Solche Abnahmen können nur durch speziell dafür qualifizierten Mitarbeiter eines Technischen Dienstes oder amtlich anerkannte Sachverständige einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) durchgeführt werden.
Zwar ist DEKRA mit den Aufgaben der "TP" nur in den neuen Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen) und Berlin betraut (in den alten Bundesländern obliegen diese Aufgaben den TÜVs.), doch der Technische Dienst der DEKRA, welcher zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen für alle Fahrzeugklassen benannt ist, kann mit unseren „regionalen Begutachtern“ solche Dienstleistungen bundesweit anbieten.
Allerdings sind die gesetzlichen Änderungen, die uns auch in den alten Bundesländern die Einzelabnahmen ermöglichen, erst kürzlich in Kraft getreten, so kann es ggf. in den nächsten Tagen noch dauern, bis es richtig anläuft und unsere Kunden diese Dienstleistungen bei DEKRA auch in den alten Bundesländern flächendeckend in Anspruch nehmen können.
Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache mit dem Prüfenden zu halten, der letztendlich die Abnahme durchführen wird. Das hatte Ihnen der Kollege Kraus bereits mitgeteilt.
Da diese Dienstleistungen in den alten Bundesländern durch DEKRA bislang jedoch nur von relativ wenigen besonders qualifizierten Mitarbeitern unseres Technischen Dienstes durchgeführt werden dürfen, wird es sicherlich nicht möglich sein, täglich an allen Prüfstellen solche regionalen Begutachter zur Verfügung zu haben. Somit wird die Koordinierung dieser Mitarbeiter und ggf. Terminvergaben über die jeweiligen DEKRA Niederlassungen erfolgen.
Die für Sie nächstgelegene DEKRA Prüfstelle finden Sie schnell und einfach mit unserer Standortsuche unter http://www.dekra-vor-ort.de
Kontaktdaten, eine Anfahrskizze bzw. Routenberechnung, Öffnungszeiten etc. sind über den o.g. Link verfügbar.
Falls Sie dennoch einen Termin, lassen Sie sich diesen bitte dann direkt von der gewünschten Prüfstelle bestätigen, welche Sie aufsuchen möchten. Termine vereinbaren Sie bitte am Besten telefonisch, denn so sind individuelle Abstimmungen möglich.
Abschließend würden wir Ihnen nahe legen, sich einen persönlichen Beratungstermin für die Einzelabnahme von Ihrer nächsten DEKRA Prüfstelle geben zu lassen. Nehmen Sie dazu bitte nach Möglichkeit alle vorhandenen Dokumente, Fotos, Skizzen, Zeichnungen oder anderweitige Entwürfe Ihres Bauvorhabens mit, damit eine möglichst konkrete Anfangsbewertung erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Das Schreiben ist 3 Wochen alt.
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