Beiträge von Rollerschrauber

    Das steht auf dem Merkblatt des Kraftfahrtbundesamtes (KBA), das einer nachgedruckten ABE beiliegt:


    Zitat


    Gemaess dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Massgabe 21 (BgBl. 1990 II S.1101) sind Kleinkraftraeder im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokraktischen Republik mit nicht mehr als 50 ccm Hubraum und nicht mehr 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkraftraedern im Sinne von §18 Abs.2 Nr.4 STVZO gleichgestellt, wenn sie spaetestens bis zum 29.02.1992 erstmalig in Verkehr gebracht wurden. Nach Auffassung des Bundesministeriums fuer Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wirkt sich die zulassungsrechtliche Gleichstellung auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus, so dass diese Kleinkraftraeder mit der Fahrerlaubnis 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden duerfen.


    Anmerkung von mir:
    Allerdings ist das KBA nicht der Ansprechpartner fuer das Fahrerlaubnisrecht, hierfuer ist das Strassenverkehrsamt des Stadt- bzw. Landkreises zustaendig.
    Falls dieses die Frage nicht beantworten kann, sollen die sich bei einem Strassenverkehrsamt in Ostdeutschland erkundigen. Denn in Ostdeutschland ist diese Ausnahmeregelung mit Sicherheit bekannt.


    Fuer das Duo (wird als Krankenfahrstuhl gefuehrt) gibt es auch eine Ausnahmeregelung. Dort ist das Stichdatum der 28.02.1991.


    Nachtrag:
    Im Originalpapier ist vom 28.02.1992 die Rede, 1992 war aber ein Schaltjahr und damit ist es der 29.02.1992. Es gibt keine Regelung, wo der Stichtag ein Tag vor Monatsende ist.;)

    Zitat


    Original von S51-Freak:
    Immer dieser aufstand, es gab Leute die haben in ihre Mopeds Schnapsvorlauf oder Spiritus getankt, andere Heizöl.


    Heizoel ist wie oben festgestellt nur gefaerbter Diesel.


    Mit Diesel wird es nicht klappen, da die Verdichtung des Simsonmotors nicht hoch genug ist. Denn Dieselmotoren sind bekanntlich Selbstzuender.
    Nicht alle Dieselmotoren haben Gluehkerzen, denn Gluehkerzen sind nur dazu da, um eine hohe Temperatur zu erzeugen. Bei genuegend Kompression braucht man diese nicht.;)


    Viel Spass beim Auseinandernehmen und Saubermachen aller Teile, wo normalerweise das Benzin/Oelgemisch reinkommt bzw. durchlaeuft.:D

    Zitat


    Original von Fragga:
    Also die Farben von schwalbefahrers Page sind nur Schwalbenfarben.


    So wie es da steht, zweifel ich das stark an.
    Das sind Farben, die an vielen Ostprodukten verwendet wurden. U.a. an der Schwalbe.


    Wenn Dir keiner die Farbe fuer Dein Blau sagen kann, dann geh, wie oben bereits gesagt, zum Lackierer/Autozubehörhandel und vergleiche ein sauberes Teil mit deren Farbkatalogen/ -dosen.

    Auf Schwalbenfahrers Seite gibt es eine Farbtabelle.;)


    Ansonsten schau mal bei A.T.U., dort die Farben vom Trabbi/Wartburg.


    Dein Weiss muesste das Atlasweiss sein.


    Beim Blau bin ich mir nicht sicher, koennte evtl. das Atlantikblau sein.


    Nimm am besten ein sauberes Teil (z.B. Trittbrett) zum Haendler/Lackierer mit und mache vormittags mit Sonnenlicht einen Farbvergleich.

    V-Power hat 100 Oktan (ROZ 100) und soll zumindest theoretisch die Motorleistung bis zu 15% steigern.


    Aber...
    selbst bei Autos mit Einspritzung sind nur minimale Unterschiede feststellbar. Das ist in einem Dekra-Test der Zeitschrift Auto-Strassenverkehr festgestellt worden.
    Deren Fazit lautet: Braucht man nicht, denn moderne Motoren sind auf einen bestimmten Kraftstoff optimiert, d.h. die Zuendkennlinie ist auf eine Kraftstoffqualitaet, meist auf Super (ROZ 95), eingestellt. Diese Motoren haben meist aber auch variable Zuendkennlinien, die auf Qualitaetsschwankungen (d.h. minderwertigem Kraftstoff) reagieren. Z.B. wenn mal Normal (ROZ 91) anstatt Super getankt wird.
    In aelteren Motoren konnte man zumindest bei Opel die fest vorgegebene Zuendkennlinie manuell verstellen, indem der Kodierstecker rausgenommen, umgedreht und wieder eingesteckt wird (91 anstatt 95 Oktan bzw. 95 anstatt 98 Oktan).


    Die Simsonmotoren sind einfache 2-Taktmotoren und brauchen nur Normalbenzin.
    Nur hochgezuechtete Tuningmotoren mit entsprechendem Vergaser sollten mit Super oder Super Plus gefahren werden.


    V-Power ist bei Simsonmotoren einfach nur rausgeschmissenes Geld.

    Zitat


    Original von S51-Freak:
    Wenn ich Zigaretten hohle aus der Schweiz, sind dann oft 2 stangen, dann fahr ich immer durch den Wald zurück.


    Lass Dich nicht erwischen.:D
    Erlaubt ist eine Stange (bzw. 200 Zigaretten).
    Ausser Du wohnst in einem Zollgrenzbezirk, da darfst Du nur 2 Schachteln (bzw. 40 Zigaretten) aus dem angrenzenden Land mitbringen.

    Zitat


    Original von thomasp:
    mich würde aber mal interessieren, was man am besten für den schmierfilz nimmt, Wasserpumpenfett?, spezialöl für zündunterbrecher?, motoröl????
    --


    Spezialoel fuer Unterbrecher ist das richtige Oel.
    Zum Ausbau des Unterbrechers muss die Schwungscheibe (per Abzieher) runter.

    Nur der Sperber (SR4-3) und der Habicht (SR4-4) wurden in den 70ern von Simson mit 4-Gang gebaut.


    3,1 KW sind 4,21 PS, das hatte ungefaehr nur der Sperber. (Originaldatenblatt Sperber: 3,4 KW/4,6 PS)


    Allerdings ist 1979 weder der Sperber, noch der Habicht gebaut worden.
    Der Sperber wurde von 1966 bis 1972 und der Habicht von 1971 bis 1975 gebaut.


    Sieht irgendwie nicht nach Simson aus.;)

    Originale Simson-Haenger und -kupplungen muessen nicht vom TUeV abgenommen werden.


    Eigenbauten jedoch schon. Darunter fallen auch gekaufte, nicht originale Haenger und -kupplungen.


    Die zugelassene Hoechstgeschwindigkeit mit Anhaenger betraegt lt. Bedienungsanleitung (gesehen in der Schwalbe-, S51- und SR50-Bedienungsanleitung) 40 km/h.


    Beleuchtung (Brems- und Schlusslicht) muss auf jeden Fall auf der linken Seite dran sein.
    Zusaetzlich muessen rote, reflektierende Dreiecke am Haenger sein.


    Die elektrische Schaltung wird mit dem Einbau einer Haengerkupplung so veraendert, dass bei eingeklinktem Haenger nur die Haengerbeleuchtung an ist. Sonst reicht die Leistung der Bremslicht-/Schlusslicht-/Ladespule bzw. der Hauptlichtspule und der Bremslicht/Ladespule beim SR50 nicht aus.


    Blinker koennen dran sein, muessen aber nicht.
    Solange die Blinker am Zugfahrzeug nicht durch die Ladung oder den Haenger selbst verdeckt werden, reichen diese aus.
    Z.B. gab es fuer die Schwalbe nur Anhaenger ohne Blinker.


    Bei Haengern mit Blinker ist wieder die Schaltung anzuwenden, dass bei eingeklinktem Haenger die hinteren Blinker an der Simme ausgeschaltet werden. Sonst reicht die Leistung des Blinkgebers bzw. der ELBA nicht aus.