Wenn ich zB ein S51 B2-4 habe, so wurde das von Fahrz.u.Jagdw. Suhl nach der KTA-Betriebserlaubnis 1477-4 gebaut.
Diese Betriebserlaubnis existiert für alle S51 B2-4, die danach gebaut wurden und in der DDR in Verkehr gekommen sind.
Wenn ich zB ein S51 B2-4 habe, so wurde das von Fahrz.u.Jagdw. Suhl nach der KTA-Betriebserlaubnis 1477-4 gebaut.
Diese Betriebserlaubnis existiert für alle S51 B2-4, die danach gebaut wurden und in der DDR in Verkehr gekommen sind.
Da kannst du deine original BE vorzeigen und fertig.
Du meinst, wenn man die Betriebserlaubnis vorzeigt, hat man den Nachweis erbracht, das das Fahrzeug der Betriebserlaubnis entspricht? Oder ich hab Dich falsch verstanden.
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Im Übrigen: Du meinst vermutlich den „Auszug aus der Betriebserlaubnis“.
Weil die Betriebserlaubnis selbst beim KTA lag. Für eine Nachweis bräuchte man einen Gutachter.
Bei eBay gibt es bereits fertig abgesteppt Bezüge aus Kunstleder und aus Leder, zB hier
Ist natürlich alles Geschmacksache
Komische Frage.
Was würdest Du einem Polizisten antworten, der Dich nach einem Nachweis fragt, dass dein Simson der original Betriebserlaubnis entspricht?
Alles anzeigenHallo zusammen,
Beim Boudenzugwechsel S51( Kupplung) habe ich jetzt schon zum zweiten Mal die Einstellschraube am Griff total verbogen ? Beim einstellen des Boudenzuges.
Gibt's die auch in massiver Qualität oder nur die billigen Blechvarianten ?
Hat jemand eine Kaufempfehlung für mich ?
Besten Dank und viele Grüße
Ist der aus Alu oder Stahl?
Ich hab welche von Venandi, die als „Hight Quality“ bei Ostoase gehandelt werden. Die sind gut.
Ckich, Du hast den Pkt.8 im §76 der Fahrerlaubnisverordnung nicht verstanden.
Sicher kann es sein, dass die Rennleitung das anders sieht, weil sie bei diesem Punkt auch keinen Durchblick hat. Einer Anzeige kann man da aber entspannt entgegen sehen.
Bei Deinem Beispiel mit der Einzelabnahme wäre zu klären, ob das Zweirad noch der DDR-Betriebserlaubnis entspricht. Falls ja, kann man es mit AM fahren. Der § ist eindeutig.
Beim alten Motor würde ich zumindest mal unten Bißchen Öl ablassen, um zu schauen, ob da Wasser drin ist.
Falls ja, müsste man den zeitnah spalten und Reinigen.
Es gibt hier übrigens Jemanden, Tachero, der Motoren regeneriert.
Wa hast Du für einen Vergaser?
Du hast ja noch nicht geschrieben, was es für ein S51 ist, und welches Baujahr.
Die ersten hatten einen 16 N1-11, später einen 16N3-4, der ist etwas schwieriger einzustellen.
Es gibt aber dazu genug Videos aus YT.
Aber du hast dich damit ja ausgiebig befasst wie du schreibst..
ja, hab ich.
Dein S51 Bj 1982 ist ein Kleinkraftrad nach den Vorschriften der DDR. Deswegen greift der Paragraf mit der Übergangsregelung und Jeder darf das Fahrzeug mit einem AM Führerschein fahren.
Wenn die Zulassungsstelle da ein Leichtkraftrad draus machen würde, darf es trotzdem Jeder mit AM Führerschein fahren.
Ich hab aber nicht behauptet, das es richtig ist, was die Zulassungsstelle gemacht hat. Im Gegenteil.
Ich hab auch aus dem KBA Leitfaden zitiert:
„Für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge …“
Kannst Du oben nochmal nachlesen.
Und was die Versicherung sagt, wenn es nun ein Leichtkraftrad ist, weiß ich nicht.
Alles anzeigenRichtig
Wie kommst du nur denn auf diesen Mist
Wie es Zulassungsrechtlich gehandhabt wird, hatte ich doch bereits auch geschrieben.
Im Einigungsvertrag ist festgelegt, das ein Kleinkraftrad welches in der DDR auf der Straße war ( also die mir KTA BE)
dem der BRD gleichgesetzt sind. Es ein Kleinkraftrad der DDR und diese werden, weiter als Kleinkrafträder in der BRD behandelt.
Und wenn ein Fahrzeug hast, wo in der Betriebserlaubnis unter Fahrzeugart steht das es ein Leichtkraftrad ist,
dann benötigst dafür nun mal den A1 Schein
und auch ist das Fahrzeug Zulassungspflichtig muss alle zwei Jahre zur HU.
Ne, sorry, ckich, wir reden aneinander vorbei. Ich mag mich hier nicht rumstreiten. Du hast Deine Meinung, ich meine.
Immer wieder schön, wenn man den Fehler endlich gefunden hat…
Gut. Ich danke Euch.
Alles anzeigenJa habe ich, und du verstehst ihn offensichtlich nicht.
Vermutlich ist dir die Tatsache nicht bewusst, das mit AM Führerschein nur Fahrzeug mit einer Bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit von maximal 45km/h fahren darfst.
https://bmdv.bund.de/SharedDoc…isklassen-uebersicht.html
und im §76 wird geregelt das die Kleinkrafträder mit 50km/h und die mit 60km/h weiterhin mit AM fahren darfst. Punkt.
Da steht nichts von Leichtkraftrad nicht mal ansatzweise.
Zur Klasse AM gehören gemäß der Übergangsregelung auch Kleinkrafträder der ehem. der DDR.
Kleinkrafträder der ehem. DDR gehören nicht dazu, hab ich auch nicht behauptet.
Ich behaupte aber, dass man ein Kleinkraftrad der ehem DDR auch weiterhin fahren darf, auch wenn es heute als Leichtkraftrad bezeichnet wird, weil eben Zulassungsrecht anders gehandhabt wird.