Wen trifft das eigetlich? Der, der die Papiere gefälscht hat, oder der, der damit fährt?
Beide
§ 267 Urkundenfälschung Zitat:
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Zitat
Es reicht eine Kontrolle. Keine Papiere ist ein Problem.
Da irrst du mächtig gewaltig, kannst du keine BE fristgemäß bei der Rennleitung vorlegen geht der Stress los.
50€ Bußgeld + Punkt.
Führerscheinrechtlich kann da auch was kommen wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein.
Laut EU Führerscheinrecht darfste mit AM-Schein KKR mit maximal 45km/h fahren.
Das nun ein Moped hast was laut nationalen Regelungen als KKR, 50 oder 60km/h darf und dies mit AM-Schein fahren darfst, kannst ohne BE nicht belegen........
Bekommt das Moped im Nachhinein keine 60km/h BE und es wurde festgestellt das es über 50km/h läuft, ist dann der Sack zu.
Zitat
Ich kucke heute trotzdem nochmal genauer, ob ich irgendwo ein "CM" oder sowas finde.
Wenn ein "CM50" findest, wäre es ein Ungarnmodell, die kann aber genauso gut auch aus anderen Land zb. Bulgarien zurück geholt worden sein.
Na dann ist es doch erstmal ganz gut. Papiere beantragen und (lange) abwarten. Wenn keine Eile geboten ist, ist das ja an sich kein Problem.
Genau und damit wäre dann eindeutig die Reimport-Frage geklärt.