Schwalbenfahrer: Das Argument ist gut! :smile:
Tja, \"Wenn man also ein optisch originales Erscheinungsbild haben will,...\" Aber es gibt auch mehr als genug abgeänderte und verunstaltete Simson. :frown:
Aber das mal beiseite.
Wenn die LED-Birnen nicht auffallen sollen, dann sollten sie die Lichtaustrittscheiben auch so ausleuchten, wie es sonst die originale Glühbirne tut. Also sollte der Öffnungswinkel der LED-Birnen groß genug sein, so dass die eigentlich vorgesehene Lichtaustrittfläche auch komplett genutzt wird. Sonst fällt es den Sheriffs doch auf, das da was nicht stimmt.
Aber gerade das xenon-farbene Licht der weißen LED verändert durch seinen hohen blau-Anteil auch leicht die Leuchtfarbe trotz orangen und roten Lichtaustrittscheiben. Und das ist auffällig! ... Und ich weiß nicht, ob es auch warmweiße LED-Birnen für den KFZ-Bereich gibt, bei denen dieser Effekt eher weniger auftritt. Sonst sollte man schon versuchen, rote LED-Birnen für\'s Rücklicht (auch bei roter Lichtaustrittscheibe) und orange LED-Birnen für die Blinker (auch bei oranger Streuscheibe) einzusetzen. Bei den Blinkern sollte aber auch unbedingt daran gedacht werden, dass entweder Last-Widerstände erforderlich werden oder aber ein spezieller LED-Blinkgeber...
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Eigentlich sollten diese LED-Birnen ja so dimensioniert sein, dass sie in der Helligkeit die selben Werte einer normalen Glühbirne entsprechen. Und diese LED-Birnen sind eigentlich ja auch speziell für den KFZ-Einsatz entwickelt worden...
Jetzt stellt sich nur die Frage, ob diese LED-Birnen für Show-(Tuning-)Zwecke oder für den reellen Straßeneinsatz entwickelt wurden. ?)
Wenn letzteres, dann könnten sie schon irgendwo zugelassen sein, wie z.B. in den USA und/oder bereits in mindestens einem der benachbarten EU-Staaten. Sollten sie irgendwo in nur einem der EU-Staaten zugelassen sein, dann könnte man versuchen, sich mit diesem Argument herauszureden...
Also ist man entweder dreist und baut diese LED-Birnen auf gut Glück ein und wartet, was kommt oder man folgt dem \"Gesetz\" und baut die LED-Birnen nicht ein.
Ich wollte auch nur auf den fehlenden Hinweis \"nicht für den Bereich der STVO und STVZO zugelassen\" aufmerksam machen. ![]()
Die Verwendung nicht zugelassener Sachen ist ja nun jedem sein eigenes Bier, wenn er dadurch ander Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet und solange derjenige/diejenige erwischt wird.