Zitat@ Rockerschwalbe
Also ich habe immer diesen angehängten, grandiosen Zettel bei den Papieren dabei. Das sollte eigentlich alles klären, oder?
Nein der klärt das nicht.
Der §54 der STVZO sagt doch nur aus das keine Vorschrift sind bei den entsprechenden Fahrzeugengruppen, um ein Zulassung/Betriebserlaubnis zum bekommen, aber nicht ob das einzelne Moped jetzt welche haben muss oder nicht.
Das sagt die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug.
Laut Betriebserlaubnis hat S50/51(außer der N) nun mal Blinker, werden die abgebaut entspricht das Moped nicht mehr dieser und die Betriebserlaubnis ist damit löschen.
Das ist dann fahren ohne gültige Betriebserlaubnis, daran ändert der Zettel mit den §54 Absatz 5 auch nichts.