S51 N aus DDR oder Exportmodell

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  • Deswegen erübrig sich auch die ständige Diskussion. Kurz gesagt dürfen nur auf dem Hoheitsgebiet der DDR zugelassen (in Betrieb genommen) Fahrzeuge eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h besitzen (plus alles was in diesen Einigungsvertrag zählt). Alles was 28.02.1992 kam erhält diesen Luxus nicht. Gutachten hin oder her.

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  • Warum diskutierst du dann mit mir ?
    Du kannst da diskutieren wie die willst, die KBA Papiere, sowie die von Dekra/TÜV die auch von der Zulassungsstelle abgestempelt sind, sind gültige Papiere, Punkt.



    Was passiert wenn die Bedingungen (inverkehrbringen vor dem Stichtag) nicht erfüllt sind?
    Exakt, man darf mit AM keine 60 Klamotten auf nem Exporthobel fahren. ?


    Was hat das jetzt mit den Bedingungen (inverkehrbringen vor dem Stichtag) zu tun ?
    Wenn die Sichttage vor 1992 oder vor 2002 nicht erfüllt bekommt auch kein deutsches Modell keine 60 oder 50km/h BE als Kleinkraftrad.


    Was ist mit den Fahrzeugen aus dem VAG Konzern, die die Abgasnorm nicht erfüllen ?
    Wer hat den da sich über geltende Bestimmung gesetzt und eine Betriebserlaubnis erteilt ?
    Sicher nicht ein Bauamt.
    Da diese ja bekannter weise die Zulassungsvorschriften nicht entsprechen müssten ja die ganzen Betriebserlaubnisse wie du meinst auch hinfällig sein.
    Sind sie aber nun mal nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()


  • Bitte vermische hier die Fakten nicht. Die Fahrzeuge Der VAG haben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme eine gültige BE bekommen. Die Fahrzeuge mussten die gleichen Prüfungen durchlaufen, wie jeder anderer Hersteller auch. Deren Manipulation und damit erlöschen der BE wurde erst nach der Zulassung festgestellt. Somit ist dieser Vergleich mit der eigentlichen Diskussion obsolet.

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  • Warum diskutierst du dann mit mir ?


    Weil ich es amüsant finde Leuten zuzusehen wie sie sich selbst demontieren :]



    Was hat das jetzt mit den Bedingungen (inverkehrbringen vor dem Stichtag) zu tun ?
    Wenn die Sichttage vor 1992 oder vor 2002 nicht erfüllt bekommt auch kein deutsches Modell keine 60 oder 50km/h BE als Kleinkraftrad.


    Es geht hier vorrangig um die Zeit vor 92.
    Bis zum Stichtag nich in der Ddr inverkehr gebracht also NIE legal 60km/h, so einfach ists - ob du es nun verstehen möchtest/kannst oder nicht.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

    Einmal editiert, zuletzt von Sterni ()


  • Deren Manipulation und damit erlöschen der BE wurde erst nach der Zulassung festgestellt.


    Wo ist da eine BE erlöschen ? Die die Kisten fahren nach wie vor mit dieser BE.


    Wenn man so ein betreffenden Fahrzeug nach Deutschland importiert, gibt hier neue Papiere mit der selben Abgasnorm, eine Abgasnorm die es nicht erfüllt.
    Eine Abgasnorm die es vom Tag der EZ her, aber zwingend erfüllen muss und in Deutschland überhaupt ein Zulassung zu bekommen.
    Ich sehe da gewisse Ähnlichkeiten, aber egal.



    Weil ich es amüsant finde Leuten zuzusehen wie sie sich selbst demontieren :]


    Na da pass mal auf das du das nicht selber bist. ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Ich würde das Thema der VAG als Vergleich nicht wählen, weil das (m.M.n.) einen völlig anderen Hintergrund hat. Wie gesagt, andere Thematik, wie bleiben beim eigentlichen Thema.


    Fakt ist doch eins, wenn ich ein Fahrzeug importiere, muss es den (aktuellen) Regelungen des eingeführten Land entsprechen. Das gleiche gilt für Mopeds (egal welches Fabrikat).

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  • Die Rahmennummer ist : 508463X ( die letze Ziffer(x) ist unkenntlich.


    S51N Bj. 1982, Auslieferung ab Ende Mai, Ungarn Export, Motor-Nummer 442xxxx-443xxxx, Katalogfarbe: blau.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Was ist mit den Fahrzeugen aus dem VAG Konzern, die die Abgasnorm nicht erfüllen ?
    Wer hat den da sich über geltende Bestimmung gesetzt und eine Betriebserlaubnis erteilt ?
    Sicher nicht ein Bauamt.
    Da diese ja bekannter weise die Zulassungsvorschriften nicht entsprechen müssten ja die ganzen Betriebserlaubnisse wie du meinst auch hinfällig sein.
    Sind sie aber nun mal nicht.


    Genau genommen ist sie das auch, den es gab eine Übergangsfrist in der die Fahrzeuge per Software/Hardware nachgebessert werden müssen. Wenn dies nicht geschieht wird das KBA dort eingreifen, und diese Fahrzeuge zwangsstilllegen lassen. So zumindestens die Theorie.
    Die BE dieser Fahrzeuge hatte nur vorübergehend eine weitere Beständigkeit, dank der Übergangsfrist zum nachbessern seitens VAG.


    P.s. nicht nur VAG ist betroffen sondern auch viele andere Hersteller, bei diesen wird es nur nicht so breitgetreten....



    Und wie auch schon geschrieben wurde, bei den damaligen zulassungsprüfungen haben die Fahrzeuge ihre Werte dank der Software eingehalten, also war zu dem Zeitpunkt mit den Messmethoden alles in Ordnung, und es konnte eine be erteilt werden...


    Das würde ich in etwas mit einem gewindefahrwerk vergleichen, wird auf Höhe x eingetragen, alles ok. Danach wird auf Höhe y geändert, und damit ist die Eintragung hinfällig. Und genau das ist mit der Software passiert, nur das es jahrelang unentdeckt geblieben ist...

    2 Mal editiert, zuletzt von Grandpa ()

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