Immer wieder schön, wenn man den Fehler endlich gefunden hat…
Beiträge von PAN-Mann
-
-
Gut. Ich danke Euch.
-
Ja habe ich, und du verstehst ihn offensichtlich nicht.
Vermutlich ist dir die Tatsache nicht bewusst, das mit AM Führerschein nur Fahrzeug mit einer Bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit von maximal 45km/h fahren darfst.
https://bmdv.bund.de/SharedDoc…isklassen-uebersicht.html
und im §76 wird geregelt das die Kleinkrafträder mit 50km/h und die mit 60km/h weiterhin mit AM fahren darfst. Punkt.
Da steht nichts von Leichtkraftrad nicht mal ansatzweise.
Zur Klasse AM gehören gemäß der Übergangsregelung auch Kleinkrafträder der ehem. der DDR.
Kleinkrafträder der ehem. DDR gehören nicht dazu, hab ich auch nicht behauptet.
Ich behaupte aber, dass man ein Kleinkraftrad der ehem DDR auch weiterhin fahren darf, auch wenn es heute als Leichtkraftrad bezeichnet wird, weil eben Zulassungsrecht anders gehandhabt wird.
-
Hast Du den §76 wirklich gelesen?
Ich kann Deiner Argumentation leider nicht folgen.
Wir können es leider in der Praxis schlecht testen.
-
Ok, hab den Kombischalter etwas abgeschliffen an den Kontaktflächen zum Lenker.. jetzt habe ich Masse auf dem Kombischalter. Nur leider kommt diese auch Dauerhaft aus dem "Hupenkabel" egal ob ich dne Knopf drücke oder nicht, muss ich also nochmal zerlegen.
*seufz*Und, wo war der Fehler?
-
Hallo!
Ein Freund von mir hat kürzlich eine KR51/2L gekauft. Heute hab ich bei im das Spiel am Primärantrieb gemessen.
Dabei ist mir aufgefallen, dass die linke Kurbelwellendichtung ziemlich weit draußen ist. Sie steht ca. 0,5 mm aus der Lagerschale raus.
Da ein Pneumantlogo drauf ist, gehe ich davon aus, dass es die originale ist, km-Stand ca 12Tkm, Bj 82.
In neuen Videos auf YT werden die Dichtungen meist etwas tiefer gesetzt. Beispielfoto aus einem Video, ich glaub, es ist von Zweiradgeber.
Muss sich mein Freund Sorgen massen, dass die Dichtung an der Kurbelwelle vielleicht nicht richtig abdichtet?
-
Ich kann es hier gerne nochmal genauer erläutern
In Deutschland gibt es schonmal einen Unterschied zwischen Zulassungsrecht und Fahrerlaubnisrecht.
Es geht hier nur um Fahrerlaubnisrecht.
Der genannte Paragraf ist aus der Fahrerlaubnisverordnung. Er besagt (sinngemäß), dann man alle Fahrzeuge mit einem Klasse AM Führerschein fahren darf, die nach den Vorschriften der DDR ein Kleinkraftrad waren. Es ist ein Übergangsreglung, die aktuell gilt.
Aus meiner Sicht ist das eindeutig. Ob das Fahrzeug jetzt als Kleinkraftrad eingestuft ist, oder als Leichtkraftrad oder als Bus, ist dabei unerheblich.
-
Ich muss jetzt sowieso meinen Versicherungsmakler fragen, wegen Versicherung für freiwillige Zulassung. Vielleicht kann er mir sagen, ob/was man spart, wenn man ein Saisonkennzeichen hat.
-
Naja, aber wenn man nen Saisonkennzeichen fährt bezahlt man ja nur für die Monate die die Karre offiziell angemeldet und für zugelassen ist
Was genau meinst Du mit „bezahlt“?
Versicherung, Steuer…
Keine Ahnung
-
Das ist DEFINITIV NICHT so.
Aha. Und warum?
-
Eine tolle Liste, die Chefgott da zusammengestellt hat.
Nur, das Saisonkennzeichen macht eigentlich keinen Sinn. Man spart weder Versicherungsprämie, noch Steuer, weil ja steuerfrei.
-
Ich beschäftige mich auch gerade mit diesem Thema.
Die oben genannten Umstufungen in andere Fahrzeugklassen im Zuge einer freiwilligen Zulassung sind rechtlich nicht korrekt.
Es gibt da zum Einen das „KBA Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern vom Juli 2021
Erläuterungen zum Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und
ihren Anhängern
Zum Abschnitt A - Gültige Bezeichnungen:
„Für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge, die unter die
EG-Fahrzeugklassen M1 und L fallen würden, werden die bisherigen
Bezeichnungen weiterhin aufgeführt und sind im Teil A 1B in der Spalte
"Hinweise" als "Auslaufend" gekennzeichnet, da bei z. B. Umschreibungen von
bereits im Bestand erfassten Fahrzeugen oder bei Erstzulassungen von
Fahrzeugen, deren Typgenehmigung und deren Nachtrag vor dem 01.10.2005
erteilt wurde, weiterhin die nationalen Schlüsselnummern und Klartexte zu
verwenden sind.
…
Eine Umschlüsselung in die EG-Fahrzeugklassen erfolgt nicht.“
der letzte Satz ist sogar fett gedruckt.
Dazu noch KBA Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Stand: September 2023:
„Für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge können weiterhin die nationalen
Schlüsselnummern und Klartexte verwendet werden, eine Umschlüsselung in EU
Fahrzeugklassen ist nicht vorgesehen. Bei Übertragung der Daten aus dem
bisherigen Fahrzeugbrief sind aus Ziffer 1 “Fahrzeug- und Aufbauart”
lediglich die 1. und 2. Stelle in das Feld J zu übertragen.„
Das müssten eigentlich alle MA in den Zulassungsstellen wissen.
Für all Jene, wo das Simson KKR bereits zum Leichtkraftrad o.ä. umgeschlüsselt wurde, hier noch der Hinweis auf die Fahrerlaubnisverordnung:
Fahrerlaubnis-Verordnung
§ 76 Übergangsrecht
Zu § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen
Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr
gekommen sind.
Für alle Fahrer von Schwalbe, Star, S51 usw gilt demnach, dass sie mit einem Mopedführerschein (aktuell AM) ihr Fahrzeug fahren dürfen, auch wenn im Fahrzeugschein jetzt Leichtkraftrad steht.
Das gilt natürlich nicht, wenn das Fahrzeug technisch nicht mehr der DDR-Betriebserlaubnis entspricht, weil dann die Ausnahmeregelung nicht mehr gilt.