Beiträge von ckich

    Gibts auch Kondensatoren als Batterieersatz.

    Kondensator ist kein Batterieersatz - Punkt .

    Der Kondensator ist zum glätten des pulsierenden Gleichstroms.

    Wenn ein Akku verbaut hat übernimmt dieser das.

    Den Kondensator dazu hat die PD und daher ist die auch geeignete zum Betrieb ohne Akku.

    Dabei muss man die Leistungsaufnahme aller Verbraucher beachten.

    Hallo,


    Beim Vaperegler müsste ich das Gelbe Kabel auf Spannung geprüft haben, das hat soweit auch gestimmt. Nur bei der Grundplatte lag am 4-fach Stecker beim Gelben und Rot Gelben Kabel keine Spannung an, die neue hat aber auch nichts verändert. Zudem habe ich auch noch den kompletten Kabelbaum nach defekten oder schlecht isolierten kabeln abgesucht ohne erfolg, ich bin aber auch ein laie was Elektrik angeht. Habt ihr noch weitere Ideen und was sollte ich vielleicht nochmal genauer messen?

    Hier hast totalen Widerspruch drin und nicht nur da.

    Wenn am Regler am gelben Kabel bei laufenden Motor Spannung anliegt , also 12V , dann hast auch am an den 4-fach Stecker von der Grundplatte die Spannung anliegen, sonst würde nichts am Regler ankommen.

    Hier muss du das Multimeter auf AC stellen um die Spannung zu messen.


    Vielleicht liegt es aber auch am, " Beim Vaperegler müsste ich das Gelbe Kabel auf Spannung geprüft haben".........



    Zitat

    Die Batterie wurde auch bei laufendem Motor geladen

    Zitat

    Nur bei der Grundplatte lag am 4-fach Stecker beim Gelben und Rot Gelben Kabel keine Spannung an,

    Das ist ein weitere Widerspruch, wenn am gelben und rot/gelben Kabel keine Spannung anliegt bei laufenden Motor, wird auch keine Batterie geladen.

    Ich schrub "ein" Problem. Wie meinen das selbe.

    Wenn man die Papiere nicht vorlegen kann, ists unvorteilhaft.

    Sorry klang irgendwie für mich, das es nicht wirklich Problem ist.


    Zitat

    Ok, dem, der die Papiere gefälscht hat, ist sicherlich nichts nachzuweisen und der, der gefahren ist, wird gefi****.

    Dein Bekannter hat doch wenn ich das richtig verstanden haben die Schwalbe mit den Fake-Papieren so gekauft.

    Dann kann der den Verkäufer wegen Urkundenfälschung auf den Fuß treten bzw. anzeigen.

    Dieser hat doch die Fake-Papiere als echte weitergegeben.

    Wen trifft das eigetlich? Der, der die Papiere gefälscht hat, oder der, der damit fährt?

    Beide

    § 267 Urkundenfälschung Zitat:

    (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Zitat

    Es reicht eine Kontrolle. Keine Papiere ist ein Problem.

    Da irrst du mächtig gewaltig, kannst du keine BE fristgemäß bei der Rennleitung vorlegen geht der Stress los.

    50€ Bußgeld + Punkt.

    Führerscheinrechtlich kann da auch was kommen wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein.

    Laut EU Führerscheinrecht darfste mit AM-Schein KKR mit maximal 45km/h fahren.

    Das nun ein Moped hast was laut nationalen Regelungen als KKR, 50 oder 60km/h darf und dies mit AM-Schein fahren darfst, kannst ohne BE nicht belegen........

    Bekommt das Moped im Nachhinein keine 60km/h BE und es wurde festgestellt das es über 50km/h läuft, ist dann der Sack zu.

    Zitat

    Ich kucke heute trotzdem nochmal genauer, ob ich irgendwo ein "CM" oder sowas finde.

    Wenn ein "CM50" findest, wäre es ein Ungarnmodell, die kann aber genauso gut auch aus anderen Land zb. Bulgarien zurück geholt worden sein.

    Na dann ist es doch erstmal ganz gut. Papiere beantragen und (lange) abwarten. Wenn keine Eile geboten ist, ist das ja an sich kein Problem.

    Genau und damit wäre dann eindeutig die Reimport-Frage geklärt.

    Da gabs doch mal ne Liste mit Nummern von - bis wo man in etwa sehen kann, ob das ein Exportfahrzeug ist. :kopfkratz:

    Ja das schon, ist eine Liste wo bekannte Exporte drin stehen.


    Das ist sammelsurium den alfstingray angeschoben hat und halt noch sehr unvollständig ist.
    Heißt also wenn in der Liste nicht steht, kann es trotzdem ein Reimport sein.

    Zitat

    Ich würde gerne wissen, ob die Papiere angefertigt wurden, weil die originalen verloren waren.

    Papiere zu fälschen ist eine Straftat (Urkundenfälschung) darauf kann es bis zu 5 Jahren Knast geben, von daher würde ich meinen, das macht keiner ein wenn er die Papiere verloren hat und beim KBA ein Zweitschrift bekommen würde.

    Aber die Leute sind teilweise so dreist und dumm, da brauch man ja nur was für eine schlechte Fälschung das ist.


    Ich würde mal den Anbieter auf die gefälschten Papiere ansprechen und mal schauen wie er reagiert.

    Teilweise ja, teilweise nein.

    S50 Rahmen haben geringere Wandstärke bis zu einen bestimmten BJ.

    Ist eine Aussage von jemanden der ein Festigkeitsgutachten auf Dauerfestigkeit der Rahmen bis zu 18PS erlangt hat.


    Das was hallo-stege schreibt, bezüglich des zulässigen Gesamtgewicht steht auch in den KBA Zweitschriften drin.

    Solange die Reifengröße 2,75x16 ist und Tragfähigkeitsindex mindesten 46, sowie Geschwindigkeitsindex mindestens J also 100Km/h, brauch man sich keine Gedanken machen.

    Andere Reifengröße wie auch die 80/80x16 müssen abgenommen werden.