@ simme
vermutlich habe ich mich nicht verständlich genug ausgedrückt.
Ich hatte gemeint das Teil sieht so aus wie eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, es ist aber keine, sondern eine Betriebserlaubnis was auch drauf steht.
"Die Zulassungsstellen haben solche Zulassungsbescheinigungen nicht bzw. stellen die so etwas nicht aus"
Und warum habe ich dann son Teil https://images.app.goo.gl/mSwHMZiNpjXgn6bs5
von der Zulassungsstelle erst ausgestellt bekommen ? 
"bei zulassungsfreien Fahrzeuge ist z.B. die KBA BE. Und darauf wird nichts ausgestellt bzw. drauf geschrieben."
Habe ich auch schon gesehen, das was auf der KBA BE was daraufgeschrieben war mit Siegel von einer Zulassungsstelle.
Aber im allgemeinen ist es so wie du sagst und wenn da mit einer 19er Abnahme hin kommst, gibt es das erwähnte Teil was ähnlich aussieht wie ein Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Dann wird auf der originalen BE vermerkt das dir so Teil ausgestellt wurde.
Das die Zulassungsstelle keinen Teil 1 rausgibt weil es kein Teil 2 gibt, ist falsch oder lassen sie bei dir keine LKR zu ?
LKR haben bzw. bekommen nur eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 aber kein Teil 2.
Das selbe wenn ein KKR freiwillig zulässt, da wird ein Zulassungsbescheinigung Teil 1ausgestellt obwohl es kein Teil 2 gibt.
Ich habe ua. einen Bootstrailer, mit dem nur das Boot transportieren darf, weil der zum transportieren eines Sportgerätes deklariert wurde und daher Steuerfrei ist. Dieser hat eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und kein Teil 2, der hat "nur" eine Betriebserlaubnis.
"Eine Änderungsabnahme nach §19 muss man auch eintragen lassen."
Stimmt so nicht.
Einfach mal lesen was auf zb. HU Protokoll hinten drauf von der Dekra zb. unter "Änderungsabnahmen nach §19" steht.
Zu anderen Stand bei mir immer drauf auf dem Protokoll der 19er Änderungsabnahme, das eine Korrektur der Fahrzeugpapieren nicht notwendig ist aber dies möglich sei.
Und wenn das machst, gibt es so Teil was so ähnlich aussieht wie eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (link) und auf der originalen BE und 19er Protokoll wird vermerkt das dir das ausgestellt wurde.
"Bei der §21er Einzelabnahme wird die KBA / DDR BE von der Zulassungsstelle ungültig gemacht und die BE ist dann das Gutachten / Kärtchen von der Prüforganisation, wo alles drin steht und welches von der Zulassungsstelle abgestempelt ist."
Richtig, die wird ungültig gemacht, da das Fahrzeug verändert wurde und in diesen Zustand eine neuen Betriebserlaubnis dafür erlangt wurde.
Und letzte Woche war ich wegen eine 21er auf der Zulassungsstelle und da habe ich mit so Teil welches ähnlich eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 aussieht (link) mit ausstellen lassen.
Daher kann bzw. mein Junior das 21er Gutachten, welches von der Zulassungsstelle auch abgestempelt wurde schön zu Hause aufbewahren.
Der grobe Unterschied zwischen eine 19er Abnahmen und eine 21er, ist das bei eine 19er die ursprüngliche BE erhalten bleibt, bei eine 21er dagegen wird das Ganze Fahrzeug begutachtet wird und eine neue BE dafür erlangt wird.