Beiträge von PAN-Mann

    Es gibt kein extra Kennzeichen fürs Quads


    Im § 12 in genannten EU- Richtlinen, ist schon die Rede von zweirädrige Kraftfahrzeugen

    https://eur-lex.europa.eu/LexU…2009:198:0020:0027:DE:PDF

    Und was da zur Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen steht ist interessant.......

    Ja, sehr interressant, besonders die Größe der Anbringungsstelle für das Kennzeichen.

    Nur, in dieser Größe kann man ja kein Kennzeichen drucken.

    Ich weiß auch nicht, ob diese EU-Vorschrift für Altfahrzeuge gilt und ob es einen Unterschied zwischen Kennzeichen und Anbringungsstelle gibt.


    Es wird spannend

    bei Fragen zu techn. Dingen darf man nicht auf Ehefrauen hören.


    Hast Du dazu auch einen passenden Hänger?

    Ich bin damals mit Möp zur Zulasungsstelle gefahren, mit gültigem Haftpflichzeichen, die wollten mir dann nen riesiges Kuchenblech aufdrücken, wo ich sagte, das es mit beladenen Seitengepäckträgern Probleme gibt, nach hin und her und einer Besichtigung des Mopeds gabs dann ein kleineres (seitliche Befestigung darüber hinaus, wäre ja noch dümmer geworden) Das kleinstmögliche mit Engschrift wollten se mir aber auch nicht gönnen.

    Gute Idee.

    Ich glaub, ich montiere noch einen SGT.

    Seitliche Befestigung ist auch sehr dumm, schon wegen der Beleuchtung.

    Ich dachte es geht um § 12 "Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen"

    in diesen ist ua. von zweirädrigen und dreirädrigen Kraftfahrzeugen die Rede.

    Ja, richtig, §12 und Anlage 4

    Nur leider steht dort, wie gesagt, an manchen Stellen eben nicht „zweirädrige KFZ“, sondern „Krafträder“, oder Leichtkrafträder.

    Deshalb will mir leider meine Zulassungsstelle ein Kennzeichen für ein großes Quad auferlegen.

    Hm, und warum genau willst du an einem Kraftrad vorn ein Kennzeichen anbringen? Ja, historisch hatten die vorn auf dem Schutzblech quer zur Fahrbahn das Kennzeichen. Hilft aber nichts - historisch ist beim Kennzeichen vorbei. Andererseits hab ich auch mal jemand kennengelernt, der sich ein Schiebedach am Miata gewünscht hat.

    Ich will vorn kein Kennzeichen anbringen.

    nur, wenn/falls sich die Zulassungsstelle da quer stellt, kann ich vermutlich nichts machen, weil ein Kleinkraftrad eben kein Kraftrad ist.

    Die FZV hat inhaltlich ein paar Wiedersprüche, wenn man ein Kleinkraftrad einer freiwilligen Zulassung unterwirft.


    Und bitte was interessiert das bitte beim 2-Rad ?

    Du hattest geschrieben „Es steht nirgends geschrieben das nur vorderer Kennzeichen geneigt sein dürfen.“

    Hast Du mittlerweile vielleicht vergessen.

    Im Übrigen steht leider in der FZV an vielen Stellen „Kraftrad“, nicht „Zweirad“. Da gibt es ein Problem, wenn die Zulassungsstelle es nicht auf ein Kleinkraftrad anwenden will.

    FZV § 12 (6) in Verbindung mit der dort genannten EU-Norm - Neigungswinkel für hintere Kennzeichen 90°-60° zur Fahrbahnoberfläche bzw. eigentlich beschrieben max. 30° Abweichung zur Senkrechten (im Ergebnis das Selbe). Gilt übrigens auch für Versicherungskennzeichen, dann aber ein paar §§ weiter hinten.

    Woher ist Dein Auszug?

    FZV §12Abs 6 beinhaltet ausschließlich die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens.


    "Außerdem muss ich das Fahrzeug zwecks Identifizierung bei der Zulassung vorzeigen,.."


    das Fahrzeug eh bei der Zulassungsstelle vorstellen muss, können die Damen und Herren da gleich davon überzeugen das ein kleines nur dran passt.

    Hoffentlich hast Du Recht.

    Es steht nirgends geschrieben das nur vorderer Kennzeichen geneigt sein dürfen.

    Aber ist ja bekannt das es nur so siehst wie du es sehen willst.


    Du kannst es hier hier gerne nachlesen:

    FZV §12, Abs 8:

    Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein.

    Dann geh zu nem Prüfer und lass dir maximal das Motorradkennnzeichen genehmigen (mehr geben die eigentlich eh nich) und schon haste nen normalen Kuchendeckel


    Dort sagste du möchtest, das dein KKR (Moped) folgenden Paragraphen einhält

    Die in Deinem Auszug genannten Paragrafen gelten für alle Fahrzeuge, nicht nur Krafträder.

    wenn da steht „Höhenmaß bis 200 mm“ bedeutet es, dass es auch für ein großes zweizeiliges Kennzeichen geeignet ist.


    Aber grundsätzlich geht Dein Tipp in die richtige Richtung. Vielleicht krieg ich vom TÜV eine Bestätigung, dass das Moped für ein Kraftradkennzeichen geeignet ist. Dann ist das nicht für ein Quadkennzeichen.

    Danke für Deine kurze Fahrzeugvorstellung

    Deine S51 klingen jetzt nicht so, als würden Sie der DDR-Betriebserlaubnis entsprechen.

    Hast Du die als Leichtkraftrad angemeldet?

    Oder soll Deine Frau mit einer ungültigen Betriebserlaubnis ihre Motorradkarriere starten?

    Ich streite mich grad aktuell mit meiner Zulassungsstelle wegen der Kennzeichengröße.

    Nach der FZV haben sie ja Recht, weil win S51 weder ein Leichtkraftrad, noch ein Kraftrad ist.


    Hier ein paar(sinngemäße) Auszüge aus der FZV:


    Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180 mm/220 mm, Höhe: 200mm


    verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für

    land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge vorgesehen.


    verkleinerte Mittelschrift (49 mm) ist nur für verkleinerte zweizeilige Kennzeichen und Kraftradkennzeichen vorgesehen.


    Ergo wollen Sie mir ein großes zweizeiliges Kennzeichen wie für ein großes Straßenquad geben. Da unser Landkreis drei Buchstaben im Kennzeichen führt, wird das dann mindestens 280mm breit und damit fast so groß wie ein A4-Blatt.

    Ich meine, die sollen mal die Kirche im Dorf lassen.

    Aber wenn ich Pech habe, kommen die auch noch drauf, dass man ja nur bei Krafträdern vorn kein Kennzeichen braucht (§12 Abs 5), oder sie geben mir ein grünes Kennzeichen, weil der Halter von der Steuer bereit ist (§10 Abs. 2).


    Außerdem muss ich das Fahrzeug zwecks Identifizierung bei der Zulassung vorzeigen, und muss das Mopded dabei auf einem Hänger transportieren. Eine Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen wäre in meinem Fall nicht zulässig. Warum genau, hat mir die Dame nicht gesagt.


    Hier mal ein Vergleich der Kennzeichengrößen