Beiträge von Simson-Freund1

    Das ist tatsächlich aus der STVZO schwierig herzuleiten. Fakt ist, dass sie erstmal unbegrenzt gilt, ausser man baut um und erwischt den §19 (2) 1-3.


    Allerdings sagt der Anfang dort aus "(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam..."


    Und genau der 2. Halbsatz sollte stutzig machen: Wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird! Es gibt also die Möglichkeit jenseits des Umbautatbestandes, eine BE zu entziehen. Allerdings hab ich jetzt nichts gefunden, ob dies möglich ist, wenn eine BE eben unberechtigt erteilt wurde. Nur, fällt mir auch fast kein logischer Grund ein, warum das nicht gehen sollte? Fast kein, denn Vertrauensschutz wäre evtl. möglich.

    Wir sind alle keine Juristen.


    Fakt es, es funktioniert noch und ich denke das ist was zählt.

    An manch fern entlegenem Ort stempeln die Zulassungstellen noch 60km/h ab... Über beziehungen geht da schon noch was. Wird aber auch immer schwieriger und fraglich ob eine solche BE im zweifel dann bestand hat. Darauf wird der Kollege hinauswollen (vermute ich mal). Wenn du das hier bei uns durch bekommst: IK, IL, SHL, SLF, EF bekommst von mir nen Kasten Bier. Fress ich nen Besen.

    Glaub mir es ging bzw. geht ohne Beziehungen, und abgestempelt ist abgestempelt, ja das hat Bestand.


    Soll jeder seinen Weg gehen.

    Sei doch so nett und kläre die Leute auf! Wenn dir ein Möglichkeit bekannt ist, wie es anders geht dann teile doch dein Wissen.

    Du beklagst das die Leute alle Ahnungslos sind, und stellst dann aber auch nicht klar wie es richtig wäre, das macht dann wenig bis keinen Sinn.

    Und die logische Konsequenz ist doch, das eine nicht zielführende Diskussion entsteht. Als Tipp meinerseits, Leute als dumm hinzustellen hat in der Regel noch nie was gebracht, mal so als kostenloser Tipp aus dem Forum kannst du dir fürs Leben merken.

    Paragraph 21 und ab zur Zulassungsstelle. Da hier aber jeder sagt das es nicht geht beginnt man halt das zweifeln ;)

    Ja, klar, dass ist mgl. nur eben nicht mit AM. Da gilt nur wenn sie spätestens zum 28.02.1992 auf dem Gebiet der DDR "erstmals in den Verkehr gekommen sind." Egal, ob ich Ahnung habe, lesen kann ich. Quelle:

    Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21

    Theorie und Praxis.


    Gebt doch kein Urteil über Sachen ab von denen ihr in der Praxis keine Ahnung habt. Aber wie gesagt, alles gut, dann ist das Thema ja geklärt, geht nicht Ende ;)


    ...aber nur eine geltende Regelung dazu!

    Übrigens gibt`s hier auch https://www.simsonforum.de/index.php?sc-terms-of-use/. Die solltest Du dringend mal lesen. Vor allem Punkt

    echt langweilig;)

    A1 - Lappen (oder B196, sofern B vorhanden),

    21er - Gutachten

    freiwillige Zulassung als Leichtkraftrad...

    Wieder falsch, sorry aber keiner macht für 60 km/h ein Leichtkraftrad.


    Es gibt definitiv nicht nur eine Zulassungsstelle.


    Und das der Tommy seine Gutachten verkaufen will ist ja auch klar. Da würde man sich ja ins eigene Fleisch schneiden.

    Ich sag doch drollig. Also, haben entweder zumindest mal 2 Zulassungsstellen keine Ahnung sollten die Arbeit diesbezüglich einstellen oder, die haben Ahnung, Du nicht und hältst dich nicht an deine eigene Vorgabe.

    Sagmal kannst oder möchtest du es nicht verstehen? Meinst du ich erzähle das weil ich nicht im Stoff bin? Aber wenn es dir hilft ok du hast recht, es ist nicht möglich für ein Exportfahrzeug eine 60km/h Betriebserlaubnis zu erhalten. Das hilft jedem hier weiter :)


    Befasse Dich doch zunächst mal mit der aktuell geltenden Rechtslage, bevor Du anderen Halbwissen vorwirfst, was, nebenher gesagt, dem TE auch keinen Deut weiter hilft!

    Darauf habe ich noch gewartet :rotate: Neben Kindern sind hier auch viele studierte und Anwälte unterwegs, oh man ;)

    Nur gut das ich krank und Bett liege und ich eh nichts besseres zu tun habe.


    Und was soll der arme Nils jetzt machen?

    uiuiui, es wird spannend :popcorn:

    Eigentlich nicht, aber anscheinend ist hier keiner an einer konstruktiven Lösung sondern nur an Halbwissen und Panikmache interessiert. Aber ich habe schon gemerkt das das Forum hier ehr Kindergarten als seriöse Quelle für Informationen ist ;)


    Du bist ja drollig!

    Und bringt dieser Kommentar den Ersteller dieses Beitrags weiter? Nein


    Ich würde vorschlagen jeder der keine Ahnung hat von der Materie schreibt einfach nicht mehr. Denke dann wirds hier ganz schnell ruhig ;)

    na, und? Was ist denn einer der Hauptgründe, warum man ne Simson fährt, wenn nicht aus (N)ostalgie?

    Das man mit AM-FS und Versicherungskennzeichen 60km/h hobeln kann.


    Und, was bekommst mit nem Exportmodell eben nicht? Richtig, die 60 km/h-ABE. Die super Formulierung aus dem Einigungsvertrag stellt eben nicht auf das Herstellungsland DDR ab, sondern auf die Inbetriebnahme.

    Und wieder falsch, natürlich bekommen die meisten Exportmodelle die 60km/h in die Papiere eingetragen.