Was willst du erlebt haben?
Blödsinn. Nichts muss nachgerüstet werden. wenn das Fahrzeug keine Gurte hatte ab Werk, dann ist das eben so...........z.B.
Na, da habe ich wohl Pech gehabt, Rück- und Nebelscheinwerfer waren an meinem dran und die Gurte durfte ich nachrüsten, da die Gewindebohrungen in meinem, gleich 1990 gebraucht gekauft, vorhanden waren. Argument vom TÜV: "Wer sagt denn, dass diese nicht ausgebaut wurden?" als ich darauf hin wies, dass so gekauft. Leider kein Blödsinn...
Wenn ein Zulassungspflichtges Fahrzeug hast welches über eine 21er Einzeiabnahme eine BE/ Zulassung bekomme hat, steht das im Kfz Brief/ Zulassungsteil 2 drin.
Ausser zb. es ist ein LKR, die haben nur eine BE und nur den Zulassungsteil 1.
Da sieht man es an der BE wie beim KKR wenn es über eine 21er Einzeiabnahme in den Verkehr gebracht wurde.
Interessant, hab sowas noch nie gesehen. Musstest Du sowas schon mal einer Kontrolle unter die Nase halten? Meine Simmen habe ich jetzt schon über 2 Jahre, kontrolliert wurde ich aber noch nie.
Für mich wäre das zu heiß, Aufgrund o.g. Formulierungen. Heißt nicht, dass ich mich nicht irren kann, habe ich ja bereits gesagt. Gerichtsurteile, an denen man sich orientieren kann, habe ich eben auch nicht gefunden...