Beiträge von DUO78

    Nööööö! Also aufsetzen würde ich keinen, wegen der Sonderstellung Krankenfahrstuhl und der zweifelhaften Zuordnung. In den Papieren ist nirgendswo \"Trike\" vermerkt, sondern Zitat:
    das DUO ist laut den originalen DDR-Papieren ein \"Kleinkraftrad, motorisiertes Krankenfahrzeug\" und laut Betriebserlaubnis des KBA ein \"Kraftrad, dreirädrig, Versehrtenfahrzeug\".


    Also in beider Hinsicht ein Kraftrad mit dem Sonderstatus \"Versehrtenfahrzeug\".


    Folglich würde die Helmflicht höchstens dann ziehen können, wenn der DUO ohne Dach-/Spriegelgestell gefahren wird, da dieses Gestell auf Grund seiner Befestigungsweise und seiner Bauart als \"Käfig\" (somit der DUO als geschlossenes KFZ) ausgelegt werden kann.


    MfG DUO78

    Hallo Leute,


    Der DUO 4/1 wurde zu DDR-Zeiten u.a. auch mit festem \"Fahrerhaus\" und Einstiegstür ausgeliefert. (Ideal in der kalten Jahreszeit!)


    Wer hat zufälligerweise originale Unterlagen, originale Bauanleitungen oder Detail-Fotos von diesem Fahrerhaus und wie es aufgebaut ist?
    (Alles, was nicht Originalnachbauten sind bitte nicht anbieten! Einen Eigenbau könnte ich selber in Abstimmung mit\'m DEKRA herstellen.)


    Dank im Voraus

    Helmpflicht wenn ohne Dachgestell gefahren wird?


    Also ich würde das so sehen:


    1. dürfte wohl ein Bestandsrecht gelten: Was zu DDR-Zeiten erlaubt bzw. nicht verboten war (also juristisch gesehen: Bestand hatte), sollte wohl aktuell auch nicht verboten werden können... :b_wink:


    2. Das Duo ist auf grund seiner Konstruktion auch ohne Dach und Dachgestell ein Krankenfahrstuhl (seitliche, tiefgezogene Kotflügel, Rahmengestelle lassen das Besteigen nur von Rechts zu, fest montierte Windschutzscheibe usw.) :zunge:


    3. ein DUO erfüllt mit einem Bj vor \'82 sowieso den Oldtimerstatus :zunge: (siehe somit Punkt 1)


    4. Im Duo sind die Insassen am sichersten, wenn Dachplane und Dachgestell entfernt sind ==> Möglicher und schneller sowie direkter \"Notausstieg\" in Crash- und Kippsituationen ==> Senkung des Verletzungsrisikos bei Überschlag :smile:
    ABER trotzdem bestehendes Verletzungsrisiko!! :eek: [=> selbstauferlegte Helmpflicht (zum Eigenschutz des Kopfes)?]


    4.a) Überschlag mit montiertem Plangestell, jedoch ohne Plane:
    Es ist nur ein geziehlter, treffsicherer \"Notausstig\" möglich um Folgeverletzungen zu entgehen, weil das originale Plangestell sich wohl eher durch das Fahrzeugeigengewicht + wirkenden Trägheitskräften stark verformen oder gar wegbrechen würde ==> hohes Verletzungsrisiko für Insassen, wenn sie nicht \"notaussteigen\" können. :shocked:


    4.b) Überschlag mit montiertem Planengestell und Plane = extrem niedrige Chance für einen \"Notausstieg\" ==> extrem hohes Verlletzungsrisiko beim Überschlag (siehe 3.a) ) :shocked:


    Anmerkung zu den Punkten 4. a und b:
    Folglich bräuchte man als DUO-Insasse nicht nur einen Helm, sondern einen Vollschutz! :shocked: :confused: :biglaugh:


    5. Ein DUO war nie mit Sicherheits-/Rückhaltesystemen ausgerüstet worden geschweigen denn überhaut für die Verwendung/Nachrüstung solcher Systeme vorbereitet worden. Genau so, wie es keine spezifischen Sicherheits-/Rückhaltesysteme zum Nachrüsten gibt... :b_wink:



    Aber ich denke mal, dass Punkt 1 ziehen sollte (bezüglich keiner Helmpflicht), wenn der Fahrer vor \'89 den 18-ten Geburtstag hatte ... und unter Berücksichtigung des Punktes 2 auch noch der Punkt 3 erfüllt wird. :dance1:


    Oder wie seht ihr das?


    Vielleicht haben wir ja einen Rechtsexperten, der zu diesem Thema was sagen kann... :laugh:

    Hallo Stizzel,


    wir sind im Bereich RECHT!
    Lasse bitte dieses/dein Thema vom Moderator nach Technik => Elektrik verschieben. :smile:


    Tja, von den bei cgi.ebay.de sollten je eine Links und Rechts ausreichen. Jedoch würde ich dir trotzdem empfehlen, je Modul einen Vorwiderstand von 3,9Ω/0,5W zu verwenden, weil bei (schnell) laufendem Motor die Bordspannung bis über 7,9V ansteigen kann. :shocked:


    Bei den von dir alternativ ausgewählten LEDs (http://www.leds.de) solltest du tunlichst den Nennwert beachten!!!!!!!!!!! :b_wink:
    Du darfst nie mit den Maximal-Werten rechnen, sondern musst immer die Nennwerte für deine Berechnungen nehmen. Also kannst du hiervon jeweils 2 LED in Reihe (3,1+3,1=6,2V) und in diese Reihenschaltung einen Vorwiderstand von 68.13 Ω/0,5W integrieren. Mehrere dieser Reihenschaltungen lassen sich dann zu einer LED-Leiste verknüpfen.


    Du könntest aber auch diese hier verwenden:
    http://www.leds.de/product_inf…D-UV-130mcd-90--3-4V.html
    Die hätten den Vorteil eines größeren Abstrahlwinkesl und würden optisch am Boden eher wie eine \"Aura\" wirken. (Die 5mm-Led haben eine starke Punktbildung am Boden, weil 20° Öffnungswinkel!) :dance1:


    Übrigens findest du Platinen zum Bauen von Superflux-LED-Leisten hier: http://cgi.ebay.de/5-Platinen-…goryZ132004QQcmdZViewItem


    Mit etwas Geschick lässt sich diese Platine auch auf 6V-Spannungen modifizieren!


    Beachte:
    Standard-LEDs können max bis +10% der Nennspannung/des Nennstromes verkraften, ohne übermäßigen Schaden zu nehmen, jedoch wird die \"Lebensdauer\" deutlich verkürzt! :shocked: :b_wink:

    Hallo,


    das DUO ist laut den originalen DDR-Papieren ein \"Kleinkraftrad, motorisiertes Krankenfahrzeug\" und laut Betriebserlaubnis des KBA ein \"Kraftrad, dreirädrig, Versehrtenfahrzeug\".


    Soweit ich informiert bin, besteht beim DUO auch nach den neuen Verordnungen keine Helmpflicht, solange mindestens das (originale) Spriegelgestell (auf Karosserie geschraubter, in sich verschweißter Käfig) noch montiert ist.


    Aber wie verhält es sich auf Grund der Sonderstellung als Krankenfahrzeug bzw. Versehrtenfahrzeug mit der Helmpflicht, wenn auch das Spriegelgestell demontiert wurde - also der DUO als reines Cabrio gefahren wird?



    Gibt es irgendwelche Rechtssprechungen zu diesem Thema?

    Zitat


    Original von frogga:


    , zumal die ganze simson-elektrik sowieso mit samthandschuhen anzufassen ist.


    Na dann machst du was falsch! Oder anders gesagt: Dir fehlt das gewisse Händchen für die Simson-Elektrik :biglaugh: ==> Die Elektrik der \"Simme\" ist eigentlich sehr robust und von der Robustheit vergleichbar mit anderen KFZ. (Pittiplatsch würde jetzt sagen: \"Kann\'ste glauben!\" :smile: )


    Du benötigst eigentlich nur folgende Zutaten für Modifikationen an der Elektrik:
    Eine Zielstellung, ein wenig Logik, ggf. ein Multimeter und v i e l l e i c h t auch mal einen Schaltplan, falls du nicht weiter weißt.
    :b_wink:


    Ich hatte (damals) (auch bei Modifikationen der Elektrik) nie irgendwelche selbstverursachten Elektrik-Probleme. Eher, dass ich die alterungsbedingten Probleme (teilweise auch durch gewisse Modifikationen) beseitigt habe.


    Gruß

    Zitat


    Original von Stizzle-KR51-2:
    ... Aber da das ganze unter dem Schutzblech sitzt habe ich keine Lust das die LED\'s nach 2Mal fahren wegen Schmutz kaputt gehen oder so. Brauch also irgendwas aus der KFZ-Technik bezüglich Unterboden-LED`s!!!
    Jemand ne gute Idee?


    1. Rechtliches:
    :106:
    Im Geltungsbereich von STVO/STVZO verboten!
    Geltungsbereich STVO und STVZO: alle Flächen, die ungehindert befahren werden können, also auch Parkplätze allgemein, wie auch die von Mc D... & Co
    Ausgenommen von STVO/STVZO sind durch geeignete und unumfahrbare Hindernisse ab- bzw. gesperrte Flächen und eingezäunte Privatgrundstücke.


    aber rechtliches mal bei Seite!


    2. Deine Frage - die Antwort:


    Keine Sorge, LEDs sind robuster, als du denkst! Zerstören kannst du sie eher durch Überspannung, extrem harte Schläge (Hammer) oder zu großer Hitze (über 75 °C), jedoch nicht durch den Dreck im \"Radkasen\" oder unter dem \"Unterboden\". :b_wink:


    Hättest du eine 12V-Anlage:
    http://www.leds.de/index.php?c…LED-Leisten---Module.html
    oder
    http://www.led1.de/shop/index.…odule-leisten-strips-c-71
    oder
    http://www.led-tech.de/de/LED-Module-c_17_0.html
    oder
    http://www.pur-led.de/index.ph…bb0fd52c2b2d51617a68276ae
    :dance1:


    Also wenn du versierter Elektronik-Bastler bist, dann findest du bei den aufgeführten Links Anregungen und kannst dir selber 6V-LED-Leisten bauen.
    Um die Leisten wasserdicht zu bekommen, solltest du die Leiste/n so eingießen, dass die Lichtaustrittsöffnungen frei bleiben. (Du könntest Kabelkanal 15x15 von der offenen Seite aus mit der Heißklebepistole halb auffüllen und solange der Kleber heiß ist die vorgefertigten Platinen eindrücken und dann zwischend den LEDs noch eine dünne Schicht Heißkleber auffüllen) :b_wink:


    Vielleicht reicht das als Anregung?
    :biggrin:

    Elion:
    Ich dachte auch an einen Umbau, bei dem der Scheinwerfer unabhängig von der Zündschlüsselstellung bei laufendem Motor ständig leuchtet.
    Wollte ggf. wegen der aktuellen Rekonstruktion des DUO die Elektrik sowieso so modifizieren, dass genug Ladestromreserve vorhanden ist... Oder auch komplett auf 12V.


    high society simson:
    Die Haarspalterei um die 2W Tachobeleuchtung habe ich bewußt weggelassen, weil bei diesen zusätzlichen 2W (0,3333 A) Tachobeleuchtung der Ladestrom genausowenig ausreichend ist. Blinker, Hupe, Bremsleuchte(n) und Scheibenwischer (hast du noch vergessen aufzuzählen! :biglaugh: ) sind gelegendliche Verbraucher, die normalerweise von der der Batterie (als Stromspeicher) gepuffert werden. Die Ladespule ist damals als 18W-Spule dimensioniert worden, weil es in der DDR kein Tagfahrlichtgebot gab. Anscheinend haben die Konstukteure die Nachtfahrten als \"zu vernachlässigen\" eingestuft oder sind von eher sehr kurzen Nachtfahrten ausgegangen...
    siehe sonst auch: oben => Elion


    @All:
    Fakt ist, dass die Ladespule allgemein zu wenig Ladestrom bringt, um alle Lampen/Verbraucher zu versorgen und zusätzlich die Batterie zu laden.


    Deswegen suche ich einen Rechtsspruch/Gesetzestext, der besagt, ob bei einem mehrspurigen Fahrzeug, wie DUO, Albatross, Trike oder Quad der Hauptscheinwerfer (wenn nur einer vorhanden) als Tagesfahrlicht ausreicht, oder ob die komplette Beleuchtung (inkl. Positionsbeleuchtung) auch am Tage an sein muss.

    Hallo Rechtsexperten,


    muss beim DUO am Tage die komplette Beleuchtung (inkl. Positions- und Rücklicht) eingeschalten werden, oder ist der Hauptscheinwerfer alleine als Tagfahrlicht ausreichend? Hat jemand einen genauen Wortlaut und wo ist er verankert?


    Grund der Frage:
    Positions-und Rücklicht nehmen zusammen 20W auf und laufen über die Batterie. Die originale Licht-/Ladespule bringt aber nur 18W, wodurch die Batterie ständig entladen würde. :shocked:
    Es sei denn, man baut eine 21W-, eine 25W- oder eine 35W-Spule als Ladespule ein. :b_wink:


    Danke für eure Antworten...

    Hallo,


    die Federbeine unterscheiden sich wie folgt:


    vorne: ca. 31 cm
    hinten: ca. 34 cm


    Gemessen wird (entlastet) von Augenmitte zu Augenmitte. Beides sind hydraulisch gedämpfte Federbeine.