Beiträge von Kradfahrer

    Das ist sehr freundlich, dass du das herausgesucht hast. Ich will dagegen ja auch nicht argumentieren. Ich möchte dir nur mitgeben: Ich kenne einige Gerichtsurteile, in denen gänzlich andere Festlegungen getroffen wurden. Da kann man sich dann sicher passend eines heraussuchen, genaus so wie man es dann eben braucht.


    All das ist blanke Theorie. Aus der Praxis weiß ich, dass bereits bei den von mir ausgeführten Werten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet wurden. Und das, obwohl ein OLG eine andere Festlegung getroffen hat ;)


    Daran sieht man: Theorie und Praxis sind zwei paar Stiefel.
    Dennoch hast du natürlich absolut Recht mit deiner Argumentation. Da kann ich nicht widersprechen.


    Ich möchte einfach nur nicht, dass sich der ein oder andere einem Strafverfahren unterziehen muss, nur wegen dem ein oder anderen theoretischen Messwert.

    Ich bemühe mich, das Video rauszusuchen, sobald ich wieder am Rechner bin.
    Was die Dichtung angeht: Wenn du den Startervergasers komplett raus schraubst (passender Maulschlüssel), dann müsste dieser bei geschlossenem Starterhebel (unterhalb des Gasdrehgriffs) ganz knapp unten aus dem Startervergasers rausschauen. Vielleicht einen Millimeter oder sowas um den Dreh.


    Dass deine Markierungen exakt übereinanderstehen, bedeutet nicht zwangsläufig, dass deine Zündung richtig eingestellt ist. Um dir das zu verdeutlichen, zeige ich es dir anhand eines Videos an meiner Vape. Kommt demnächst.

    60 km/h sind erlaubt +20% Toleranz = 72


    schau mal, ob du zwischen unterster Kühlrippe und Motorblock einen Finger reinstecken kannst. Falls nicht, hast Du einen 70er Topf drauf. Das würde Ärger geben, weil die Rennleitung, zumindest im Osten, diesen…



    Das Thema ist nun schon etwas älter, aber ich hätte dem noch etwas hinzufügen.
    Mir ist vollkommen unverständlich, dass sich die Überzeugung, es gäbe eine "20% Toleranz" hinsichtlich der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, derart durchsetzt.


    Diese ist schlichtweg FALSCH!
    Richtig wäre folgende Herangehensweise:


    "Ärger", wie der TE den Umstand bezeichnet, kann es in zwei voneinander vollkommen getrennten Arten geben:



    1. Der Zulassungsverstoß nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung(FZV) /Verstoß nach dem PflichtVersG/Abgabenordnung
    -> Beides Ordnungswidrigkeiten


    2. Verstoß nach der Fahrerlaubnisverordnung (Kurzum: Führerscheinsache)
    -> Straftatbestand!



    Nun zur Erklärung:


    Zu 1.) und 2.)
    Über den Paragrafen 76 Nr. 8 FZV (sog. Übergangsrecht) werden unsere geliebten Ost-Mühlen zu Kleinkrafträdern im Sinne einer Zulassung erklärt. Warum ist das besonders? Nunja, im allgemeinen Teil der FZV ist das Kleinkraftrad unter anderem wie folgt definiert: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. D.h. dass diese Gesetzesstelle es "erlaubt", dass auch die Ost-Mühle (die vor dem 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sein musste), die ja bekanntlich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vorweisen kann, als Kleinkraftrad gewertet wird.
    Was hat das für einen Vorteil? Zwei an der Zahl: Sie darf von Inhabern der Fahrerlaubnisklasse M (mindestens) gefahren werden. Und: Steuerentrichtung entfällt.
    Das kann nur die gute Ost-Mühle, eben Dank dieser Gesetzesstelle.



    Nun zum Mythos der "20%-Toleranz":
    Der Gesetzgeber hat einen tieferen Sinn darin gesehen, diese Hintertüre einzuführen, um uns Ostfans nicht den Spaß und vor allem jede Menge Geld (Für das Umrüsten auf 45 km/h) zu nehmen.
    Uns hier ist ausdrücklich die Rede von einer bauartbedingten HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT von 60 KM/H. Das heißt in der Theorie: Ein eventueller Straftatbestand (2.) oder ein Ordnungswidrigkeitenbestand (1.) wäre bereits mit 61 km/h tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit auf ebener Fahrbahn erfüllt.


    Da man hierdurch jedoch mehr Verfahren als Personal auf den Tisch rufen würde, hat man sich darauf geeinigt (sog. Allgemeine Richtlinie -> Teil einer Ausführung zu diesem Tatbestand (Urteil BGH)) dass je nach Staatsanwaltschaftlicher Zuständigkeit (D.h: Das ist überall unterschiedlich) eine Toleranz von 4-5 km/h gewährt wird. Dass natürlich nicht alles verfolgt wird, ist mir auch klar. Soweit aber die Theorie.
    Das entspricht aber weit nicht den genannten 20%.
    Das würde ja bedeuten, dass jeder mit seiner Mühle mit 72 km/h (20% von 60 km/h eingerechnet) durch die Gegend fahren dürfte. Und das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers und fällt damit ins Visier der Rennleitung.
    Übrigens: Diese 4-5 km/h sind zumeist bereits in der Werkstoleranz enthalten. Denn jede Mühle hat so ihre Eigenheiten.



    Das war jetzt etwas ausführlicher, aber dafür richtig. Hoffe, dass dieser Mythos damit nicht mehr besteht :)

    Ich habe mir vergangene Woche ebenso eine Vape-Zündung nachgerüstet und stand gestern für ein paar Stunden vor dem selben Problem.


    Du sagst dass der Zündfunke da und gut ersichtlich/kräftig ist. Dabei müsstest du einen sehr kräftigen und regelmäßigen blauen Funken sehen. Ist charakteristisch für die Vape-Zündung. Unter Kompression in der Kammer kann ein müde Funke hin und wieder nicht reichen.
    Ich hab noch irgendwo ein Video von meinem Zündfunken - vielleicht hilft dir das zum Vergleich?



    Zur Lösung meines Problems: Eine meiner Vergaserdüsen, die Leerlaufdüse, war locker , sodass der Motor auf Dauer zu fett lief.
    Zeichen hierfür ist eine sehr schwarze und triefende Zündkerze. Vielleicht kannst du das ja nochmal prüfen.
    Der Dichtgummi unterhalb vom Schieber des Startervergasers (Verschleißteil) - glaube, dass das auch beim BING-Vergaser vorhanden sein müsste - sitzt auf und dichtet ordentlich?


    Dein Auspuff ist frei (vor allem die Dämpferdurchlässe)?

    weitere vorteile einer (freiwilligen) zulassung von mir aus auch LKR wären, kein nummernschildgewechsel mehr, bei entsprechend vorhandenener SF-Klasse, diese fällt wenn weiterhin unfallfrei. dann billiger als Haftpflichtversicherungszeichen (gerade…


    Dass die Haftpflichtversicherung dabei günstiger ausfällt kann ich mir nicht vorstellen - hast du das durchgerechnet?
    Ich bin mir auch nicht sicher, bezogen auf die SF-Klasse, ob jede Versicherungsgesellschaft eine für ein Leichtkraftrad erstmalig abgeschlossene Versicherung so schnell auf einen PKW ummünzen wird.

    Nein, das Zulassungsverfahren sieht keine Einschränkungen vor, wenn das Zugfahrzeug anders als der Anhänger zugelassen wurde.
    Sonst dürften PKWs ja nicht mit zulassungsfreien Anhänger umher fahren. Dies ist aber regelmäßig der Fall (Sportgeräte, Land-und Forstwirtschaft).
    Versicherungstechnisch sollte sich dabei meines Wissens nach auch nichts verändern. Jedes Teil ist hier regelmäßig einzeln zu bewerten. D.h. dass ein Anhänger niemals an das Zugfahrzeug gebunden ist.

    Ich habe noch nie über 50 Euro für mein KKR bezahlt. Das würde ich auch nicht. Wieso auch.
    Dass die Simson als LKR läuft, ist nach dem geltenden Zulassungsrecht grundsätzlich auch richtig so - wäre da nicht diese Ausnahme bei DDR Fahrzeugen gewisser Baujahre.


    Die LKR-Variante hat allerdings keinen Vorteil. Eher im Gegenteil. Die Versicherung ist teurer (Mit LKR werden deutlich mehr Unfälle verzeichnet, als mit KKR) und die Behördengänge sind wahnsinnig nervig.
    Bei einer Versicherung (Wirtschaftsunternehmen sind bekanntlich deutlich schneller als Behörden :) ) fällt das Ganze einfach weg. Einmal im Jahr Schild montieren und gut ists. Den einzigen Vorteil den ich bei der LKR-Zulassung sehe, ist der folgende: Statt 3 mitzuführender Papiere sind fortan nur 2 notwendig. Die Versicherungsbescheinigung fällt weg.



    Aber wie wir alle wissen: Es gibt kein schöneres Gefühl, als an einem neumodernen und frisierten China-Roller mit einmal Gas-Aufdrehen vorbeizuheizen und dabei recht freundlich zu grinsen. Das macht sich doch mit einem Versicherungskennzeichen deutlich besser als mit einem kleinen amtlichen. Ich denke dabei ans Augenhöhe wahren ;)

    Das ist tatsächlich seltsam. Vielleicht gibt es ja bei denen eine andere Richtlinie. Denn: KBA ist nicht die Zulassungsstelle. Andere Behörde, andere Richtlinien.


    Als Versicherung kann ich, seitdem es die Oldtimer-Versicherung nicht mehr gibt (meines Wissens nach) die WGV empfehlen.

    Ich habe wie gesagt alle Abrissmarkierungen übereinander gestellt. Der Unterbrecher öffnet, sobald alle Markierungen übereinander stehen und hat an der maximal geöffneten Stelle einen Abstand von 0,4mm.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es daran liegen kann, dass die Mühle nicht anspringt. Dass sie vielleicht nicht gut läuft, kann ich mir vorstellen. Aber wenigstens anspringen müsste sie doch?
    Sonst müssten alle Mopeds mit nicht optimal eingestellter Zündung den Dienst verweigern. Und dem ist wohl nicht so