Ich streite mich grad aktuell mit meiner Zulassungsstelle wegen der Kennzeichengröße.
Nach der FZV haben sie ja Recht, weil win S51 weder ein Leichtkraftrad, noch ein Kraftrad ist.
Hier ein paar(sinngemäße) Auszüge aus der FZV:
Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180 mm/220 mm, Höhe: 200mm
verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für
land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge vorgesehen.
verkleinerte Mittelschrift (49 mm) ist nur für verkleinerte zweizeilige Kennzeichen und Kraftradkennzeichen vorgesehen.
Ergo wollen Sie mir ein großes zweizeiliges Kennzeichen wie für ein großes Straßenquad geben. Da unser Landkreis drei Buchstaben im Kennzeichen führt, wird das dann mindestens 280mm breit und damit fast so groß wie ein A4-Blatt.
Ich meine, die sollen mal die Kirche im Dorf lassen.
Aber wenn ich Pech habe, kommen die auch noch drauf, dass man ja nur bei Krafträdern vorn kein Kennzeichen braucht (§12 Abs 5), oder sie geben mir ein grünes Kennzeichen, weil der Halter von der Steuer bereit ist (§10 Abs. 2).
Außerdem muss ich das Fahrzeug zwecks Identifizierung bei der Zulassung vorzeigen, und muss das Mopded dabei auf einem Hänger transportieren. Eine Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen wäre in meinem Fall nicht zulässig. Warum genau, hat mir die Dame nicht gesagt.
Hier mal ein Vergleich der Kennzeichengrößen