Ich habe auch einen Reimport aus Unwissenheit gekauft und dann bereits am ersten Tag hier im Forum rausgefunden, was es damit auf sich hat. Soooo schwer ist das ja nun nicht, man muss sich halt mal damit beschäftigen.
Der Kaufvertrag kann aus den obig genannten Gründen rückgängig gemacht werden, das findet man auch flott heraus.
Wer sich einreden lässt, ganz ohne Betriebserlaubnis mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, der sollte sich vielleicht nochmal einen Eimer Theorie bei der Fahrschule holen.
Grundsätzlich läuft es darauf hinaus, dass man sich als Besitzer eine Reimportes entscheiden muss.
- Zulassung als Leichtkraftrad => Einzelabnahme, entsprechender Führerschein und Versicherung nötig // rechtlich sauber, eingeschränkt nutzbar und veräußerbar, kostet Geld
- Zulassung als Kleinkraftrad mit 45 km/h und tatsächliche Drosselung=> rechtlich am saubersten, kostet auch Geld, unattraktiv
- Zulassung als Kleinkraftrad mit 45 km/h ohne Drosselung => eventuell gleich mehrere Straftaten am Hals, wenn man erwischt wird, Versicherungsschutz sehr fraglich, kostet dann richtig Geld
- Zulassung mit entferntem/erneuertem Typenschild bei DEKRA o.ä. => wenn's klappt und dann bei einem Unfall auffliegt, siehe vorhergehender Punkt (eigentlich ist die Zulassung erschlichen, somit nichtig)
- Kaufpreis neu verhandeln, Umbau auf einen Rahmen, der bereits in der DDR zugelassen war => rechtlich sauber, kostet Geld aber steigert auch den Wert
- Rückgabe an Verkäufer => kurzer Stress, eventuell mit Anwalt, kostet vermutlich auch
Man hat's nicht einfach