Beiträge von schwedeii

    Was willst du erlebt haben?

    Blödsinn. Nichts muss nachgerüstet werden. wenn das Fahrzeug keine Gurte hatte ab Werk, dann ist das eben so...........z.B.

    Na, da habe ich wohl Pech gehabt, Rück- und Nebelscheinwerfer waren an meinem dran und die Gurte durfte ich nachrüsten, da die Gewindebohrungen in meinem, gleich 1990 gebraucht gekauft, vorhanden waren. Argument vom TÜV: "Wer sagt denn, dass diese nicht ausgebaut wurden?" als ich darauf hin wies, dass so gekauft. Leider kein Blödsinn...


    Wenn ein Zulassungspflichtges Fahrzeug hast welches über eine 21er Einzeiabnahme eine BE/ Zulassung bekomme hat, steht das im Kfz Brief/ Zulassungsteil 2 drin.

    Ausser zb. es ist ein LKR, die haben nur eine BE und nur den Zulassungsteil 1.

    Da sieht man es an der BE wie beim KKR wenn es über eine 21er Einzeiabnahme in den Verkehr gebracht wurde.

    Interessant, hab sowas noch nie gesehen. Musstest Du sowas schon mal einer Kontrolle unter die Nase halten? Meine Simmen habe ich jetzt schon über 2 Jahre, kontrolliert wurde ich aber noch nie.

    Für mich wäre das zu heiß, Aufgrund o.g. Formulierungen. Heißt nicht, dass ich mich nicht irren kann, habe ich ja bereits gesagt. Gerichtsurteile, an denen man sich orientieren kann, habe ich eben auch nicht gefunden...

    Damit behauptest du, ua. das keine Zweischrift vom KBA gültig wäre.

    Bitte, Du solltest ordentlich lesen, bevor Du postest, Zitat von mir "Und, nur der KBA-Brief oder die Originalpapiere sind überhaupt eine Betriebserlaubnis," dann hatte ich wohl die Zweitschrift vom KBA erwähnt, mir ist nämlich nicht bewusst, das in der DDR KBA-Briefe erteilt wurden, oder willst Du das etwa so behaupten? Also, sachlich argumentieren wäre schon mal ein Anfang..., wie vorhin schon erwähnt, ich lasse mich gern vom Gegenteil durch ordentliche Argumente überzeugen, aber sicher nicht so. Das zeugt nicht gerade von sachlicher Kompetenz.


    genauso wie eine von der Zulassungsstelle erteilte Einzelbetriebserlaubnis,

    Kannst Du das Ding mal ablichten? Ich kann mir darunter nix vorstellen, kenne nur die KBA-Papiere. Natürlich sensible Daten vorher entfernen.

    2 Fehler in einem Satz

    DDR gabs von 1949-1989

    Erstzulassung in Deutschland bis 28.02.1992 dann noch 60km/h ( für auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellten Krafträder der 50ccm Klasse sowie bereits erwähnte Kräder aus den ehemaligen Bruderstaaten der DDR

    Interessant, wenn man nur bei der Umsetzung bestehender Gesetzgebungen auch so pingelig wäre. Tatsache ist, das die Ausnahmegenehmigung nur für das Gebiet der DDR gab,

    "23) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, " Diese Vorschriften galten nicht für Ungarn, nicht die Tschechei, nicht Polen sondern nur die in der DDR. und, wer lesen kann ist klar im Vorteil, "erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse", diese wurden in Ungarn oder woanders nicht erteilt.

    Und, nur der KBA-Brief oder die Originalpapiere sind überhaupt eine Betriebserlaubnis, wer so etwas hat, weiß das auch. Alles andere ist ohne unterwegs und wenn die nachgereicht werden soll, dann gute Nacht, da könnt ihr mit allen anderen Papieren wedeln, wie ihr wollt.

    So das ist meine Meinung, bei der ich auch bleibe. Es sei denn, jemand kann mir einen Richterspruch zeigen, der mich irren lässt. Ich habe keinen gefunden.

    Warum nicht? Wie kann das sein, dass diese Meinung, die ja viele vertreten, noch nie vor Gericht verhandelt wurde? Gab es das Problem noch nie? Oder haben die, die diese Meinung vertreten einfach nur de Schwanz eingezogen und ihre Bußgelder bezahlt, weil sie wussten, dass sie im Unrecht waren? Wer weiß das schon?

    Das ist nicht nur einfach schwarz weiß.

    Das ist es auch nicht. Es gab nicht nur K-Kräder aus deutscher Produktion, JAWA Mustang z.B. Alle diese fallen unter diese Klausel. Sie müssen nur in der DDR bis 94 zugelassen sein.

    WAS DEKRA und alle anderen dazu sagen, spielt eine völlig unter geordnete Rolle. Wer sein Simson modifiziert, z.B. mit 60ccm, der riskiert auch das Erlöschen der BE, steht in fast jedem Angebot solcher Bausätze drin.

    Und wenn man vor den Behörden falsche Angaben macht, es reicht zu, die Herkunft zu verschweigen, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, dem drohen ordentliche Bußgelder.

    Was ich hier schreibe und wie das andere sehen, ist da eher ohnehin zweitrangig, aber wer dann vor den Behörden oder vor Gericht solche "Ansichten" los lässt, gilt als unbelehrbar und zahlt dann eben noch mehr. Da wünsche ich viel Freude beim Konto abräumen. Ich bin auf keinen Fall bereit, ein solches Risiko in Kauf zu nehmen.

    Ach und ein Test ist doch einfach. Weist die Prüfer doch mal darauf hin, dass es ein Ungarn-Moped ist, mal sehen, ob ihr die Dokumente dann immer noch bekommt, ich wäre mal gespannt drauf, ob das jemand schon mal gemacht hat. Und bitte nicht nur behaupten, ein kleiner Beweis wäre da schon hilfreich.

    Einen Kindergarten sehe ich da weniger drin und wer mit einem Reimport und offiziellen Papieren herumfahren kann, für den freue ich mich ehrlich, Jede Simme hat ihre Exeistenzberechtigung, habe aber eben dennoch den Gedanken im Hinterkopf, dass das schnell vorbei sein und teuer werden kann.

    Denn ganz gleich, wie wir das hier sehen, am Ende, wenn es hart auf hart kommt, zählt nicht unsere Sicht, sondern die eines Richters. Hat da jemand Hinweise?

    Und hier findet Ihr den Text dazu, nach der (alten) Zulassungsordnung wäre die BE nämlich erloschen, da kein Kleinkraftrad mehr, und es wäre eine neue Zulassung mit HU und neuem Führerschein (Die heutige A1)notwendig. Der §19, der dies betrifft, Beschreibt die sogenannte Einzelnorm. Das ist der §19.

    Von hier. Wenn Du lange weile hast, kannst Du Dir das ja durchlesen. Das erklärt auch, warum Simson dann in die Knie ging. Die Einfachheit und Pflegeleichtigkeit sowie das Zeitlose Design wurden erst viel später entdeckt.

    Vielleich mal was zur Zulassung:

    Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI
    Sachgebiet B - Straßenverkehr
    Abschnitt III


    $2

    (23) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund
    solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr
    gebracht werden.


    Ein Auszug aus dem Einigungsvertrag. Demnach gilt die Ausnahme für alle Fahrzeuge, die in der DDR zugelassen wurden, nicht produziert. Übersetzt gesagt, eine VESPA, die in der DDR zugelassen wurde, darf auch 60 KM/h fahren, ein Moped, das in Ungarn zugelassen wurde, nicht. Bei Reimporten ist somit nicht nur mit dem erlöschen der Betriebserlaubnis zu rechnen sondern auch noch mit empfindlichen Strafen, sofern die Sache raus kommt.


    Ich hoffe, damit ist solchen Irrtümern für die Zukunft vorgebeugt.

    BJ 75-77 passt schon mal nicht, ich hab's probiert, als ich die Teile zum lackieren hatte, habe da zum rumschroten (Den Kindern das fahren beibringen wollen) einen gammeligen Bananentank montieren wollen. Die aufgeschweißten Hülsen waren zu lang.

    Kurze Frage; bist Du sicher, dass der Tank original ist? Eigentlich sollte da ein Büffeltank drauf sein, wie bei mir, aber ich habe auch Baujahr 1975. (Im Avatarbild) Da versucht wurde, auf ein B auf zu rüsten, ist es möglich, dass auch der Tank umgerüstet wurde, ich komme aus der Zeit, das war grosse Mode. Bin mir aber nicht sisher, Auf jeden Fall müsste da was an der vorderen Tankaufhängung am Rahmen was zu erkennen sein, der hat nämlich nicht ohne weiteres gepasst. Bin mir da aber nicht so sicher.

    Ich schraub auf alle Schrauben Muttern drauf und in alle Innengewinde Schrauben rein.

    Nachschneiden muß man trotzdem.

    Das Nachschneiden musste ich nicht, aber auch da natürlich, sorry, hatte ich vergessen, ist Handlungsbedarf.

    Ich hatte auch mit Pulver nie Probleme mit den Buchsen. Ansonsten mal kurz mit dem Dremel und Schleifaufsatz frei schleifen.

    beim Nachdremeln hatte ich o.g. Ausplatzer, die waren unschön... Vor allem bei den Schwingungs- und Motorlagern.

    Alles raus!

    Gut, das unterstütze ich, aber das reicht leider nicht! Nachdem ich den ersten Rahmen habe pulvern lassen, waren die Löcher so klein, (es heißt nicht umsonst Beschichten) dass nix mehr reinpasst! Also die Öffnungen, in die wieder was rein soll, so abdecken, dass kein Pulver rein kann, ich rede hier von den Motor-und Schwingungslagern und auch die Sitze für die Lenkungslagerschalen sollten nicht vergessen werden! Das befreien derselben von Pulverresen hat meist unschöne Ausplatzungen mit im Gepäck. Und nicht vergessen, das Typenschild vorsichtig entfernen!