Ich hab (noch) WWE von der WGV - also war bissl eher dran. Beides selbe Farbe - es wird mal das Jahr kommen, da vertausch ich die beim Anbauen an die an beiden Mopeds ![]()
Beiträge von dad401
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Gestern endlich eine längere Ausfahrt gemacht. Macht Spass, vor allem hier im bergigen Land.
Also bergauf gehts mit 50+ - auf der Geraden ist sie bei ca. 60km/h abgeregelt - per eingestellten SIGMA-Tacho so 58,x km/h. Eine Benziner ist in jedem Fall schneller auf der Geraden, aber sobald es berauf geht - und natürlich beim Anfahren - ist der E-Motor besser.
Mit Sozius fahren finde ich sogar angenehmer, da man genug Anzug hat - der Sozius muss eher aufpassen, nicht hinten runterzufallen

Auch lässt sich das Gas beim Anfahren schön dosieren - z.B. schön langsam anfahren.
Ein weiterer Vorteil ist die "Motorbremse" - mit Rekurpation. Wenn man vorausschauend fährt, braucht man kaum noch bremsen - einfach Gas wegnehmen. So finde ich auch Bergabfahrten angenehmer - und ohne diese kleine Klemmerangst

Fehlen tut logischerweise der Sound und ein wenig das Schalten und Kuppeln. Absolut nicht fehlt mir der Vergaser und dessen Wartung.
Bin gestern von 100% auf ca. 35% Akkuladung gefahren, hab leider die Länge der Strecke nicht aufgeschrieben. Nach Dreisatz müsste man damit 45,5km kommen - ich denke das kam hin. Bei weiteren Fahrten werde ich das besser dokumentieren.
Das Aufladen der 65% benötigte heute dann ca. 1,8kWh. Ich hab da bewusst das kleine Ladegerät genommen (lädt mit ca. 400W) um das Balkonkraftwerk besser auszulasten. Für unterwegs werde ich mir ggf. das große Ladegerät holen, damit das Aufladen nicht so lange dauert - aber Hauptanwendungsfall sind eh Kurzfahrstrecken - da sollte man ca. 1 Woche hinkommen mit den 70km-Akku.
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Ergänzung:
10,50€ ärmer hat die Zulassungsstelle (ERZ) nun auch das Gutachten gestempelt und damit in eine offizielle BE gewandelt.
Die alte BE (Verbrenner) hatte ich nicht mit, aber auch ohne physische "Entwertung" ist diese im System der Zulassungsstelle "entwertet". Ein einfacher Rückbau auf Verbrenner - und das ist leider ein (teurer) Nachteil - bedingt (aktuell?) ein neues Gutachten. Also wer meint den Motor spontan wechseln zu können, wird leider entäuscht.
Beim Gutachten wurde leider vergessen die Anhängerlast unter O.x mit anzugeben. Die fehlte aber schon bei der Verbrenner BE - also immer schön aufpassen was der Prüfer einträgt. Ggf. lasse ich das mal irgendwann korrigieren.
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Bestellt man bei HUK das Kennzeichen online gibt es per Email eine digitale Versicherungsbescheinigung als PDF. Bis heute gab sich jeder Polizist damit zufrieden als ich das Handy zückte und ihm die PDF zeigte.
Hab vorhin online beantragt - leider hab ich so etwas nicht. Die wollen erst die Überweisung bevor hier was weitergeht - auch komisch, dass es nur so ging.
Warum es für dieses Moped die HUK geworden ist: Die haben bereits ein Auswahlfeld für "Elektro" (ist ne E-Simme) und Teilkasko ist ganz günstig, bei nur 150€ SB.
Schade, mit der digitalen Bescheinigung könnte ich Wochenende schon probefahren.
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Ich brauch da keinen Benzinhahn mehr - hab einen billigen Nachbautank verbaut, wo der Benzinhahn schräg nach außen steht. Ist mir zu spät aufgefallen, aber was nicht alles gibt. Funktionierte auch, aber fand ich unschön.
Gutachten ist nun auch unterschrieben und gestempelt. BE ist also nun offiziell. Versicherungsschild wird dann nächste Woche kommen - bestimmt zusammen mit Winterwetter

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Dachte jetzt nicht, dass die Zulassungsstelle auch so eine BE mit dem Spezialpapier ausdruckt, sondern nur vorgelegtes "stempelt". Hab da aber zu wenig Erfahrung. Danke für die Infos.
In meinem Fall wäre es also ein leichtes gewesen, den Bing unter 22 bei der Vollabnahme mit einzutragen.
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Für mich nichts unbekanntes. Musste meine SGT auch immer "passend" biegen/ändern - mal mehr mal weniger. Der nicht passende Mist wird also weiterhin so verkauft

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Was mich aber mal wirklich brennend interessieren würde - ich habe noch nie Beispiele gesehen - wo wird das eingetragen:
A) alte DDR ABE
B) KBA BE
C) BE einer § 21 Abnahme
Hat da jemand ggf. Bilder?
Zu A) und B) vermutlich ein Extrablatt, was ähnlich wie die BE von C) aussieht, oder?
Zu C) schreibt der Prüfer das dann direkt in die gestempelte BE rein (Ziffer 22 oder so)? Wie sieht das dann aus?
Oder ist es generell ein Beiblatt mit Bezug zur vorhandenen BE? Muss dieses dann auch von der Zulassungsstelle gestempelt werden?
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So, mal wieder Neuigkeiten - die Abnahme nach § 21 ist durch. Problem - wobei das m.E. auch vorher schon war - 2 Prüfer und 10 Meinungen.
Bei der DEKRA im Erzgebirge kann man es (aktuell) ganz vergessen, will man es weiterhin als KKR nutzen. Die DEKRA in Dresden scheint sich da inzwischen besser auszukennen, so dass ich meine Abnahme durch habe.
Nebengeschichte: Für die positive Abnahme musste ich noch auf originale Alufelgen umbauen. Ich hatte Alunachbau (1.5 und 1.6 - letzteres unbewusst) verbaut, welche aber bei meiner damaligen § 21 Abnahme (mit Verbrennermotor) nicht beanstandet wurden. Hier nahm es der Prüfer wohl sehr genau. Ein Auszug der (noch nicht ganz) BE stelle ich dann mal ein.
Eine erste Probefahrt meinerseits bestätigt die vorgenannten Erfahrungen. Es macht Spass - aber, es bleibt ein Kurzstreckenfahrzeug (70 km) - wobei es dafür auch gedacht war - oder man hofft auf mehr und mehr Ladestationen (z.B. hier) oder lädt den Akku ggf. mal unterwegs (Cafe etc.) - hier bräuchte ich dann aber eher das Schnellladegerät im Reisegepäck.
Dei erste Ausfahrt war teils geprägt von Fehlgriffen zur Kupplung und Tritten zum nicht mehr vorhandenen Ganghebel

Jetzt muss ich nur noch zur Zulassung und werde es ab April (oder ggf. doch noch ab März) versichern und restliche Dinge an/umbauen (LED-Blinker, LED Scheinwerfer, Anhängerkupplung etc.).
Auf Zukunft gedacht ist es aber etwas doof, dass man die Motoren (E/B) nicht einfach so tauschen kann. Hab hier mal eine Diskussion angefangen.
EDIT:
Gutachten angehangen
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Mhh, ein Wechsel zwischen den ABEs gibts wohl leider nicht. Die Wechselabnahmen bleiben - bis auf Einnahmen für die Prüfstellen - aus meiner Sicht sinnlos (wenn sich am Moped sonst nichts ändert). Das Baukastenprinzip der Simme ist da eben leider nicht eingeflossen. Aber ggf. hat ja noch jemand den ein oder anderen interessanten Beitrag.
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Ich glaub das muss da drin stehen weil die Zulassungsstelle keine BE auf "Niemand" ausstelle kann. Es muss ja jemanden geben der die Einzelbetriebserlaubniss erwirbt (weil es eben keine Allgemeine BE ist). Es ist daher der Halter zum Zeitpunkt der Erteilung der BE. Mopeds sind ja Zulassungsbefreit und haben keinen Brief, das Eigentum hat der, der die Papiere hat und nicht der, der draufsteht.
Bei mir wurde das leer gelassen. Aber neben (oder statt?) Stempel hab ich ein Siegel. Es geht also auch auf "Niemand".
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Hy,
ich habe vor 2 Jahren mal beim Tüv Mitarbeiter nachgefragt, und er meinte nein braucht nicht eingetragen werden weil es als Orginal Ersatzteil gilt. Hatte diesen Zettel auch dabei und ihm gezeigt.
Interessant wirds halt wenn die Polizei mal wieder meint im Recht zu sein.
Wollte den BING damals auch eintragen lassen und bekam genau diese Aussage (DEKRA). Was soll ich denn machen, wenn der Prüfer das nicht für eintragpflichtig hält?!
