S51 N aus DDR oder Exportmodell

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  • Die Prüforganisationen können sich also über geltendes Recht stellen? Steile These, die ich gerne weiter Begründet sehe.


    Hat doch keiner gesagt.
    Wenn der Prüfer zu dem Schluss kommt, wie auch immer, das das Fahrzeug schon auf DDR-Straßen rollt ist, wo setzt sich da jemand über geltendes Recht hinweg ?


    Mal zur Erinnerung, ist jetzt paar Jahre her, da hat das KBA noch für Reimport-Fahrzeuge BE raus gegeben, eine so genannte Zweischrift. Und von welcher BE :kopfkratz:
    Auch hat und prüft keiner den technischen Zustand sowie ob es den Zulassungsbestimmung entspricht, anders als bei einer Einzelabnahme.


    Eine KBA-BE ist keine Garantie dafür das es sich um ein DDR Modell handelt.



    Darf ich mit nem modernen Baumarktroller 60 fahren, sofern es mir nen aaS so ''einträgt''? Darf ich das dann immernoch mit AM?


    Jetzt kommste aber mit Sachen um die Ecke
    Da wird auf Grund des Baujahres schon keiner eine BE mit 50km/h als Kleinkraftrad ausstellen und die Zulassungstelle auch keine Zulassung erteilen.
    Das man ein Kleinkraftrad was vor Baujahr 2002 mit 50km/h BE und vor 1992 mit 60km/h BE mit AM-Schein fahren darf ist
    doch bekannter weise national Geregelt.

  • Also stellt sich der Prüfer - durch eine anname - über geltendes Recht und den Gesetzestext des Einigungsvertrags. Ach huch, der greift ja bei reimporten garnicht.
    Mhm, auf welcher Rechtsgrundlage fällt er denn dann seine Entscheidung?
    Nach Gutdünken.


    Anhand der Rahmennummer ist mittlerweile recht gut rauszufinden was exportiert wurde. Im Zweifelsfall ist der Fahrzeugbesitzer in der Nachweispflicht, dass der Karren in der Zone erstmalig gelaufen ist.
    Kann er nicht? Schade Schokolade!


    Das hat auch nichts damit zu tun was das KBA vor Jahren mal tat und was nicht. Diese Zweitschriften sind streng genommen ebenso ungültig, weil die Erstellung der Zweitschrift dieser Karren garnicht in den Aufgabenbereich des KBA fiel.
    Wäre quasi so als würde das Straßenverkehrssmt plötzlich Bauanträge abzeichnen und genehmigen. Fällt dummerweise nicht in ihre Zuständigkeit und ist daher nichtig.


    Die 60km/h-Ausnahme gilt bekanntermaßen für welche Fahrzeuge?
    Was passiert wenn die Bedingungen (inverkehrbringen vor dem Stichtag) nicht erfüllt sind?
    Exakt, man darf mit AM keine 60 Klamotten auf nem Exporthobel fahren.
    Da kannst du mit deinem drumherumgeschwafel nunmal nicht kaschieren.



    Mit dir über sowas zu diskutieren ist aber auch müßig. Erinnert an die Vape<->Powerdynamodiskussion. Oder sollte man eher Überzeugungsmonolog sagen?

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

    Einmal editiert, zuletzt von Sterni ()

  • Im Grunde ist es doch ganz einfach, anhand der Rahmennummer kann identifiziert werden ob Export oder nicht. Wenn nun die prüforganisation nicht den Zugriff darauf hat, ist es neunmal ein Lottospiel ob ja oder nein.


    die 60kmh Zulassung gilt dann nicht weil die Papiere fälschlicherweise ausgestellt wurden. Im Grunde ist das wie mit so manch Gutachten wenn mal eben Karl Heinz das neue Fahrwerk mit Reifen abnimmt, wo schon sofort sichtbar das das so nicht geht. Aber er nimmt es halt ab, mit was für Beweggründen auch immer. Dieses Gutachten wird dann im Zweifelsfall auch angezweifelt und zur Not auch Unwirksam, der Prüfer hat dann in Zukunft einen anderen Aufgabenbereich.


    Sozusagen kann Dekra oder wer auch immer eigentlich keine verbindlichen Papiere ausstellen da sie nicht die exportlisten des KBA haben, und natürlich ist es nie eine Export Kiste die ihnen da vorgeführt wird, schon klar.

    Sommer, Sonne, Heizung

  • Mein Reden.
    Schein ich ja doch kein chinesisch zu sprechen und es scheint noch andere zu geben die sich mit geltendem Zulassungsrecht auszukennen scheinen.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Deswegen erübrig sich auch die ständige Diskussion. Kurz gesagt dürfen nur auf dem Hoheitsgebiet der DDR zugelassen (in Betrieb genommen) Fahrzeuge eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h besitzen (plus alles was in diesen Einigungsvertrag zählt). Alles was 28.02.1992 kam erhält diesen Luxus nicht. Gutachten hin oder her.

    TEAM SAUSTAHL


    "Bier trinken hilft der Landwirtschaft"


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  • Warum diskutierst du dann mit mir ?
    Du kannst da diskutieren wie die willst, die KBA Papiere, sowie die von Dekra/TÜV die auch von der Zulassungsstelle abgestempelt sind, sind gültige Papiere, Punkt.



    Was passiert wenn die Bedingungen (inverkehrbringen vor dem Stichtag) nicht erfüllt sind?
    Exakt, man darf mit AM keine 60 Klamotten auf nem Exporthobel fahren. ?


    Was hat das jetzt mit den Bedingungen (inverkehrbringen vor dem Stichtag) zu tun ?
    Wenn die Sichttage vor 1992 oder vor 2002 nicht erfüllt bekommt auch kein deutsches Modell keine 60 oder 50km/h BE als Kleinkraftrad.


    Was ist mit den Fahrzeugen aus dem VAG Konzern, die die Abgasnorm nicht erfüllen ?
    Wer hat den da sich über geltende Bestimmung gesetzt und eine Betriebserlaubnis erteilt ?
    Sicher nicht ein Bauamt.
    Da diese ja bekannter weise die Zulassungsvorschriften nicht entsprechen müssten ja die ganzen Betriebserlaubnisse wie du meinst auch hinfällig sein.
    Sind sie aber nun mal nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()


  • Bitte vermische hier die Fakten nicht. Die Fahrzeuge Der VAG haben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme eine gültige BE bekommen. Die Fahrzeuge mussten die gleichen Prüfungen durchlaufen, wie jeder anderer Hersteller auch. Deren Manipulation und damit erlöschen der BE wurde erst nach der Zulassung festgestellt. Somit ist dieser Vergleich mit der eigentlichen Diskussion obsolet.

    TEAM SAUSTAHL


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  • Warum diskutierst du dann mit mir ?


    Weil ich es amüsant finde Leuten zuzusehen wie sie sich selbst demontieren :]



    Was hat das jetzt mit den Bedingungen (inverkehrbringen vor dem Stichtag) zu tun ?
    Wenn die Sichttage vor 1992 oder vor 2002 nicht erfüllt bekommt auch kein deutsches Modell keine 60 oder 50km/h BE als Kleinkraftrad.


    Es geht hier vorrangig um die Zeit vor 92.
    Bis zum Stichtag nich in der Ddr inverkehr gebracht also NIE legal 60km/h, so einfach ists - ob du es nun verstehen möchtest/kannst oder nicht.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

    Einmal editiert, zuletzt von Sterni ()


  • Deren Manipulation und damit erlöschen der BE wurde erst nach der Zulassung festgestellt.


    Wo ist da eine BE erlöschen ? Die die Kisten fahren nach wie vor mit dieser BE.


    Wenn man so ein betreffenden Fahrzeug nach Deutschland importiert, gibt hier neue Papiere mit der selben Abgasnorm, eine Abgasnorm die es nicht erfüllt.
    Eine Abgasnorm die es vom Tag der EZ her, aber zwingend erfüllen muss und in Deutschland überhaupt ein Zulassung zu bekommen.
    Ich sehe da gewisse Ähnlichkeiten, aber egal.



    Weil ich es amüsant finde Leuten zuzusehen wie sie sich selbst demontieren :]


    Na da pass mal auf das du das nicht selber bist. ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Ich würde das Thema der VAG als Vergleich nicht wählen, weil das (m.M.n.) einen völlig anderen Hintergrund hat. Wie gesagt, andere Thematik, wie bleiben beim eigentlichen Thema.


    Fakt ist doch eins, wenn ich ein Fahrzeug importiere, muss es den (aktuellen) Regelungen des eingeführten Land entsprechen. Das gleiche gilt für Mopeds (egal welches Fabrikat).

    TEAM SAUSTAHL


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