Beiträge von ckich


    Ich habe jetzt schonmal neue Papiere beantragt in der Hoffnung das dort eine bezeichnung steht was es wirklich für eine S53 ist.....


    Wie geht das ? Das ursprüngliche Modell ohne umbauten muss du ja angeben.
    Da kommt doch so nur Mist raus.


    Komisch ist die nicht, ist nur eine Bastelbude wie du selber schreibst.
    Das ist eine S53B, die jemand umgebaut hat auf Gussräder, Scheibenbremse und Marzocchi-Gabel
    So sah die mal aus.
    http://www.ddrmoped.de/forum/u…ost-23-1365692108_big.jpg
    Die ersten S53 waren N und B Modelle, die S53N hatte keine Kanzel und das Zündschloss wie bei der S51 im Herzkasten. Die S53B hatte eine Kanzel und das Zündschloss in der Kanzel.
    Die Modelle vom 1990-92 hatten keine Scheibenbremse, die gab es glaube es ab 1995/96
    ab 1993 hatten diese den kurzen Auspuff und 3,3PS Zylinder (50km/h)
    Baujahr 1990, wenn das kein Exportmodell ist darf die 60km/h.
    Die S53CX gab es erst ab 1995/96.

    Deshalb wäre es sinnvoll den rahmen zu wechseln, bzw die nummer von einem alten ddr rahmen umzustempeln (lassen).


    Wenn es das 60km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit ein muss ist, bleibt nur sowas.
    Nur das großes Problem dabei ist, man muss erstmal ein Rahmen mit 60km/h Papieren bekommen, die wachsen ja nicht an Bäumen nach, Gegenteil durch die Klauerrei werden es immer weniger.
    Für Rahmen mit Papieren legt mal man mittlerweile 250€ und mehr hin.
    99,9% der zum verkauf stehenden Rahmen und Simson`s ohne Papiere sind Reimporte, genau deswegen kann ich nur raten, kauft kein Moped ohne Papiere.


    Was da mit den Reimporten abläuft ist eine große sauerei, ich kann nur sagen wehrt euch wenn ihr unwissentlich ein Reimport gekauft habt.
    Der Verkäufer hat euch schlicht und einfach betrogen, wenn er den Käufer nicht darüber aufklärt und das entsprechend im Kaufvertrag fest hält. Dabei spiel es keine Rolle ob der Verkäufer das selber gewusst hat oder nicht.
    Juristen sprechen von arglistiger Täuschung, liegt das vor kann man den kauf rückgängig machen auch wenn im Kaufvertrag steht Umtausch, Rücknahme ausgeschlossen.
    https://www.anwalt24.de/fachar…-und-verkehrsunfall/29721


    Ich demontierte den Bremshebel. Nun bemerkte ich staunend, daß die lange Halteschraube nicht durch simple Bohrungen läuft, sondern durch eine Buchse, die mit kleinen Seitenschalen geschlossen ist. Wozu das ganze und sollte ich es bei der Montage dann kräftig mit Fett füllen? .


    Mal die Grauen Zellen nutzen dann solltest du selber darauf kommen.
    Die Buchse dient als Abstandhalter und Lager damit sich das ganze bewegt, ohne diese Buchse/Hülse würde man den Bremshebel gegen den Rahmen anziehen und damit würde sich der Bremshebel nicht mehr bewegen.
    Das da ordentlich Schmiere zwischen der Buchse/Hülse und Rahmenaufnahme kommt, versteht sich doch von selber. Die Buchse/Hülse soll sich ja im Rahmen drehen.


    Mein alter Freund M. hat sich kürzlich eine S51N gekauft. Einen ungarischen Reimport. Wenn ich ihn recht verstand (ich komme erst heute abend dazu, sie anzusehen) wurde sie ohne hintere Fußrasten und ohne Tachometer ausgeliefert. Nun sagte er mir, es sei verboten, sie in Deutschland zuzulassen, doch dann wäre der ganze Mopedkauf ja Blödsinn. Was also kann man tun, um sie trotzdem hier zu fahren? Kann man es umgehen? Oder bleibt als ultima ratio nur der komplette Rahmenwechsel? Wo bekommt man da die preiswertesten?


    So ein Quatsch, klar bekommt man für die Reimporte ein Betriebserlaubnis, aber nicht beim KBA.
    Beim KBA gibt es nur für die Mopeds ein Zweitschrift, die eine Betriebserlaubnis vom KTA der DDR bekommen hatten. Alle Simson die in Export gegangen sind hatte keine bekommen, damit gibt es keine Zweitschrift.

    Um eine Betriebserlaubnis zu bekommen, muss man das Moped der Dekra, zwecks einer Einzelabnahme nach §21 vorstellen.
    Moped muss aber Technisch im Ordnung sein und den deutschen Vorschriften entsprechen angepasst sein.
    Also Hupe, Tacho, Fußrasten hinten, nachrüsten, teilweise haben die aber auch kein Fernlicht.
    Größter Knackpunkt beim Reimport ist, das die nur maximal 50km/h laufen dürfen, denn laut bundesdeutschen Gesetzen gibt es kein Kleinkraftrad das 60km/h darf, nur 50km/h ab Baujahr 2002 nur 45km/h.
    Das die Kleinkrafträder der ehemaligen DDR, die eine KTA-Betriebserlaubnis haben 60km/h dürfen steht im Einigungsvertrag.
    Das die nur maximal 50km/h dürfen, und relativ teuer Einzelabnahme nötig ist, ist halt das Problem.

    Zehkich????? Ich habe die von Dir empfohlenen Texte gelesen, danke. Nur steht da nirgendwo etwas von Moped und Mopedhängern, es geht dort immer nur um große Fahrzeuge. Wenn man das dort geschriebene auf Mopeds anwendet, dann ist das in etwa so, als wenn mein kleiner Sohn hochspringt und dabei ruft: "Ich bin schon fast so groß wie Du Papa!".Tilo


    Das du in der STVZO direkt nichts findest ist logisch, weil das in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV
    geregelt ist und nicht in der STVZO direkt. https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    Anderes ist wiederum noch in der STVZO Geregelt, wie
    § 58 Geschwindigkeitsschilder, § 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler.
    "es geht dort immer nur um große Fahrzeuge"
    Äh nein, ich lese da was von Kraftfahrzeugen und ihre Anhänger usw.
    Nur mal so, im Duden steht zur Definition Kraftfahrzeug, "durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug", mit anderen Worten Moped, PKW, LKW, Bus, Motorrad, Quad sind alles Kraftfahrzeuge und steht somit nicht für "große Fahrzeuge".
    Abgesehen davon kenne ich keine wie du schreibst "große Fahrzeuge" also PKW, LKW und selbst Motorräder die ein Versicherungskennzeichen haben, die müssen ein Kfz-Kennzeichen haben.
    Mopeds also Kleinkrafträder dagegen schon und was steht im da in Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    § 27 Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens
    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__27.html
    Diese Fassung ist von 2011 und ist am 01.10.2017 durch eine neue ersetzt wurden.
    Unterschied ist nur Absatz 2 da steht jetzt "Die Rückstrahlwerte müssen Abschnitt 5.3.4 des Normblattes DIN 74069, Ausgabe Mai 2016, entsprechen" sonst hat nicht geändert.
    Bei den Gesetzen von den anderen links hat sich auch nichts grundlegendes geänderte wenn überhaupt.

    Ich denke die restlichen Aufmaße sollte man auf jeden Fall erst nach dem Hohnen verbauen.
    Einfach so nachstecken halte ich für zu riskant.


    mfg
    :b_wink:


    Die Beschichtenden Zylinder werden nicht nach geschliffen/gehont, ist nicht dafür vorgesehen.
    Die stärke der Beschichtung reicht dazu nicht aus um da was auf Übermaß zu schleifen.

    mit 6V 25/25W genommen. Aber schon bei Halbgas kommen an der Lampe Jetzt habe ich eine komplette Grundplatte mit Unterbrecher bekommen und habe die Spule mit rt/ws Kabel umgebaut. Jetzt mit 6V 25/25W genommen. Aber schon bei Halbgas kommen an der Lampe 7,5V an.


    Komm jetzt nicht ganz mit, 6V 35W Glühlampe war drin, das hat doch die E-Zündung normal,
    U-Zündung hat 6V 25W.
    Und die 6V 35W Lampe brennt durch.
    Grundplatte hast du komplett neue, aber hast die alte Lichtspule auf die neue verbaut, richtig ??
    Was soll das bringen wenn du die alte Lichtspule auf die neue Grundplatte verbaust ?
    Hast so immer noch die selbe Lichtspule fürn Scheinwerfer drin, die eventuell die Ursache ist und machst eine 6V 25W Glühlampe rein. Die muss ja erst recht durchbrennen wenn das 35W schon durchbrennt.
    Eine neuen Lichtspule würde ein Sinn machen.


    Gut möglich das es an der Lichtspule selber liegt, oder es passt Lichtspule und Polrad nicht zusammen.
    Ich weiß ja nicht was da schon gebastelt wurde.
    Original hat schon mal keine 6V U-Zündung kein 35W Glühlampe im Scheinwerfer.
    Bei den U- Zündanlagen gibt es unterschiedliche 6V 25W sowie 6V 21W Lichtspulen.
    Zur Grundplatte 8307.8 -100 gehört das Polrad 8307.8-010 und zur
    Grundplatte 8307.10 -100 gehört Polrad 8307.10-010.
    Beide haben 6V 25W für den Scheinwerfer, aber unterschiedliche Lichtspulen und Polräder: Die Polräder sind unterschiedlich Magnetisiert. Deswegen muss Paarung Grundplatte mit entsprechenden Lichtspulen und Polrad passen.
    Passt die Paarung nicht ist entweder das Licht zu dunkel oder die Lampen brennen durch weil zu viel Spannung da ist, je nach dem was wie verbaut ist.
    Also schauen was für eine Grundplatte und Polrad verbaut ist.
    Ist es die richtige Paarung würde ich eine neue 25W Lichtspule probieren, aber auch die richtige zu Grundplatte.
    Lichtspule 8307.8-120/1 gehört zur Grundplatte 8307.8 -100 mit Polrad 8307.8-010
    https://2radbude.de/simson-ers…10kA8EEAQYASABEgJmJvD_BwE
    Lichtspule 8307.10-120/1 gehört zur Grundplatte 8307.10 -100 mit Polrad 8307.10-010
    https://2radbude.de/simson-ers…ptlicht-fuer-s51-b-kr51/2
    Bei der Grundplatte 8307.10 -100 mit Polrad 8307.10-010 besteht die Möglichkeit eine 6V 35W Lichtspule von der E-Zündung zu verbauen.

    In der Beschreibung der Kolben steht ganz klar Übermasskolben und zu verwenden bei gebrauchten Zylindern, deren Beschichtung noch intakt ist. Also ist davon auszugehen, dass ein B Kolben größer ist als ein A und der C am an der oberen Toleranzgrenze liegt, also der größte ist.


    Habe nachgeschaut Zylinder und Kolben sind mit A markiert.


    In jeden Shop steht doch Toleranzmaß A,B oder C,
    aber leider auch zum teil viel irreführendes in der Beschreibung wie "verwenden bei gebrauchten Zylindern"
    .
    MZA hat die Information raus gegeben " Die RESO-LT60-Zylinder sind jeweils mit den Buchstaben A, B oder C ab Werk markiert. Bitte achten Sie auf die richtige Zuordnung. A-Zylinder zum A-Kolben und so weiter."
    Das seht hier auch mal in der Beschreibung
    https://ddr-zweirad-teile24.de…Kolbenring-Toleranzmass-A
    https://ddr-zweirad-teile24.de…Kolbenring-Toleranzmass-C
    Durch die Nickelsiliziumkarbit-Beschichtung hat der Zylinder im Prinzip kein Verschleiß, was verschleißt ist der Kolben und wenn der gewechselt wird, soll der Kolben mit den selben Toleranzmaß verwendet werden.
    Ein verschleißt entsteht, wenn dann auf der Auslass-/Einlassseite so wie der Kolben kippen kann
    aber nicht zur Kupplung-/Limaseite. Damit ist die Bohrung nicht mehr rund sondern Eiförmig
    Aus dem Grund wird ein Zylinder mit Graugussbuchse auch gebohrt und gehont
    Wirft man einfach weil es ein gebrauchter zb, A Zylinder ist ein B Kolben nach, kann das zum Klemmer kommen, weil das Laufspiel nicht mehr passt.
    Wenn es so wäre wie du meinst, das es Übermaß Kolben sind, für ein gelaufenen Zylinder,
    wäre einer mit Zylinder-Kit Toleranz A gut dran und könnte zweimal den Kolben wechseln, also B und C verbauen und was macht der Toleranz C erwischt hat- Pech gehabt ?
    Ich habe selber schon B-Zylinder mit B-Kolben gehabt.
    Die Kolben sind da um Fertigungstoleranzen aus zu gleichen, zu mehr nicht.





    der nächst größere Kolben hat 1/100 mehr zumindest bei ZT und sollte dann genommen werden. Allerdings hatte ich von ZT auch schon ein Zylinder der nicht mit dem "A-Maß" anfing, sondern mit dem "B-Maß"


    Das der nächst größere Kolben bei ZT genommen werden soll, wo steht dies ? - Ein link bitte.
    Einfach so den nächst größeren Kolben nehmen nach Lauf Leistung XY ohne den Zylinder zu vermessen, wäre mir zu heiß.
    Neben der Laufleistung, spiel wohl auch eine entscheidenden Rolle, ob ein Moped für Sontags Ausfahrten im Schongang nur genutzt wird oder ständig mit Vollgas durch die Gegend geprügelt wird.
    Ich gehe davon das es das gleiche bei ZT ist mit den Kolbengrößen, um die Fertigung Toleranzen aus zu gleichen.

    Das ist so nicht ganz richtig.
    Wenn es sich um ein importiertes Fahrzeug handelt, dann ist der Verkäufer, ganz gleich ob Händler oder Privatmann, verpflichtet, dich darauf hinzuweisen. Unterlässt er das, dann besteht ein Grund zur Rückgabe oder Preisminderung. Wenn er es selbst nicht weiß und erst du die Importeigenschaft bemerkst, gilt das Gleiche.
    Wenn in Kaufvertrag natürlich ein Häkchen bei "Importfahrzeug" gesetzt wurde, dann ist der Verkauf rechtens.


    So ist es,
    das ist eine arglistige Täuschung, damit bleibt den Verkäufer nichts anderes als es zurück zu nehmen.
    https://www.anwalt24.de/fachar…-und-verkehrsunfall/29721
    Die Papiere halte ich auch nicht für echt, aus dem Grund sollte man da gleich noch eine Anzeige wegen Urkundenfälschung machen.
    Die hier, sehen den verdammt ähnlich
    https://www.ebay.de/itm/blanko…b75c37:g:lYcAAOSwKOJYKfaK


    -Wenn dies nicht normal sein sollte, kann ich mir den Übermaßkolben B, oder C rein bauen?


    Nein,
    Kolben B und C sind keine Übermaßkolben, sondern Toleranzmaßkolben.
    Wie die Kolben mit A,B oder C markiert sind auch die Zylinder mir A, B oder C markiert.
    In einen mit A markierten Zylinder gehört ein A Kolben, in ein B Zylinder ein B Kolben usw.
    Als Ersatz wird der Kolben mit der gleiche Kennung passen zum Zylinder verbaut, kein anderes Toleranzmaß.


    Möglich ist das die Paarung nicht stimmt, zb. ein B Zylinder mit A Kolben.
    Darauf sollte man achten bei der Montage, du wärest nicht der erste der ein Zylinder-Kit mit falscher Paarung
    erwischt hat. MZA-hatte deswegen sogar ein Rückruf gemacht.

    Nabend zusammen wie befestigt ihr eure Hupe ?
    Folgendes Problem wenn ich bei der Hupe die Mutter fest anziehe ist sich leise
    Wenn ich sie aber abschraube ist sie übels laut .
    Habe gelesen das sie Vibration brauch , also wie befestigt ihr sie
    MFG


    Da du eine S51 E4 hast habe ich mal eine bitte.
    Sag mit bitte was in deiner Betriebserlaubnis unter Typnummer steht und unter Fahrzeugtyp.