S51 N aus DDR oder Exportmodell

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  • Da hast du glück gehabt das du eine 60km/h als Kleinkraftrad bekommen hast, davon aus gehen das man die bekommt kann man ganz und gar nicht.
    Schau mal hier
    https://www.simson-moped-forum…n-p382797.html#real382797
    was da andreasKR51 schreibt, im Prinzip habe ich es so ähnlich von mehreren Prüfstellen gesagt bekommen als ich eine Abnahme wollte. Da ist mit auch gesagt wurden, das laut nach StVZO/FZV eine Kleinkraftrad nur 50km/h bist Baujahr darf und die ist maßgebend bei einer Abnahme. Das die mit KTA BE 60km/h dürfen ist halt im Einigungsvertrag geregelt.


    Ich habe kein Problem mit den Reimporten, habe selber schon eine gekauft, bekannter erst dieses Jahr (wird als Leichtkraftrad zugelassen)
    nur mit den meisten Verkäufern, da sie ja nicht ehrlich sind und das Märchenbuch aufklappen.

  • Rechtlich sind die 60km/h in den Tüv/Dekrapapieren hinfällig und unwirksam.
    Es folgt im Zweifelsfall Fahren ohne Führerschein und Versicherung.


    Über diese Konsequenzen sind sich aber die wenigsten Bewusst, da sie mit stolzgeschwellter Brust davon ausgehen die Prüforganisation mal so richtig genutst zu haben.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Dafür sind es anerkannte Gutachter, wenn die was auch immer eintragen das ist das richtig so. Hatte ja so Dekra Papiere auch, Fahrgestellnummer mit Buchstaben und Zahlen. Na und die 60 waren eingetragen war ein richtiger Fahrzeugschein.

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen

  • Naja, wenn man da andere Bereiche anschaut, scheint ja das Wort eines Gutachters der alles eingetragen hat nicht viel zu zählen wenn es hart auf hart kommt.


    mfg
    :b_wink:

  • Auf welcher Rechtsgrundlage fußt die 60km/h Eintragung?
    Darf man dann immernoch mit Führerscheinklasse AM fahren? -> Rechtsgrundlage dafür?

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Auf welcher Rechtsgrundlage fußt die 60km/h Eintragung?
    Darf man dann immernoch mit Führerscheinklasse AM fahren? -> Rechtsgrundlage dafür?


    Wenn es so wäre wie du schreibst " Rechtlich sind die 60km/h in den Tüv/Dekrapapieren hinfällig und unwirksam." wäre auch diese hinfällig wo die Dekra/TÜV nur eine neue BE ausgestellt hat um die technische Änderungen eintragen.
    zb. die von Schnitzer sein Moped mit den ganzen Eintragungen.


    Laut EU-Führerscheinklasse AM dürfte man nur Kleinkrafträder mit 45km/h fahren :waiting: .
    Die Rechtsgrundlage ist die Fahrzeugart "Kleinkraftrad" in der BE steht
    in Verbindung mit den nationalen Regelung dazu.
    Das man mit den 50km/h Kleinkrafträdern mit den AM Führerschein fahren darf beruht ebenfalls auf nationale Regelung.


    Weil das nationale Regelung und meist von anderen Ländern nicht anerkannt werden, sollte man auch nicht
    mit Kleinkraftrad was 50 oder 60Km/h fährt, in ein Nachbarland fahren. Da ist man dann schnell wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein dran.
    Genauso wenn Österreicher mit PKW-Schein inkl. Code 111 mit einer 125er nach Deutschland fährt, fährt er hier ohne gültigen Führerschein. Da es eine nationale Regelung Österreichs ist, die Deutschland nicht anerkennt wird.

  • Es geht explizit um Exportkarren, welche per Einzelabnahmen die 60 km/h übergeholfen bekommen haben.
    Und jetzt bin ich auf deine Antwort gespannt.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Es geht explizit um Exportkarren, welche per Einzelabnahmen die 60 km/h übergeholfen bekommen haben.
    Und jetzt bin ich auf deine Antwort gespannt.


    Mal eine Frage, woran machst du aus ob das Moped mit Dekra/TÜV BE ein Export ist oder nicht ?


    Wenn ein Dekra/TÜV Prüfer warum auch immer, eine BE ausstellt und die Zulassungsstelle erteilt mit ihren Stempel die Zulassung, dann ist da vom Amt so abgesegnet.
    Das ist nun bei jeder Einzelabnahme so, ob nun PKW, LKW, Anhänger oder Kleinkraftrad.

  • Von Rechtswegen Abfrage beim KBA und man ist schonmal klüger, oder?


    Die Prüforganisationen können sich also über geltendes Recht stellen? Steile These, die ich gerne weiter Begründet sehe.


    Darf ich mit nem modernen Baumarktroller 60 fahren, sofern es mir nen aaS so ''einträgt''? Darf ich das dann immernoch mit AM?

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

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