Ein Anzeige wegen Urkundenfälschung kann man machen. Dann ermittelt die Staatsanwaltschaft (Strafrecht).
Vielleicht kommt dabei aber gar nix raus, weil nicht zu beweisen ist, wer die Fälschung gemacht hat.
Für den Käufer bringt die Anzeige aber keinen Vorteil.
Ich würde eher den Kauf rückgängig machen (Zivilrecht),weil die Kaufsache durch die gefälschte Urkunde deutlich weniger Wert ist. Eine Anzeige kann man ja zumindest androhen.