Beiträge von PAN-Mann

    Da kannst du deine original BE vorzeigen und fertig.

    Du meinst, wenn man die Betriebserlaubnis vorzeigt, hat man den Nachweis erbracht, das das Fahrzeug der Betriebserlaubnis entspricht? Oder ich hab Dich falsch verstanden.

    .

    Im Übrigen: Du meinst vermutlich den „Auszug aus der Betriebserlaubnis“.

    Weil die Betriebserlaubnis selbst beim KTA lag. Für eine Nachweis bräuchte man einen Gutachter.

    Ist der aus Alu oder Stahl?


    Ich hab welche von Venandi, die als „Hight Quality“ bei Ostoase gehandelt werden. Die sind gut.

    Ckich, Du hast den Pkt.8 im §76 der Fahrerlaubnisverordnung nicht verstanden.


    Sicher kann es sein, dass die Rennleitung das anders sieht, weil sie bei diesem Punkt auch keinen Durchblick hat. Einer Anzeige kann man da aber entspannt entgegen sehen.


    Bei Deinem Beispiel mit der Einzelabnahme wäre zu klären, ob das Zweirad noch der DDR-Betriebserlaubnis entspricht. Falls ja, kann man es mit AM fahren. Der § ist eindeutig.

    Beim alten Motor würde ich zumindest mal unten Bißchen Öl ablassen, um zu schauen, ob da Wasser drin ist.

    Falls ja, müsste man den zeitnah spalten und Reinigen.

    Es gibt hier übrigens Jemanden, Tachero, der Motoren regeneriert.


    Wa hast Du für einen Vergaser?

    Du hast ja noch nicht geschrieben, was es für ein S51 ist, und welches Baujahr.

    Die ersten hatten einen 16 N1-11, später einen 16N3-4, der ist etwas schwieriger einzustellen.

    Es gibt aber dazu genug Videos aus YT.

    Aber du hast dich damit ja ausgiebig befasst wie du schreibst..

    ja, hab ich.

    Dein S51 Bj 1982 ist ein Kleinkraftrad nach den Vorschriften der DDR. Deswegen greift der Paragraf mit der Übergangsregelung und Jeder darf das Fahrzeug mit einem AM Führerschein fahren.

    Wenn die Zulassungsstelle da ein Leichtkraftrad draus machen würde, darf es trotzdem Jeder mit AM Führerschein fahren.


    Ich hab aber nicht behauptet, das es richtig ist, was die Zulassungsstelle gemacht hat. Im Gegenteil.

    Ich hab auch aus dem KBA Leitfaden zitiert:

    Für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge …“

    Kannst Du oben nochmal nachlesen.


    Und was die Versicherung sagt, wenn es nun ein Leichtkraftrad ist, weiß ich nicht.

    Ne, sorry, ckich, wir reden aneinander vorbei. Ich mag mich hier nicht rumstreiten. Du hast Deine Meinung, ich meine.

    Zur Klasse AM gehören gemäß der Übergangsregelung auch Kleinkrafträder der ehem. der DDR.

    Kleinkrafträder der ehem. DDR gehören nicht dazu, hab ich auch nicht behauptet.

    Ich behaupte aber, dass man ein Kleinkraftrad der ehem DDR auch weiterhin fahren darf, auch wenn es heute als Leichtkraftrad bezeichnet wird, weil eben Zulassungsrecht anders gehandhabt wird.