Nun gut, dann besorge ich mir ein entsprechendes Massekabel, wo auch immer ich das her bekomme. Ich werde sehen.
Zur Batterie: Die mitgelieferte Säurebatterie hat mich ja demenstsprechend überhaupt nicht überzeugt. Ist eine Gel-Batterie empfehlenswerter?
Beiträge von Kradfahrer
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Also, nach einer halben Ewigkeit bin ich wieder im Lande und konnte meine ersten Versuche starten.
Vor ein paar Tagen fuhr ich mit der noch eingebauten Batterie los - eine kleine Tour von ca. 120 km - und nach circa 50 km funktionierten die Blinker und Hupe gar nicht mehr. Anfangs leuchteten sie wie gewohnt, dann funktionierten sie gar nicht mehr.
Am Ende der Tour habe ich dann natürlich noch versucht, auf Standlicht zu schalten. Das Standlicht ging, wie zu erwarten, auch nicht.Also habe ich die Batterie ausgebaut und an ein klassisches 6V/12V Ladegerät gehalten. Auf 12V eingestellt und die Batterie dran gemacht.
Bereits nach wenigen Minuten hat mir das Ladegerät über die LED Lampe signalisiert, dass die Batterie vollgeladen ist. Das hat mich schon mal gewundert, weil ich nicht glaube, dass die Batterie binnen einer viertel Stunde vollgeladen ist.
Also: Mittels Multimeter durchgemessen und siehe da: Die Spannung lag bei 13,2 Volt. Das ist für mich absolut voll geladen. Das habe ich ja oben schonmal geschrieben.Ich habe sie dann wieder eingebaut und bin losgefahren. Alles hat wieder top funktioniert - für etwa 50 km. Dann ging das Spiel wie oben beschrieben wieder von vorne los.
Was ist mein Schluss daraus: Ich habe das Gefühl, dass die Batterie im Eimer ist - es kann doch kaum sein, dass die Spannung nur für 50 km ausreichend hoch ist. Oder sehe ich das falsch?
@DUO78 Du sagtest: "Hast du den Motorblock mit der Zentralmasse verbunden? (Muss!!! => 1,5mm², alternativ 2,5 oder 4mm²)" -> gibt es dafür ein extra Kabel, oder wie darf ich mir das vorstellen? Wo bekomme ich sowas? Ich kenne nur die typischen Massekabel. Aber da habe ich noch nie die Angabe 2,5mm² gesehen.
Des Weiteren hast du geschrieben, ich solle die Batterie mal nach dem Laden durchmessen. Das werde ich auch noch machen. Ich bin momentan nur leider kaum im Lande, deshalb wird das noch etwas dauern. Ich bleibe aber dran. Fahren tut sie schließlich super.Vielen Dank schonmal.
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Soo, ich war dieses Wochenende nur ganz kurz zuhause, weswegen ich auch nicht allzuviel geschafft habe. Aber:
Ich hab die 12V Batterie ausgebaut und wollte diese laden. Das Ladegerät hat mir jedoch bereits nach einer Minute gesagt, dass die Batterie voll geladen sei. Und nach erfolgter Messung.. siehe da: 13,2 V.
Die war also nie leer. Mittlerweile funktionieren die Blinker und die Hupe gar nicht mehr.Den Blinkgeber schließe ich daher einfach mal aus. Dieser hat schließlich nichts mit der Hupe zu tun, oder?
Weitere Arbeiten folgen, sobald dich wieder zuhause bin. -
Ich glaube darüber war schon Gras gewachsen
Und dennoch kursieren wohl immer noch großteils falsche Ansichten darüber, weshalb eine Richtigstellung in jedem Fall angebracht ist. Denke ich
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Ich glaube hier liegt des Pudels kern:
Zitat: „Der BGH hat hier ausdrücklich angenommen, dass eine hoheitliche Tätigkeit auch ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten auch bei Verwendung eines Privaten PKW als Ausübung eines öffentlichen Amtes zu…Ich darf mich in das Thema, wenn auch schon wieder einige Tage alt, einklinken

Da bei dem Thema "Sonderrechte" einiges an Nicht- bzw. Falschwissen kursiert und das Thema wohl vom Großteil falsch verstanden wird, würde ich das gerne etwas ausführen.SONDERRECHTE:
Zunächst: Die Sonderrechte regelt der § 35 (Absatz I) der StVO näher. Hierzu gibt es zahlreiche Gesetzteskommentare und Erläuterungen. Hier der Gesetzestext zur besseren Übersicht:
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.Nun, was bedeutet das konkret?
Einfach ausgedrückt: Die ANGEHÖRIGEN der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Polizei und des Zolldienstes dürfen sich über sämtliche Vorschriften der StVO hinwegsetzen (Bsp: Rote Ampel, Vorfahrtsregelung im Allgemeinen, Vorrang, etc.), WENN: Hoheitliches Handeln (Ein wichtiger Polizeieinsatz, ein Feuerwehreinsatz, bei dem dringende Eile geboten ist, etc.) dringend geboten ist. Dringend geboten bedeutet hier: Nicht etwa, die Erfüllung jeder Dienstpflicht. Die Dienstpflicht muss sehr sehr dingend sein. Zum Beispiel ein Feuerwehreinsatz mit erheblich verletzten oder schwere Gefahren für die öffentliche Sicherheit wie zum Beispiel eine nicht abgesicherte Unfallstelle, an der mit weiteren Unfällen zu rechnen ist.
Folglich: Die Einsatzfahrt zu einer Katze auf einem Baum rechtfertig NICHT die Nutzung von Sonderrechten.Ganz wichtig zu verstehen ist, dass dieses Sonderrecht PERSONENGEBUNDEN, NICHT FAHRZEUGGEBUNDEN ist. Das Recht, sich über die StVO (die Regeln im Straßenverkehr) hinwegzusetzen, ist absolut UNABHÄNGIG davon, ob das gefahrene Fahrzeug ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignalen ist, oder lediglich ein Privatfahrzeug. Auch mit dem Fahrrad wäre eine solche Situation denkbar. Sondersignale sind für das Sonderrecht absolut unbedeutend. Die Sondersignale regelt das sog. WEGERECHT (hierzu später)
Also: Unser Feuerwehrmann, der zu einem dringenden EinsatzChristian2306: "Das macht aber dein Verhalten nicht legal, im Gegenteil, wenn du erwischt wirst ist der Lappen weg. Du befindest dich immerhin nicht in einem Einsatzfahrzeug und hast damit keine Sonderrechte."
-> Diese Aussage ist damit nicht richtig. Sonderrechte haben nichts mit dem Fahrzeug zu tun.Waldmensch: "Auf jeden Fall besteht nach STVO ein Sondersignal aus Blaulicht UND Martinshorn IN KOMBINATION, nicht aus einer Warnblinkanlage. Über Verkehrsregeln hinwegsetzen darf man sich nur mit Sondersignal."
-> Auch das ist nicht korrekt. Sondersignale sind, wie oben ausgeführt, nicht erforderlich. Was du mit "Blaulicht und Martinshorn in Kombination" regelt das Wegerecht (§ 38 StVO). Hierzu weiter unten.Hierzu ein Urteil des OLG Hamm (immer noch geltende Rechtsmeinung):
"Die nach Absatz 1 Berechtigten sind von jeder Verkehrsvorschrift, also auch von der Grunderegel des § 1 StVO befreit. Die Inanspruchnahme von Sonderrechtgen ist NICHT an die Nutzung eines Kfz gebunden, so dass z.B. ein Polizeibeamter zu Fuß oder mit dem Fahrrad (OLG Hamm in VRS 20, 378) durchaus Sonderrechte in Anspruch nehmen darf (KG v. 3.1.2005, VerkMitt. 2005 Nr. 38)."Sehr wichtig: Der § 35 VIII StVO besagt: (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Das bedeutet: Jeder, der, weil er zum Beispiel zu einem Einsatz fährt, einen Einsatz selbst fährt, oder dergleichen, Sonderrechte ausübt, sich also über Verkehrsregeln hinwegsetzt, MUSS absolut ausschließen können, dass irgendein anderer Geschädigt oder Gefährdet wird.
Wird hier ein Unfall verursacht, so ist, egal wer nach objektiver Ansicht der Unfallverursacher ist, zu 99% derjenige, der den Einsatz fährt, Schuld.
Ein kleines Beispiel: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgelegt, dass innerorts ein Einsatzfahrzeug, das mit über 20 km/h in eine Kreuzung (Lichtzeichenanlage zeigt rot) einfährt, ZU SCHNELL fährt. Hierbei kann man sehen, unter welcher absoluten Vorrausicht und Vorsicht diese Rechte eingenommen werden dürfen.
Ein weiteres Beispiel: Eine Geschwindigkeit, die 70 km/h innerorts übersteigt, ist bei der Benutzung von Sonderrechten als ZU SCHNELL anzusehen. Der Gesetzgeber ist hier kleinlich, weil er eben nicht will, dass die Nutzung von Sonderrechten überspitzt betrieben wird
Nun zum Thema Sondersignale (Gelbes Blinklicht, Blaues Blinklicht, Martinshorn, etc.), genauer das sog.
WEGERECHT:
Der § 38 StVO besagt folgendes:
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet
werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder
schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu
verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten
Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen,
bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von
geschlossenen Verbänden verwendet werden.Also, was genau sagt uns das? Im Grunde kann man auch das in einfachen Worten ausdrücken: Der Absatz I und der Absatz II regelt nur, wann genau das blaue Blinklicht alleine oder zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet werden darf. Wen das interessiert, der kann es sich gerne durchlesen. Der WICHTIGSTE SATZ ist jedoch der folgende: "Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"."
Dieser Satz besagt, dass ALLE ÜBRIGEN VERKEHRSTEILNEHMER jemandem, der mit blauem Blinklicht UND Einsatzhorn anrollt, sofort den Weg frei zu machen haben (sofern das zumutbar ist; Bsp: Ein Autofahrer muss keinesfalls seine Felgen z.B. an einem Randstein kaputt fahren, wenn das der einzige Weg ist, die Zufahrt zu einer Kreuzung freizumachen. Er ist also nicht zu allem denkbaren verpflichtet)
Hier steht nicht: Derjenige, der das Einsatzfahrzeug fährt, hat folgende Rechte...............
Sondern: Das, was da steht, gilt für andere Verkehrsteilnehmer. Lediglich die Absätze I und II regeln für den Einsatzfahrer, wann er welches Signal benutzen darf.
DUO78: "Ab der Alarmierung würdest du also demnach das "öffentliche Amt" bekleiden. Du dürftest dich also mit "Sonderrechten" zum "Einsatzort Feuerwache" hinbegeben."
-> Sehr richtig. Sobald derjenige, der Sonderrechte in Anspruch nehmen darf (ALSO HIER DER FEUERWEHRMANN), von dieser hoheitlichen Aufgabe erfährt, darf er mit "Sonderrechten" zum Einsatzort fahren.DUO78: "Aber was sind Sonderrechte? eingeschaltete Warnblinkanlage, auf- und abschwellende Fernscheinwerfer, ggf Hupsignale (Aufmerkasamkeit erhöhen).Damit würdest du also deinen Privat-PKW kenntlich machen, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt."
-> Zur Wiederholung: Sonderrecht ist das Recht, sich über die StVO hinwegzusetzen. Nicht mehr und nicht weniger. Es ist sozusagen ein "unsichtbares Recht". Der andere Verkehrsteilnehmer kann es (wenn er dich so ohne Einsatzfahrzeug sieht) nicht einmal erahnen. Schließlich weiß er ja nicht, ob du der Feuerwehr, der Polizei, etc. angehörst. Die Warnblinkanlage, auf- und abschwellende Fernscheinwerfer, Hupsignale, etc. fallen absolut nicht unter das Wegerecht. Hier ist nur Blaues Blinklicht und Einsatzhorn aufgeführt. ALLES andere ist nicht vom Gesetz erfasst, also auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer bedeutungslos.Leider leider leider bekommen vor allem Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr deutlich zu wenig Schulung in diesem Bereich, weswegen das Thema häufig missverstanden wird. Dabei sehe ich es als äußerst wichtig an und absolute Voraussetzung für eine professionelle Einsatzfahrt.
Gut fahren will gelernt sein, aber: Die rechtlichen Voraussetzung zu kennen ist oberste Prämisse. Zumindest, wenn man vermeiden will, dass man sich im Nachhinein für einen Unfall die Schuld in die Schuhe schieben lassen will.Ich möchte die in diesem Beitrag zitierten Personen auf gar keinen Fall fälschlich darstellen oder herabwürdigen. Nicht jeder ist vom Fach und das Thema ist äußerst kompliziert, weswegen es ja auch so oft falsch verstanden wird. Sehr schön ist, dass man sich damit auseinanderstezt.

Die Zitate sollen lediglich erklären, warum etwas zutrifft, oder warum es eben nicht zutrifft. Ich hoffe, dass ich damit niemanden gekränkt habe.Ich hoffe, dass ich mit dieser relativ langen Ausführung zum Thema Sonderrechte und Sondersignale dem ein oder anderen das Thema ein wenig erklären konnte.
Sollte es hierzu Unklarheiten oder gegensätzliche Meinunge geben, können diese ja gerne ausgeführt werden.Lg
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Okay, aber wenn der Blinkgeber kaputt wäre, dürften die Blinker ja auch im Stand nicht funktionieren, oder?
Ich checke erst mal alles durch und dann werde ich berichten. Notfalls wird ganz am Ende ein neuer Blinkgeber ausprobiert. -
Vielen Dank. Sobald ich wieder Zuhause bin, mache ich die Arbeiten. Das kann etwas andauern. Ich werde mich dann aber natürlich melden!
Das mit der Verkabelung ist so eine Sache. Alles lief ja für circa 300 km optimal und ganz genauso, wie es sein sollte. Habe zuvor den kompletten Schaltplan mit meiner Verkabelung verglichen. Da hat alles gepasst.
Da also alles gepasst hat, glaube ich ehrlich gesagt nicht, dass ich da etwas falsch verkabelt habe. Natürlich werde ich aber nochmal nachsehen!Die Sicherung ist die empfohlene 5A. Sie liegt sozusagen zwischen Pluspol der Batterie und dem Zündschloss.
Die linke Sicherung im Sicherungskasten ist bei mir nicht belegt. Dort befinden sich keine Kabel. Ist das ein Fehler, vielleicht vom Vorgänger? Oder kann es durchaus sein, dass nur eine Sicherung verbaut ist?
Ich hatte ja schon an die Ladeanlage gedacht. Vielleicht wird die Batterie ja nicht korrekt geladen. Soweit ich allerdings weiß, wird die Batterie über den Vape-Regler geladen. -
Sollte die Batteriespannung bei meiner Messung nun über 12,4 Volt liegen, kann ich davon ausgehen, dass diese heile ist? D.h. ein Aufladen entfällt?
Laden und Messen kann ich erst, sobald ich wieder Zuhause bin. Momentan bin ich unterwegs, aber sobald ich die Messergebnisse habe, melde ich mich wieder.Ich verstehe das Problem schon, aber was mich wundert: Im Stand funktioniert der Blinker und auch die Hupe genauso, wie sie soll. Auch bei ausgeschaltetem Motor. Für mich heißt das, dass an der Batterie ja genug Spannung anliegen muss. Denkfehler?
Was mir gerade noch einfällt: Wenn ich beim Fahren die Hupe betätige, ertönt zwar ein Signalton, jedoch unterbrochen und abgehackt/schwach. Auch das ist neu. Die Hupe funktioniert auch bei ausgeschaltetem Motor wie immer gut.Was bedeutet Zentralmasse? Wo liegt diese an? Die Masse des Reglers/Blinkgebers müsste am Rahmenpunkt im Herzkasten anliegen.
Danke!
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Vielen Dank schonmal im voraus für die Antwort. Im unteren Drehzahlbereich blinken sie absolut normal, im oberen Drehzahlbereich leuchten die Blinker, die angewählt wurden. Also zweimal links, vorne und hinten, bzw. zweimal rechts, vorne und hinten.
Geblinkt/Geleuchtet wird nur bei entsprechender Hebelstellung. Da ist alles korrektVon der Schaltung her ist also alles korrekt geschalten, zumal die Vape-Zündung neu (seit 300km) verbaut ist. Batterie ist frisch geladen, kann unmöglich leer sein.
Kann es den nicht der Blinkgeber sein, oder gar ein Masseproblem?
Soll ich die Batterie mal durchmessen? Eventuell funktioniert das Laden über die Grundplatte nicht ordentlich.
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Hallo,
soeben habe ich ein letztes Problem an meiner S50 gelöst, schon meldet sich meine S51 mit 12V - Vape Zündung.
Sie läuft hervorragend, nur nicht die Blinker. Bei meiner letzten Nachtfahrt ist mir aufgefallen, dass alle vier Blinker zwar im Stand (aber auch wenn der Motor ausgeschalten ist) mit normaler Frequenz blinken, bei höherer Drehzahl jedoch nur noch leuchten.Womit kann das zusammenhängen? Kann es sein, dass ein Massepunkt nicht ordnungsgemäß angeschlossen wurde?
Ich hatte den Spannungsregler im Sinn, denn die Blinker funktionieren ja im Stand oder bei niedriger Drehzahl. Also ist der Blinkgeber doch auszuschließen, oder?
Vielleicht liegt es aber auch am Schalter am Lenker. Den hatte ich vor der Fahrt nämlich offen. Die Kabel sind vom Vorgänger schlecht angelötet worden.Vielen Dank
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So, nach einiger Zeit melde ich mich mit einem Ergebnis wieder.
Ich habe das Getriebeöl und dabei dann auch gleich sämtliche Wellendichtringe ausgewechselt.
Der Zylinder wurde samt Kolbenringen ersetzt. Nun springt sie problemlos an. Weitere Arbeiten folgen.Vielen Dank für die Tipps. Problem gelöst
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Eine Blitzpistole hat er aber nicht zur Hand, soweit ich das richtig verstanden habe.
Mir ging es lediglich darum, zu verdeutlichen, dass bei meinem Motor das übereinstimmen der Abrissmarkierungen auf Gehäuse und Polrad und Grundplatte einen derart falschen Zündzeitpunkt ergab, dass dieser nicht mal ausreichte, um das Moped zum Laufen zu bringen.
Ich persönlich bevorzuge die Einstellung mittels Messuhr - digital oder analogLeider bekomme ich aktuell die Videos nicht hochgeladen. Muss es am Rechner versuchen.