Na, wenn das so ist, kann ich nur die HUK empfehlen ![]()
WGV bietet keinen Tarif an.
Na, wenn das so ist, kann ich nur die HUK empfehlen ![]()
WGV bietet keinen Tarif an.
Ich persönlich rate von allen drei genannten Versicherungen ab. Die AXA wollte bei mir einen Erstbeitrag von 400 Euro (wie bei einem Leichtkraftrad der Tarif) veranschlagen.
Das grenzt an Unverschämtheit. Bei den anderen wollte man mir nicht so recht helfen. Also habe ich mich höflich bedankt und gesagt, dass ich eine kundenfreundichere Versicherung bevorzuge.
Ich empfehle eine andere - wie gesagt: PN, wenn es dich interessiert (Wettbewerbsgleichheit
)
Zur anderen Thematik: Ich würde dort in Hamburg erstmal anrufen. Vorab schonmal abklären, dass du einen Sonderfall zulassen möchtest und direkt die HU-Freiheit ansprechen. Damit die nicht erst ewig nachschlagen müssen, wenn du kommst.
Am besten vereinbarst du dann den Termin mit eben dem Angestellen, mit dem du telefoniert hast. Das macht es wesentlich einfacher.
Da gibt es sehr sehr wenig empfehlenswerte. Kann dir komischerweise keine Nachricht senden. Wenn du einen Tipp willst, schreib mir doch mal kurz eine PN.
Ja, berichte dann bitte wie es gelungen ist. Lg
So, hier ein kurzes Update bezüglich der Mitteilung von der obersten Verkehrsbehörde.
Ich habe heute Antwort per Mail vom Leiter des entsprechenden Sachgebietes beim Bayerischen Staatsministerium des Inneren (oberste Verkehrsbehörde) erhalten.
Hierin wird, wie eingangs erwähnt, bestätigt, dass alle ursprünglich zulassungsfreien Kfz (KKR, etc.) auch nach freiwilliger Zulassung nicht Hauptuntersuchungspflichtig sind. Kurzum: Kein TÜV.
Die StVZO (Hier ist unter anderem die HU geregelt) und die FZV gelten bundesweit, sodass diese Rechtsmeinung auch auf Bundesebene Gültigkeit haben müsste. Aber: Die Durchführung dieser Vorschriften wird durch die jeweiligen Länder (bei mir Bayern) geregelt.
Für jene unter euch, die aus Bayern kommen, müsste sich zumindest diese Problematik nun geklärt haben.
Der Leiter des Sachgebietes war so freundlich und hat den Sachverhalt und die geltende Rechtsmeinung an die techischen Prüfstellen weitergeleitet. Demnach müssten diese das für die Zukunft auch wissen.
Sollte es bei der Zulassungsstelle dennoch Probleme geben: Weist den entsprechenden Angestellten auf die nächstgelegene technische Prüfstelle hin. Dort kann schließlich nachgefragt werden. Sollte es auch dort zu Unstimmigkeiten kommen, wendet euch an das Staatsministerium des Inneren für Bau und Verkehr.
Für alle anderen gilt das analog, nur mit der jeweiligen obersten Straßenverkehrsbehörde, die für das Bundesland zuständig ist, in dem ihr euer Moped zulassen wollt.
Ich bitte um Verständis dafür, dass ich die Email als solche nicht veröffentlichen kann, da diese zwar eine offizielle und gültige Rechtsmeinung enthält, nicht aber allgemein öffentlich verfasst wurde. Lg
Ich zahle wie eingangs erwähnt knapp 100 Euro. Das finde ich bei SF0 (neuer Vertrag) schon sehr gut.
Mein Vertrag geht bis SF3 (wären dann nach drei Jahren knapp 30 Euro). Im Hintergrund läuft dieser natürlich weiter!!! Wenn man es dann auf einen Pkw ummünzt, fängt man nach 7 Jahren dementsprechend dann mit SF7 an.
Also keine Angst. Bis SF3 bedeutet nicht, dass alles drüber sinnlos ist für einen späteren Pkw. Wichtig zu verstehen
Aber vorsicht: Das variiert je nach Versicherungsgesellschaft.
Das klingt Interessant, im Stadtverkehr wirste mit kleinem Kennzeichen hart angegangen wenn man auf der linken Spur fährt.
Da ich das Moped über den Winter einmotte, die Frage dazu: muss das Fahrzeug vorgeführt werden, oder reichen die Papiere, da es ja nur um die Umschreibung geht?
Nein, die Erfahrung habe ich absolut nicht gemacht. Ganz im Gegenteil. Lediglich die Frage nach dem TÜV muss man häufig über sich ergehen lassen. Aber hierfür habe ich explizit in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerken lassen (Feld 22 = sonstige Anmerkungen), dass die HU-Pflicht entfällt. Das muss auch unbedingt gestempelt und unterschrieben werden. Sonst zicken die da gerne rum. Bei mir aber wie gesagt absolut gar kein Problem.
Zur Vorführung: Locke hat es ja bereits vorweggenommen. Grundsätzlich ist eine Vorführung bei einer technischen Prüfstelle nicht notwendig. Es gibt aber Außnahmen. Grundlage ist erstmal, dass die in der ABE aufgeführte Fahrgestellnummer mit der auf dem Rahmen übereinstimmt. Und ja, das prüfen die Angestellten bei der Zulassungsstelle selbstständig.
Die einzige Ausnahme, die eine Fahrzeugvorführung unumgänglich macht, ist die, dass am Rahmen kein Typenschild angebracht wurde. Denn dann ist auch das Baujahr so ohne Weiteres nicht zu erkennen. Dieses müsste dann bei einer technischen Prüfstelle anhand der Fahrgestellnummer ausgelesen und offiziell bestätigt werden. (Es reicht nicht: Schreiben von MZA, dass deine Fahrgestellnummer aus dem Baujahr X stammt.) Das wollen die schon vom TÜV/Dekra erledigt wissen.
EDIT: Wenn du mit Vorführung meinst, dass du deine Simson bei der Zulassungsstelle dabei haben musst, dann würde ich dir empfehlen Ja.
Warum? Das ganze macht es einfach leichter.
1) Identifikation des Baujahres (Dieses steht bei nachträglich durch das KBA ausgefertigen ABEs nicht in der ABE. Dort wird auf das Typenschild verwiesen) erfolgt vor Ort bei der Zulassungsstelle. Das heißt: Der Prüfer geht mit raus und begutachtet das Typenschild. Dann sparst du dir den TÜV/Dekra, der dir das bestätigt ![]()
2) Zuteilung des Kennzeichens. Vermutlich wirst du, genauso wenig wie ich, kein großes Kraftradkennzeichen haben wollen. Dieses ist einfach riesig und unförmig. Es passt aus meiner Sicht nicht besonders gut ans vergleichweise kleine Moped.
Da passt das sog. "verkleinerte zweizeilige Kennzeichen" (Ja, das heißt tatsächlich so) deutlich besser hin. Das bekommen grundsätzlich aber nur Leichtkrafträder oder Fahrzeuge aus der Land- und Forstwirtschaft. Da deine Simson aber weiterhin ein Kleinkraftrad bleibt (es ist also weder großes Kraftrad noch Leichtkraftrad), ist nicht eindeutig geklärt, welches Kennzeichen du nun bekommst. Ich rate daher, dem Angestellten bei der Zulassungsstelle zu erklären, dass nur das verkleinerte zweizeilige Kennzeichen aus baulichen Gründen an das Moped passt. Ich habe das bei mir mal ausgemessen und dabei festgestellt, dass das große Kraftradkennzeichen da nicht hinpasst. Das ist im Übrigen auch rechtlich so fundiert. Müsste in der Anlage 4, Abschnitt 1 Nr. 4 zur FZV aufgeführt sein.
Das hat die Angestellte bei der Zulassungsstelle auch so gesehen und mir das gewünschte (für mich schönere) Kennzeichen erteilt. Also: Es geht ja nur um die Optik ![]()
hab mit teilkasko, mit 150€ selbstbeteiligung und zahle irgenwas in die 40€, bei diebstahl lohnt sich das schon, die abzuschliessen. meine meinung
Ja, aber das ist mit Sicherheit nicht das erste Jahr deines Versicherungsvertrages. Und auch nicht SF0.
Bei Diebstahl haftet nicht jede Versicherung, da muss man sich genau erkundigen
Hab da paar Fragen.
Führerschein? Ist da immernoch der AM gültig oder brauch man schon den nächsten Schein? (Bloß wegen dem großen Schild?)
Hast du jetzt nur ne Haftpflichtversicherung oder auch Teil- oder sogar Vollkasko?
Hast du denn den AM? Den hättest du, wenn du deinen Führerschein nach Januar 2013 gemacht hättest.
Aber keine Sorge, deine Klasse B (oder M oder AM) reicht natürlich auch mit "großem Schild" aus.
Das eine ist nämlich Fahrerlaubnisrecht und das andere ist Zulassungsrecht. Zwei verschiedene paar Stiefel. Deine Simson bleibt ein Kleinkraftrad, das du fahren darfst ![]()
Ich persönlich habe nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Teilkasko ist erheblich teurer und bei so einem alten Moped lohnt sich das kaum.
Vor allem wenn man betrachtet, was die übernehmen und was ausgeschlossen ist. Zudem hat man dann meist mindestens 150 Euro Selbstbeteiligung. Und für 150 Euro kann ich auch die kaputten Teile ersetzen (im Falle eines Unfalls)
Hoffe, ich konnte weiterhelfen. lg
Von welcher Logik sprichst du hier? Warum sollte die Einführung einer HU für Kkr gegen diese Logik sein? Andersrum gefragt, warum gehen alle Fahrzeuge sowie Anhänger, die zulassungspflichtig sind, zum TÜV, bis auf die Kkr?
Die Fahrzeuge von 1980,…
Die FZV, die StVZO und das KraftStG spielen eng ineinander. Und da besteht nunmal eine gewisse Logik. Ein KKR der HU zu unterwerfen, ist gegen diese Logik, da in sämtlichen Rechtsvorschriften die entsprechenden Abschnitte angepasst werden müssten. Und das ist nicht logisch.
Ich behaupte auch nicht, dass jeder Mopedfahrer sein Moped böswillig frisiert. Viele schrauben an ihrem Moped rum und wissen dabei gar nicht, dass ihre Umbauten unzulässig sind. Bestes Beispiel: Einbau einer H4-Birne mit mehr Leistung und Nichtanpassen des Scheinwerfers an sich. Das ist ein sog. Erlischen der Betriebserlaubnis. Klar macht das niemand absichtlich, aber es passiert eben. Und das passiert sehr oft.
Für den Polizeibeamten sagt die HU nichts über die Verkehrssicherheit aus. Diese ist nicht abhängig von der HU-Plakette. Das ist nunmal so. Da gibt es auch nichts zu diskutieren.
Ich gehe mal davon aus, dass du dich mit polizeilichen Eingriffsrechten nicht im Einzelnen auseinandergesetzt hast. Die Befugnisse, die ein Polizeibeamter in Hinsicht auf die Überprüfung der Verkehrssicherheit bei Fahrzeugen hat, reicht weiter als man es so vermutet.
Du hast es ja auch selbst schon gesagt: Das Fahrzeug wird SICHERGESTELLT. Nicht eingezogen. Das Gericht zieht ein und auch nur dann, wenn es das für notwendig hält. Und in diesem Fall liegt (noch) keine Straftat vor, sodass eine Einziehung wegfällt.
"Und genau das, kann ich mit vorschriftsmäßigem Fahrzeug und gültiger Plakette umgehen. Da würde der Aufwand auf denselben Umfang, wie der einer PKW-Kontrolle schrumpfen. Oder unterstellst du der Polizei, dass alle Beamten dort paranoid sind und der Plakette auf dem Moped nicht glauben würden?"
Das ist ein Irrglaube. Ich unterstelle denen gar nichts. Ich weiß aber, dass eine Plakette wie gesagt nichts sagt.
"Ich beton's nochmal. Wenn jedem unterstellt wird, dass er sofort nach Erhalt der Plakette frisiert, umbaut, jedwede Veränderung vornimmt, wodurch die ABE sofort erlischt, dann ist der TÜV überflüssig, egal um welche Art Fahrzeug es sich auch handelt. Nur gehört dazu schon ne gewisse Paranoia"
Ich unterstelle niemand etwas. Nochmal.
Ich belasse es aber dabei und werde darauf nicht weiter eingehen. Ich bin der Meinung, dass man Statistiken und geltendes Gesetz nicht leugnen kann. Und nicht umsonst gibt es die Statistik, dass über 50 Prozent der Kleinkrafträdern irgendwelchen technischen Veränderungen unterliegen. Auch, wenn damit nicht immer Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten einhergehen. Das ist nunmal so.
Zitat von Kradfahrer: „Ich weiß, dass eine S70 einen 70ccm Zylinder hatte. Daher ja auch die Namensgebung. Ich sprach aber von einer S51 mit einem 50ccm Zylinder. Und da ist eine Umrüstung nicht zulässig. Von daher gebe ich dir eines getrost…
Meine Herren, ist das denn so schwer. Selbstverständlich ist das mit Eintragung zulässig, weil mit Eintragung nahezu alles zulässig ist. Es geht hier aber darum, das ganze ohne Eintragung zu verändern!
Zitat von JulianS51: „Nein, diesen Anlauf gibt es nicht, und den wird es auch nicht geben. Ich weiß nicht, was der ADAC sich da ständig für zwiespältige Informationen raussucht, aber sie sind aufjedenfall falsch.
Die StVZO, in ihr sind sämtliche…
Zulassungsrechtlich ist ein "Simsonfahrzeug" genauso zu behandeln wie ein "Neufahrzeug, a lá 50ccm-Roller". Also kann es auch in der Pflicht zur Hauptuntersuchung da keine Abweichungen geben.
Die StVZO hat aber eine gewisse Logik, gemeinsam mit dem Zulassungsrecht und anderen relevanten Vorschriften. Und ein Kleinkraftrad für HU-pflichtig zu erklären widerspricht dieser Logik. Dafür muss man sich nicht mal besonders mit dem Recht auskennen.
Was heißt "Fahrzeuge von 1980, könnte man heute niemals mehr zulassen". Natürlich kann man. Meine Simson ist zugelassen.
Ich verneine nicht, dass die HU aussagt, dass das Fahrzeug einmal verkehrssicher WAR. Nämlich zum Zeitpunkt der Abnahme. Wenn danach allerdings sofort wieder umgeschraubt wird, ist dieser Zustand aufgehoben und die Verkehrssicherheit äußerst fraglich.
Deshalb kann der kontrollierende Polizeibeamte anhand der HU-Plakette erstmal nicht sicher sein, dass das KKR auch einen verkehrssicheren Zustand aufweist.
Und da es hier um die Praxis geht, nämlich darum, während einer Kontrolle einen verkehrssicheren Zustand nachzuweisen, steht das auch nicht auf einem anderen Blatt.
Dass man das Ganze gleich abschaffen könnte, weil jeder daran rumschraubt, ist so auch nicht richtig. Bei Pkws kennen sich die wenigsten so gut aus, als dass sie da "irgendwie rumschrauben" würden. ABER bei einem KKR, und um das geht es hier, können das die meisten ("Jugend forscht"). Und genau deshalb ist hier eine Plakette als Bestätigung der Verkehrssicherheit absolut sinnfrei.
Da hilft nur Fachwissen Seitens des kontrollierenden Polizeibeamten.
Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass ich von einer S70 spreche. Ich spreche von einer S50 mit einem 70ccm Zylinder. Ohne Eintragung ist das unzulässig und stellt im öffentlichen Straßenverkehr eine Straftat dar. Zumeist fahrerlaubnisrechtlich (wenn der Fahrzeugführer lediglich FS-Klasse B inne hat).
Ja, das ist sehr schwierig. Mit dem Behördenleiter sprechen hilft in den meisten Fällen.
Besonders bei den kleinen Mopeds ist das aus meiner Sicht absolut nachzuvollziehen. Bei mir gab es da keine Probleme.
Hab ihnen aber auch noch dazu gesagt, dass ich dieses Kennzeichen wegen baulichen Schwierigkeiten benötige.