S51 N aus DDR oder Exportmodell

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  • Dafür sind es anerkannte Gutachter, wenn die was auch immer eintragen das ist das richtig so. Hatte ja so Dekra Papiere auch, Fahrgestellnummer mit Buchstaben und Zahlen. Na und die 60 waren eingetragen war ein richtiger Fahrzeugschein.

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen

  • Naja, wenn man da andere Bereiche anschaut, scheint ja das Wort eines Gutachters der alles eingetragen hat nicht viel zu zählen wenn es hart auf hart kommt.


    mfg
    :b_wink:

  • Auf welcher Rechtsgrundlage fußt die 60km/h Eintragung?
    Darf man dann immernoch mit Führerscheinklasse AM fahren? -> Rechtsgrundlage dafür?

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Auf welcher Rechtsgrundlage fußt die 60km/h Eintragung?
    Darf man dann immernoch mit Führerscheinklasse AM fahren? -> Rechtsgrundlage dafür?


    Wenn es so wäre wie du schreibst " Rechtlich sind die 60km/h in den Tüv/Dekrapapieren hinfällig und unwirksam." wäre auch diese hinfällig wo die Dekra/TÜV nur eine neue BE ausgestellt hat um die technische Änderungen eintragen.
    zb. die von Schnitzer sein Moped mit den ganzen Eintragungen.


    Laut EU-Führerscheinklasse AM dürfte man nur Kleinkrafträder mit 45km/h fahren :waiting: .
    Die Rechtsgrundlage ist die Fahrzeugart "Kleinkraftrad" in der BE steht
    in Verbindung mit den nationalen Regelung dazu.
    Das man mit den 50km/h Kleinkrafträdern mit den AM Führerschein fahren darf beruht ebenfalls auf nationale Regelung.


    Weil das nationale Regelung und meist von anderen Ländern nicht anerkannt werden, sollte man auch nicht
    mit Kleinkraftrad was 50 oder 60Km/h fährt, in ein Nachbarland fahren. Da ist man dann schnell wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein dran.
    Genauso wenn Österreicher mit PKW-Schein inkl. Code 111 mit einer 125er nach Deutschland fährt, fährt er hier ohne gültigen Führerschein. Da es eine nationale Regelung Österreichs ist, die Deutschland nicht anerkennt wird.

  • Es geht explizit um Exportkarren, welche per Einzelabnahmen die 60 km/h übergeholfen bekommen haben.
    Und jetzt bin ich auf deine Antwort gespannt.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Es geht explizit um Exportkarren, welche per Einzelabnahmen die 60 km/h übergeholfen bekommen haben.
    Und jetzt bin ich auf deine Antwort gespannt.


    Mal eine Frage, woran machst du aus ob das Moped mit Dekra/TÜV BE ein Export ist oder nicht ?


    Wenn ein Dekra/TÜV Prüfer warum auch immer, eine BE ausstellt und die Zulassungsstelle erteilt mit ihren Stempel die Zulassung, dann ist da vom Amt so abgesegnet.
    Das ist nun bei jeder Einzelabnahme so, ob nun PKW, LKW, Anhänger oder Kleinkraftrad.

  • Von Rechtswegen Abfrage beim KBA und man ist schonmal klüger, oder?


    Die Prüforganisationen können sich also über geltendes Recht stellen? Steile These, die ich gerne weiter Begründet sehe.


    Darf ich mit nem modernen Baumarktroller 60 fahren, sofern es mir nen aaS so ''einträgt''? Darf ich das dann immernoch mit AM?

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Die Prüforganisationen können sich also über geltendes Recht stellen? Steile These, die ich gerne weiter Begründet sehe.


    Hat doch keiner gesagt.
    Wenn der Prüfer zu dem Schluss kommt, wie auch immer, das das Fahrzeug schon auf DDR-Straßen rollt ist, wo setzt sich da jemand über geltendes Recht hinweg ?


    Mal zur Erinnerung, ist jetzt paar Jahre her, da hat das KBA noch für Reimport-Fahrzeuge BE raus gegeben, eine so genannte Zweischrift. Und von welcher BE :kopfkratz:
    Auch hat und prüft keiner den technischen Zustand sowie ob es den Zulassungsbestimmung entspricht, anders als bei einer Einzelabnahme.


    Eine KBA-BE ist keine Garantie dafür das es sich um ein DDR Modell handelt.



    Darf ich mit nem modernen Baumarktroller 60 fahren, sofern es mir nen aaS so ''einträgt''? Darf ich das dann immernoch mit AM?


    Jetzt kommste aber mit Sachen um die Ecke
    Da wird auf Grund des Baujahres schon keiner eine BE mit 50km/h als Kleinkraftrad ausstellen und die Zulassungstelle auch keine Zulassung erteilen.
    Das man ein Kleinkraftrad was vor Baujahr 2002 mit 50km/h BE und vor 1992 mit 60km/h BE mit AM-Schein fahren darf ist
    doch bekannter weise national Geregelt.

  • Also stellt sich der Prüfer - durch eine anname - über geltendes Recht und den Gesetzestext des Einigungsvertrags. Ach huch, der greift ja bei reimporten garnicht.
    Mhm, auf welcher Rechtsgrundlage fällt er denn dann seine Entscheidung?
    Nach Gutdünken.


    Anhand der Rahmennummer ist mittlerweile recht gut rauszufinden was exportiert wurde. Im Zweifelsfall ist der Fahrzeugbesitzer in der Nachweispflicht, dass der Karren in der Zone erstmalig gelaufen ist.
    Kann er nicht? Schade Schokolade!


    Das hat auch nichts damit zu tun was das KBA vor Jahren mal tat und was nicht. Diese Zweitschriften sind streng genommen ebenso ungültig, weil die Erstellung der Zweitschrift dieser Karren garnicht in den Aufgabenbereich des KBA fiel.
    Wäre quasi so als würde das Straßenverkehrssmt plötzlich Bauanträge abzeichnen und genehmigen. Fällt dummerweise nicht in ihre Zuständigkeit und ist daher nichtig.


    Die 60km/h-Ausnahme gilt bekanntermaßen für welche Fahrzeuge?
    Was passiert wenn die Bedingungen (inverkehrbringen vor dem Stichtag) nicht erfüllt sind?
    Exakt, man darf mit AM keine 60 Klamotten auf nem Exporthobel fahren.
    Da kannst du mit deinem drumherumgeschwafel nunmal nicht kaschieren.



    Mit dir über sowas zu diskutieren ist aber auch müßig. Erinnert an die Vape<->Powerdynamodiskussion. Oder sollte man eher Überzeugungsmonolog sagen?

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

    Einmal editiert, zuletzt von Sterni ()

  • Im Grunde ist es doch ganz einfach, anhand der Rahmennummer kann identifiziert werden ob Export oder nicht. Wenn nun die prüforganisation nicht den Zugriff darauf hat, ist es neunmal ein Lottospiel ob ja oder nein.


    die 60kmh Zulassung gilt dann nicht weil die Papiere fälschlicherweise ausgestellt wurden. Im Grunde ist das wie mit so manch Gutachten wenn mal eben Karl Heinz das neue Fahrwerk mit Reifen abnimmt, wo schon sofort sichtbar das das so nicht geht. Aber er nimmt es halt ab, mit was für Beweggründen auch immer. Dieses Gutachten wird dann im Zweifelsfall auch angezweifelt und zur Not auch Unwirksam, der Prüfer hat dann in Zukunft einen anderen Aufgabenbereich.


    Sozusagen kann Dekra oder wer auch immer eigentlich keine verbindlichen Papiere ausstellen da sie nicht die exportlisten des KBA haben, und natürlich ist es nie eine Export Kiste die ihnen da vorgeführt wird, schon klar.

    Sommer, Sonne, Heizung

  • Mein Reden.
    Schein ich ja doch kein chinesisch zu sprechen und es scheint noch andere zu geben die sich mit geltendem Zulassungsrecht auszukennen scheinen.

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