Die Prüforganisationen können sich also über geltendes Recht stellen? Steile These, die ich gerne weiter Begründet sehe.
Hat doch keiner gesagt.
Wenn der Prüfer zu dem Schluss kommt, wie auch immer, das das Fahrzeug schon auf DDR-Straßen rollt ist, wo setzt sich da jemand über geltendes Recht hinweg ?
Mal zur Erinnerung, ist jetzt paar Jahre her, da hat das KBA noch für Reimport-Fahrzeuge BE raus gegeben, eine so genannte Zweischrift. Und von welcher BE
Auch hat und prüft keiner den technischen Zustand sowie ob es den Zulassungsbestimmung entspricht, anders als bei einer Einzelabnahme.
Eine KBA-BE ist keine Garantie dafür das es sich um ein DDR Modell handelt.
Darf ich mit nem modernen Baumarktroller 60 fahren, sofern es mir nen aaS so ''einträgt''? Darf ich das dann immernoch mit AM?
Jetzt kommste aber mit Sachen um die Ecke
Da wird auf Grund des Baujahres schon keiner eine BE mit 50km/h als Kleinkraftrad ausstellen und die Zulassungstelle auch keine Zulassung erteilen.
Das man ein Kleinkraftrad was vor Baujahr 2002 mit 50km/h BE und vor 1992 mit 60km/h BE mit AM-Schein fahren darf ist
doch bekannter weise national Geregelt.