Helmpflicht wenn ohne Dachgestell gefahren wird?
Also ich würde das so sehen:
1. dürfte wohl ein Bestandsrecht gelten: Was zu DDR-Zeiten erlaubt bzw. nicht verboten war (also juristisch gesehen: Bestand hatte), sollte wohl aktuell auch nicht verboten werden können... 
2. Das Duo ist auf grund seiner Konstruktion auch ohne Dach und Dachgestell ein Krankenfahrstuhl (seitliche, tiefgezogene Kotflügel, Rahmengestelle lassen das Besteigen nur von Rechts zu, fest montierte Windschutzscheibe usw.) 
3. ein DUO erfüllt mit einem Bj vor \'82 sowieso den Oldtimerstatus
(siehe somit Punkt 1)
4. Im Duo sind die Insassen am sichersten, wenn Dachplane und Dachgestell entfernt sind ==> Möglicher und schneller sowie direkter \"Notausstieg\" in Crash- und Kippsituationen ==> Senkung des Verletzungsrisikos bei Überschlag :smile:
ABER trotzdem bestehendes Verletzungsrisiko!! :eek: [=> selbstauferlegte Helmpflicht (zum Eigenschutz des Kopfes)?]
4.a) Überschlag mit montiertem Plangestell, jedoch ohne Plane:
Es ist nur ein geziehlter, treffsicherer \"Notausstig\" möglich um Folgeverletzungen zu entgehen, weil das originale Plangestell sich wohl eher durch das Fahrzeugeigengewicht + wirkenden Trägheitskräften stark verformen oder gar wegbrechen würde ==> hohes Verletzungsrisiko für Insassen, wenn sie nicht \"notaussteigen\" können. :shocked:
4.b) Überschlag mit montiertem Planengestell und Plane = extrem niedrige Chance für einen \"Notausstieg\" ==> extrem hohes Verlletzungsrisiko beim Überschlag (siehe 3.a) ) :shocked:
Anmerkung zu den Punkten 4. a und b:
Folglich bräuchte man als DUO-Insasse nicht nur einen Helm, sondern einen Vollschutz! :shocked: :confused: 
5. Ein DUO war nie mit Sicherheits-/Rückhaltesystemen ausgerüstet worden geschweigen denn überhaut für die Verwendung/Nachrüstung solcher Systeme vorbereitet worden. Genau so, wie es keine spezifischen Sicherheits-/Rückhaltesysteme zum Nachrüsten gibt... 
Aber ich denke mal, dass Punkt 1 ziehen sollte (bezüglich keiner Helmpflicht), wenn der Fahrer vor \'89 den 18-ten Geburtstag hatte ... und unter Berücksichtigung des Punktes 2 auch noch der Punkt 3 erfüllt wird. :dance1:
Oder wie seht ihr das?
Vielleicht haben wir ja einen Rechtsexperten, der zu diesem Thema was sagen kann... :laugh: