Beiträge von dad401

    Bestellt man bei HUK das Kennzeichen online gibt es per Email eine digitale Versicherungsbescheinigung als PDF. Bis heute gab sich jeder Polizist damit zufrieden als ich das Handy zückte und ihm die PDF zeigte.

    Hab vorhin online beantragt - leider hab ich so etwas nicht. Die wollen erst die Überweisung bevor hier was weitergeht - auch komisch, dass es nur so ging.

    Warum es für dieses Moped die HUK geworden ist: Die haben bereits ein Auswahlfeld für "Elektro" (ist ne E-Simme) und Teilkasko ist ganz günstig, bei nur 150€ SB.


    Schade, mit der digitalen Bescheinigung könnte ich Wochenende schon probefahren.

    Was mich aber mal wirklich brennend interessieren würde - ich habe noch nie Beispiele gesehen - wo wird das eingetragen:

    A) alte DDR ABE

    B) KBA BE

    C) BE einer § 21 Abnahme


    Hat da jemand ggf. Bilder?

    Zu A) und B) vermutlich ein Extrablatt, was ähnlich wie die BE von C) aussieht, oder?

    Zu C) schreibt der Prüfer das dann direkt in die gestempelte BE rein (Ziffer 22 oder so)? Wie sieht das dann aus?


    Oder ist es generell ein Beiblatt mit Bezug zur vorhandenen BE? Muss dieses dann auch von der Zulassungsstelle gestempelt werden?

    So, mal wieder Neuigkeiten - die Abnahme nach § 21 ist durch. Problem - wobei das m.E. auch vorher schon war - 2 Prüfer und 10 Meinungen.

    Bei der DEKRA im Erzgebirge kann man es (aktuell) ganz vergessen, will man es weiterhin als KKR nutzen. Die DEKRA in Dresden scheint sich da inzwischen besser auszukennen, so dass ich meine Abnahme durch habe.

    Nebengeschichte: Für die positive Abnahme musste ich noch auf originale Alufelgen umbauen. Ich hatte Alunachbau (1.5 und 1.6 - letzteres unbewusst) verbaut, welche aber bei meiner damaligen § 21 Abnahme (mit Verbrennermotor) nicht beanstandet wurden. Hier nahm es der Prüfer wohl sehr genau. Ein Auszug der (noch nicht ganz) BE stelle ich dann mal ein.


    Eine erste Probefahrt meinerseits bestätigt die vorgenannten Erfahrungen. Es macht Spass - aber, es bleibt ein Kurzstreckenfahrzeug (70 km) - wobei es dafür auch gedacht war - oder man hofft auf mehr und mehr Ladestationen (z.B. hier) oder lädt den Akku ggf. mal unterwegs (Cafe etc.) - hier bräuchte ich dann aber eher das Schnellladegerät im Reisegepäck.

    Dei erste Ausfahrt war teils geprägt von Fehlgriffen zur Kupplung und Tritten zum nicht mehr vorhandenen Ganghebel ;)


    Jetzt muss ich nur noch zur Zulassung und werde es ab April (oder ggf. doch noch ab März) versichern und restliche Dinge an/umbauen (LED-Blinker, LED Scheinwerfer, Anhängerkupplung etc.).

    Auf Zukunft gedacht ist es aber etwas doof, dass man die Motoren (E/B) nicht einfach so tauschen kann. Hab hier mal eine Diskussion angefangen.


    EDIT:

    Gutachten angehangen

    Mhh, ein Wechsel zwischen den ABEs gibts wohl leider nicht. Die Wechselabnahmen bleiben - bis auf Einnahmen für die Prüfstellen - aus meiner Sicht sinnlos (wenn sich am Moped sonst nichts ändert). Das Baukastenprinzip der Simme ist da eben leider nicht eingeflossen. Aber ggf. hat ja noch jemand den ein oder anderen interessanten Beitrag.

    Ich glaub das muss da drin stehen weil die Zulassungsstelle keine BE auf "Niemand" ausstelle kann. Es muss ja jemanden geben der die Einzelbetriebserlaubniss erwirbt (weil es eben keine Allgemeine BE ist). Es ist daher der Halter zum Zeitpunkt der Erteilung der BE. Mopeds sind ja Zulassungsbefreit und haben keinen Brief, das Eigentum hat der, der die Papiere hat und nicht der, der draufsteht.

    Bei mir wurde das leer gelassen. Aber neben (oder statt?) Stempel hab ich ein Siegel. Es geht also auch auf "Niemand".

    Hy,

    ich habe vor 2 Jahren mal beim Tüv Mitarbeiter nachgefragt, und er meinte nein braucht nicht eingetragen werden weil es als Orginal Ersatzteil gilt. Hatte diesen Zettel auch dabei und ihm gezeigt.

    Interessant wirds halt wenn die Polizei mal wieder meint im Recht zu sein.

    Wollte den BING damals auch eintragen lassen und bekam genau diese Aussage (DEKRA). Was soll ich denn machen, wenn der Prüfer das nicht für eintragpflichtig hält?! :kopfkratz:

    Hallo,


    mal folgende Ausgangslage angenommen - und bitte keine Diskussion über den Elektroantrieb!


    - Moped wurde nach § 21 als Benziner abgenommen (Tag X)

    - Moped wurde nach § 21 als Elektro abgenommen (nach Tag X)


    Alles am Moped war gleich, nur eben ein E- statt Verbrennermotor.


    Wenn man nun wieder auf Verbrenner rüsten möchte, muss man, soweit ich es verstanden habe, wieder eine komplette Abnahme durchlaufen (obwohl es die ja schon gab?).

    Warum ist dem so und was müsste ggf. geändert werden, damit man mit jedem Motorwechsel nicht ständig eine Abnahme durchführen müsste?


    Ggf. anders als beim Auto ist es ja hier ähnlich wie ein anderer Motorentausch (Baukastenprinzip), sagen wir mal 6V U-Zündung M53 auf 12V VAPE M501er. Oder fehlt einfach in den Vorschriften diese Möglichkeit Benzin oder Elektro in die ABE eintragen zu können?

    Oder als weitere Frage/Idee: warum darf keine 2 ABE geben - eine für Benziner und eine für Elektro?

    Hallo,


    ja das Kabel ist leider 2-3cm zu kurz - es scheint aber gerade so zu gehen. Ein Loch mag ich da nicht reinbohren, auch wenn der Nachbauherzkasten eh Mist ist (Deckel vom Luftberuhigungskasten hielt nicht richtig, aber den brauch ich ja jetzt nicht mehr).


    Ich habe den Aufbau nun abgeschlossen.


    Als Gaszug kommt ja der originale vom BVF 16N1 zum Tragen. Hier habe ich nur den Schieber (Nadel ist nicht notwendig), die Feder und den Deckel verbaut. Hab mir auch das Nadelplättchen gespart - ich glaube nicht, dass die 1-2mm fehlen. Spiel bei etwa 1-2mm eingestellt.


    Bei der Verkabelung hat man nun ein paar Freiheiten, da man die beiden unteren 2 Blöcke (nach Moser-Schaltplanzeichnung) des Zündschlosses quasi frei verwenden kann. Man kann das alte Zündschloss aber auch ganz ausbauen, aber ich fand die Funktion wie vorher in etwa beizubehalten ganz gut.


    Mit dem Second-Ride (SR) Zündschloss schaltet man den Akku ein und man hat Spannung im System. Je nach Simson-Zündschlossstellung kann man dann z.B. unterschiedliche Beleuchtungsmodi schalten (z.B. wie man es eben kennt: Standlicht, nur Fahrlicht, Fahrlicht und Rücklicht) - wie gesagt - wenn man es will. Ich denke das wird ähnlich wie bei der DC Vape sein (nur noch ein Stromkreis, aber es fällt das Abschalten der Zündung per Masse weg).


    Der Motor wird mit einem Druck auf einem Taster neben dem SR-Zündschloss freigegeben (und auch wieder abgeschaltet). Drehen tut sich aber erst, wenn man am Gasgriff dreht und - eine Neuerung in Version des SR23-Set - wenn man nicht auf der Bremse steht. Es gibt da eine Motorabschaltung wenn man bremst. Diese erhält das Signal vom Bremslichtschalter. Wenn Kontakt dafür auf Masse gezogen wird, geht auch der Motor aus. Mal sehen wie sich das fährt. Das Kabel dafür hab ich an den externen Bremslichtschalter angeklemmt.


    Jetzt wird es nur noch Zeit für besseres Wetter für eine Testfahrt und der Abnahme. Bin mal gespannt.


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