Beiträge von PAN-Mann

    Ich brauch aktuell auch grad eine günstige Versicherung für meine Tochter, Freiwillige Zulassung für S51. Mein Versicherungsmakler sagt, 206 Eur im ersten Jahr. Ich habe allerdings mit Teilkasko angefragt, wegen Diebstahlschutz.


    Wenn ich die Beträge oben lesen, passt das überhaupt nicht zusammen.


    Könnt Ihr mir bitte sagen, was ihr aktuell zahlt, bei welcher Versicherung, in welchem Jahr?

    Mich interessieren hier allerdings nur Verträge mit Teilkasko.

    Ich hab heute bei ZT-Tuning gelesen, dass man ein zusätzliches Massekabel vom Motor zur Zündspule mit 20 mm² Querschnitt (ca. Ø 5 mm) verlegen soll. Ich hab das bisher noch nirgendwo gehört oder gelesen.

    https://zt-tuning.de/Kurzanleitung2022.pdf


    So ein fettes Kabel? Ich kenne auch kein Kabel mit Querschnitt zwischen 16 und 25mm².

    Ein FLY mit 25mm² hat zB 9mm Außendurchmesser. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ma so einen Kabelschuh überhaupt an der Schraube M5 von der Zündspule anschließen kan.

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    Wie ist Eure Meinung dazu?

    Einfach das Kabel (swws) von der 56 auf die 86 am Zündschloss umstecken. Das andere (swbl) auf der 86 kann da bleiben, oder isoliert weggehangen werden, wenn da nur ein Steckplatz is (solche Schlösser hatte ich auch schon in der Hand). Lichthupe haste dann zwar nich mehr, aber der Scheinwerfer geht an, sobald der Motor läuft. Dann nur abends/nachts nich vergessen, das Rücklicht zuzuschalten.


    Gruss


    Mutschy

    War es nicht so, dass man das Kabel rt/ws an kl 59 direkt mit dem Kabel ws/sw an Kl 56 verbinden soll?

    Falls Rückgabe nicht funktioniert, es gibt auf Kleinanzeigen alte Rahmen mit Typenschild und Papieren für ca 1000Eur. Aber Vorsicht, meist sind da DDR-Papiere dabei, die leider oft gefälscht sind. mit KBA-Papieren ist man aber auf der sicheren Seite, zb hier (muss natürlich noch gepulvert werden)



    https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/simson-s51-1-e-enduro-rahmen-mit-kba-papiere/2679528838-306-3804?utm_source=copyToPasteboard&utm_campaign=socialbuttons&utm_medium=social&utm_content=app_ios

    Also ich würde mir das Geld für die Vape sparen. Da du ja selbst schreibst, Elektrik ist nicht dein Ding, müsstest du es ja auch noch in einer Fachwerkstatt einbauen lassen.

    Ich hab auch eine S51 mit 6V Elektronikzündung, und das funktioniert Alles einwandfrei. Die originale Elektronikzündung funktioniert mindestens genauso zuverlässig, wie eine Vape.

    Allerdings hab ich alle Steckkontakte überprüft, gereinigt und gefettet. insbesondere die Kabelstrecken von der der Batterie über die 8A-Sicherung zu Kl 30, 15/51 zum Blinkgeber, Blinkgeber

    Zum Blinkerschalter und die Stecker im rechten Seitendeckel muss man sich genau anschauen.


    Die von Dir gemessenen Spannungswerte passen. Dass der Blinkgeber zu schnell geht, ist der einzige Fehler. Deswegen baut man Ja nicht auf Vape um.


    Hier aber noch ein wichtiger Hinweis:

    Heutzutage muss man ja mit Tagfahrlicht fahren. Wenn Deine Tochter permanent mit Zündschloss auf Stellung II fährt, leuchtet immer das Rücklicht und die Tachobeleuchtung mit. Und das fehlt auf Dauer bei der Batterieladung. Deshalb ist Deine Batterie nach einem halben Jahr leer und vielleicht sogar kaputt.

    Es gab hier im Forum schon die Lösung, dass man am Zündschloss etwas umsteckt, damit der Scheinwerfer schon in Stellung I an ist. Mit einer 6V- Anlage muss man das machen, wenn man nicht regelmäßig die Batterie nachladen möchte.

    Das Scheinwerferlicht kommt von einer separaten Lichtspule in der Lichtmaschine und verringert daher nicht die Batterieladung.

    Und wie weist man nach das es ein KLEINKRAFTRAD ist, in dem man in die Betriebserlaubnis schaut und wenn da unter Punkt 5

    Fahrzeugart KLEINKRAFTRAD steht, dann darfst das in Deutschland auf Grund der Regelungen im §76, mit einen AM-Schein fahren.

    Steht da Leichtkraftrad, Kraftrad, PKW unter Punkt 5 hast ein Fahrzeug, auf das diese Regelung im §76 Übergangsrecht nun mal nicht zutrifft,

    also darf man es NICHT mit AM-Schein fahren.

    Nein, sehe ich anders.

    Ich weiß auch nicht, in welche Betriebserlaubnis Du schauen möchtest. Die hast Du ja gar nicht.

    Mit „unter Punkt 5“ meinst Du vermutlich die Zulassungsbescheinigung.


    Man schaut in der Zulassungsbescheinigung unter K. Dort steht die Nummer der Betriebserlaubnis, also zB die EG-Typgenehmigung, oder eine ABE-Nummer, wenn das Fahrzeug schon älter ist, und nach nationalem Recht der BRD in Verkehr gekommen ist, oder eben die KTA-Nummer, wenn es nach DDR-Recht in Verkehr gekommen ist.

    Und wenn dort eine KTA-Nummer steht, die auf ein Kleinkraftrad zutrifft, dann greift der Übergangsparagraf aus der Fahrerlaubnisverordnung.


    Und ja, je länger ich drüber nachdenke, desto mehr stelle ich fest, dass der Übergangsparagraf auch für Fahrzeuge zutrifft, die im Ausland in Verkehr gekommen sind. Allerdings bräuchte man für ein Reimportfahrzeug eine Zulassungsbescheinigung, wo unter K eine KTA-Nummer steht. Und das wäre falsch, weil diese Fahrzeuge ja nach den Vorschriften der Exportländer in Verkehr gekommen sind.

    Was für eine Fahrzeugart ist seht unter 5 und das ist Maßgeblich was da steht.

    ich glaub, ckich, Du willst es nicht verstehen.


    Hier nochmal der Text aus der aktuellen Fahrerlaubnisverordnung:

    „Zu § 6 Absatz 1 zu Klasse AM

    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

    b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen

    Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr

    gekommen sind.



    Kleinkrafträder im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, und nicht, wie Du meinst, im Sinne der aktuellen FZV.


    und ja, da steht nicht, in der DDR in Verkehr gekommen, im Einigungsvertrag schon. Hier gibt es demnach eine Abweichung.

    hallo, ich wohne in Bayern zwischen Straubing und Braunau am Inn.

    Kürzlich hab ich eine S51B2-4 restauriert, auch unter Verwendung vieler Tipps aus diesem Forum.


    Ich finde es toll hier, dass man für jedes Problem eine Lösung findet. Es gibt sicher ganz viele Leute wie ich es war, die hier nur lesen und kein Mitglied sind.

    Mittlerweile hab ich mich entschlossen, mich hier auch anzumelden.


    Allen Usern hier allseits eine Gute Fahrt!

    So und nun beantworte nun mal endlich meine Frage und Rede nicht weiter um den heißen Brei herum.

    Also wie weist du nun es nach, da es sich bei deinen 2-Rad und ein Kleinkraftrad handelt ?

    Ich kann mich gerne für Dich wiederholen:

    wenn man einen neuen Fahrzeugschein hat, muss im Feld K die KTA-Nummer stehen.

    Nach dieser Betriebserlaubnis ist das Fahrzeug in der DDR in Verkehr gekommen. Wenn sich die KTA-Nummer auf ein Kleinkraftrad bezieht, hat man den Beweis, dass es nach den Vorschriften der DDR ein Kleinkraftrad war. Und genau für diese Fahrzeuge gilt der Übergangsparagraf in der Fahrerlaubnisverordnung.

    Gegenfrage: Wie willst Du beweisen, dass dein Zweirad einer KTA-Betriebserlaubnis entspricht?


    Edit:

    Egal, ob Kleinkraftrad, Leichtkraftrad oder was auch immer: wenn man einen neuen Fahrzeugschein hat, muss im Feld K die KTA-Nummer stehen.

    Nach dieser Betriebserlaubnis ist das Fahrzeug in der DDR in Verkehr gekommen. Wenn sich die KTA-Nummer auf ein Kleinkraftrad bezieht, hat man den Beweis, dass es nach den Vorschriften der DDR ein Kleinkraftrad war.


    Außerdem: Der Ausnahmeparagraf in der Fahrerlaubnisverordnung ist die Umsetzung des Einigungsvertrages.


    Er bezieht sich auf Kleinkrafträder nach den Vorschriften der DDR und nicht auf Kleinkrafträder nach der aktuellen BRD-FZV, wie Du offensichtlich meinst.