Beiträge von Kradfahrer

    Wenn das KBA das wüsste, könnte das werte KBA auch Auskunft über die Erstzulassung geben. Das kann es aber nicht, da ich selbst kürzlich Nachfrage gestellt habe.
    Aber ich belasse es dabei.


    Ich weiß, dass eine S70 einen 70ccm Zylinder hatte. Daher ja auch die Namensgebung. Ich sprach aber von einer S51 mit einem 50ccm Zylinder. Und da ist eine Umrüstung nicht zulässig. Von daher gebe ich dir eines getrost zurück: Erst lesen, dann schreiben.

    Das KBA hat auf jeden Fall keine Listen mit irgendwelchen Nummern. Diese Listen existieren nicht. Natürlich hat das KBA Kenntnis über die verschiedenen Typen, die es gibt.
    Aber defintiv keinen Zugang zu ehemaligen Rahmennummern etc. Das ist quatsch.


    Was Tommyboy angeht - ich bin mir nicht sicher, was an der Aussage falsch gewesen sein soll. Vielleicht möchtest du es ja etwas ausführen
    Ich bin mir nicht sicher, wovon ich Ahnung haben sollte - aber meine Anmerkung dazu (diese wird dir vermutlich nicht gefallen), dass das Ganze rechtlich ein klein bisschen ein Problem darstellt, ist mit Sicherheit nicht falsch.
    Du möchtest diese vielleicht nicht akzeptieren. Aber richtig ist und bleibt sie.

    Hallo,



    ich befasse mich bereits seit längerem mit verschiedenen verkehrsrechtlichen Fragen und Problematiken und möchte dieses persönliche "Interesse" nutzen, um hier ein bereits bekanntes Thema etwas "aufzufrischen".
    Es geht um das Thema Zulassung


    Gegenstand der Thematik ist meine Simson S51 B2-4, die ich kürzlich dem allgemeinen Zulassungsverfahren unterworfen habe. Sprich: Diese führt nun ein amtliches Kennzeichen (ugs. großes Nummerschild) und ist offiziell zugelassen.


    Ich weiß, dass es zu diesem Thema bereits den ein oder anderen Post gibt. Auch weiß ich, dass es einen Benutzer gibt, der das Ganze erstmals ins Rollen gebracht hat.


    Mir persönlich sind die in den meisten Posts angebotenen Möglichkeiten und Wege zur Zulassung, bzw. die Beantwortung der rechtlichen Fragen und wie das Ganze im Grunde überhaupt funktioniert, zu ungenau. Teilweise sind die Aussagen so auch nicht richtig.
    Mein Ziel ist es nicht, alles richtig zu erklären und die bereits bestehenden Posts zu verbessern, sondern denjenigen, die hierbei Fragen haben oder eine kleine Hilfestellung brauchen, gezielt zu helfen.
    Aus der Vergangenheit weiß ich, dass es da des Öfteren Probleme gibt. Hier möchte ich gerne mittels meiner Kenntnisse meine Hilfe anbieten. Ob das gewollt ist, werde ich sehen :)


    Eine Kleinigkeit möchte ich dazu noch anmerken: Diese "Idee", eine Simson zuzulassen, stammt keinesfalls von irgendeinem Benutzer, der daran eine Art Copyright hat. Diese Möglichkeit besteht schon immer und ist Teil unseres Rechts.
    Daher finde ich es auch unangebracht - und das habe ich schon des Öfteren erlebt - einen Nutzer zitieren zu müssen, nur weil dieser eine bestimmte Passage im Gesetz zitiert. Deutsches Gesetz wurde vom Gesetzgeber für alle konstruiert. Und daher kann auch niemand daran ein Patent haben. Ich natürlich auch nicht.




    Zu meiner Zulassung:


    Ich habe meine Simson S51, Typ B 2-4, Baujahr 1987, offiziell zugelassen.


    Das bedeutet: Die Simson ist grundsätzlich vom Zulassungsverfahren ausgenommen und muss deshalb nicht "offiziell" beim Amt angemeldet werden. Man besorgt sich ein Versicherungskennzeichen bei einem Versicherer (davon gibt es viele), schraubt das an sein Moped, und los geht es.
    Es gibt aber die Möglichkeit - diese nennt sich "freiwillige Zulassung" - das Moped offiziell beim Amt anzumelden. Auch hier wird ein Versicherer benötigt, bei dem ihr einen Vertrag darüber abschließt, dass euer Moped versichert wird. Ganz einfach soweit.
    Dann wird das Moped beim Amt sozusagen "registriert" (gleiches Procedere wie beim Anmelden eines Autos) und bekommt ein amtliches Kennzeichen (großes Nummernschild).


    Nun, was bringt das: Ich beispielsweise fahre mit meiner Simson viel und gerne. Daher kommt es auch, dass ich bereits seit fünf Jahren jedes Jahr aufs Neue bei der Versicherung ein Versicherungskennzeichen zum 1. März bekomme und an mein Moped schraube. Das kostet dann jedes Mal, je nach Versicherung, so um die 50 Euro. Bei einer "freiwilligen Zulassung" bezahlt man im ersten Jahr etwas mehr - um die 100 Euro -, in den Jahren darauf wird es dann aber deutlich deutlich günstiger. Im dritten Jahr bezahlt man so zum Beispiel nur noch knapp 30 Euro. Tendenz: fallend.
    Also: Es gibt, wenn man das Ganze auf längere Zeit macht, einen finanziellen Vorteil.
    Der größte Vorteil ist: Dadurch, dass ihr mit dem Versicherer eurer Wahl einen Vertrag schließt, und damit einige Zeit umherfahrt, sammelt ihr sog. "Schadensfreiheitsjahre". Was bedeutet das? Ganz kurz: Euer Beitrag wird immer geringer. Wenn ihr mit einem Startbeitrag (Schadensfreiheitsklasse 0, weil ihr noch kein Jahr (0) unfallfrei gefahren seid) von 100 Euro beginnt, so habt ihr drei Jahre später nur noch einen Beitrag von ca. 30 Euro zu bezahlen (Schadensfreiheitsklasse 3, weil ihr 3 Jahre unfallfrei gefahren seid).
    Solltet ihr euren Vertrag dann irgendwann mal auf ein Auto ummelden, dann steigt ihr mit dem Auto mit einem viel niedrigeren Startbeitrag ein (Beispiel: Anstatt 500 Euro jährlich lediglich 380 Euro). Um wie viel weniger ihr da dann bezahlen müsst, hängt vom jeweiligen Versicherer und davon ab, wie lange ihr bereits euren Führerschein habt, und ob ihr bereits Unfälle in der Vergangenheit hattet.


    Kurzum: Ihr spart euch auf lange Zeit Geld und könnt den bestehenden Versicherungsvertrag vom Moped später einmal auf euer Auto ummelden. Noch dazu: Ein amtliches Kennzeichen sieht besser aus und macht eure Simson weniger anfällig für Diebstähle, da amtliche Kennzeichen gezielter verfolgt werden können.


    Gibt es Nachteile? Aus meiner ganz persönlichen Sicht gibt es an der Sache weder einen Haken noch einen Nachteil. Ihr seid weiterhin von der Kfz-Steuer befreit und müsst auch keinen TÜV (sog. Hauptuntersuchung) machen lassen.
    Die einzige Schwierigkeit ist, dass man sich bei der Zulassung auf viel Diskussion bei der jeweiligen Behörde einstellen muss. Man muss sich also doch etwas auskennen, oder jemanden kennen, der einem da weiterhilft.
    Und genau dabei möchte ich helfen. Ich habe von einigen Simson-Fahrern mit selbigem Vorhaben gelesen, dass für die Zulassung teilweise über einen Monat Zeit gebraucht genommen wurde, bis diese endlich zugelassen war.
    Ich persönlich habe knapp zwei Tage dafür gebraucht.


    Was brauche ich dafür? Eine Simson, eine Allgemeine Betriebserlaubnis, ein Typenschild am Rahmen (das muss jedes Moped prinzipiell haben) und eine Versicherung, die das ganze versichert.


    Wo liegt jetzt also das große Problem? Das Problem ist deutsche Bürokratie und allgemeine Unkenntnis. So hat man mir beispielsweise bei der Zulassungstelle erklärt, dass ich für diese "freiwillige Zulassung" einen TÜV benötige.
    Da ich mir nach rechtlicher Durchsicht sicher war, dass dem nicht so ist, habe ich mit verschiedenen Prüfstellen (wie z.B. TÜV oder Dekra) gesprochen. Auch hier hat man mir erklärt, dass ein "TÜV" von Nöten sei.
    Erst die Bestätigung von der obersten Straßenverkehrsbehörde hat mir bestätigt, dass eine "TÜV-Pflicht" entfällt. Kurzum: Alles nicht so einfach :)




    Da es, wie oben erwähnt, schon die ein oder andere Anleitung für eine solche Zulassung gibt, möchte ich das hier nicht nochmal aufs Neue beschreiben.
    Ich biete aber meine Hilfe und Erklärung an, wenn hier Fragen bestehen. Egal in welchem Bereich.


    Ich hoffe, dass ich damit dem ein oder anderen helfen kann.
    Fragen sind erwünscht.



    Lg

    Ja, wissen sie. Das KBA hat die Listen mit Seriennummern und Typzuordnung + Seriennummern die in den Export gingen. Nicht 100%ig genau und komplett, aber sie sind da und werden wohl immer vollständiger erfasst.


    Falsch. Nein, das weiß das KBA nicht. Die Simson ist ein zulassungsfreies Moped und unterlag auch in der DDR noch die der Zulassung. Also kam und kommt das KBA nicht an diese Daten, weil die sich nur mit zulassungspflichtigen Fahrzeugen beschäftigen. Einfach und kurz.


    Klar ist das erlaubt, da gabs sogar richtige Freigaben, wo welche Schweißarbeiten wie erlaubt sind.
    Wie sollen denn sonst Lenkkopf, Rohr und Rahmenfuß miteinander verbunden sein? Gewartet, bis es zusammenrostet hat keiner.



    Nein, sämtliche Schweißarbeiten am Hauptrahmen sind grundsätzlich nicht zulässig.
    Wieso ist das so? Weil es die StVZO, das Meisterwerk aller TÜV-Prüfer, nicht zulässt. Fertig. Da gibt es auch kein wenn und aber. Das ganze darf durch einen Fachmann durchgeführt werden und muss dann von einer technischen Prüfstelle in Form einer sog. "Anbauabnahme" abgenommen werden. Wird das nicht gemacht, ist es nicht zulässig. So einfach

    So wie ich das verstanden habe nehmen die jetzt wieder einen neuen Anlauf.
    Prinzipiell finde ich es gut, nur hab ich was gegen die Selbstbedienungsmentalität der Kontrollorgane.


    Nein, diesen Anlauf gibt es nicht, und den wird es auch nicht geben. Ich weiß nicht, was der ADAC sich da ständig für zwiespältige Informationen raussucht, aber sie sind aufjedenfall falsch.
    Die StVZO, in ihr sind sämtliche technische Vorschriften geregelt, sieht so etwas nicht vor. Nicht nur aktuell nicht. Das gesamte Gesetzeswerk ist nicht darauf ausgerichtet, ein zulassungsfreies Kleinkraftrad (bsp. Simson) dem Zwang zur Hauptuntersuchung auszusetzen. Das ist quatsch und wird so auch nicht von den mir bekannten Verkehrsrechtlern diskutiert.


    Hallo zusammen,
    aktuell ist es Aufgabe der Polizei, bei Fahrzeugkontrollen die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge zu prüfen. Die Polizei würde mit der HU-Pflicht entlastet werden, müsste nicht jedes Moped gründlich durchchecken, sondern sich nur um…


    Das ist so auch nicht richtig. Die TÜV Plakette, die lediglich auf eine einmal bestandene Hauptuntersuchung zurückzuführen ist, sagt absolut nichts über die Tauglichkeit des Fahrzeugs aus. Wie bereits des Öfteren erwähnt, bauen viele Fahrzeugführer ihre Lieblinge nach der Hauptuntersuchung wieder um. Da ist es mit der Pflicht zur Hauptuntersuchung bei Zweirädern erst recht nicht getan. Denn da wird erst recht geschraubt.
    Aufgabe der Polizei ist es in erster Linie, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erhalten und zu fördern. Selbstverständlich gehört dazu auch, besonders bei Zweirädern, wenn ich so manche Umbaumaßnahmen im Forum verfolge, dass entsprechende Fahrzeuge, die erhebliche Mängel haben, aus dem Verkehr gezogen werden.
    Viele Hobbyschrauber haben nicht im Ansatz genug an technischem Verstand, dass sie übersehen könnten, welche Folgen so ein Umbau hat. Typisches Beispiel ist der Einbau eines 70ccm Zylinders. Hier wird häufig vergessen, dass der Fahrzeugführer dabei nicht nur mehrere Straftaten begeht, sondern auch dass Rahmen, Bremsanlage und weitere technische Vorrichtungen hierführ nicht ausgelegt sind. Und das endet dann nicht selten in einem Unfall, den man so ja überhaupt nicht vorhersehen konnte. Denkste..


    Ich denke auch das die Simson`s als Oldtimer gesehen werden und demnach die Gebühren nicht so hoch sind.. ist bei Oldtimer Autos doch auch so oder vertue ich mich da?


    Nein, das werden sie nicht. Die Allianz hatte mal eine Zeit lang einen sog. "Oldtimer-Tarif" für Kleinkrafträder. Den gibt es aber nicht mehr.
    Die Versicherung für einen "Oldtimer" im Sinne der StVZO (hier ist geregelt, was ein Oldtimer ist) sind tatsächlich günstiger. Aber dass deine Simson als Oldtimer eingestuft wird, kostet a) viel Zeit b) viel Geld und c) viel Nerven. Denn dafür musst du deine Simson nun endgültig beim TÜV vorführen

    Ich darf mich in das Thema einklinken :)


    Grundsätzlich darf in Deutschland jeder jeden wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit anzeigen - schließlich sind wir ja ein Rechtsstaat :)
    Auch ist es möglich, wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit, wie zum Beispiel zu schnelles Fahren (sog. unangepasste Geschwindigkeit) ein Bußgeld zahlen zu müssen, obwohl es ein Dritter "nur gesehen" hat.
    Aber keine Sorgen, dafür müsste man eine Überschreitung der Geschwindigkeit anhand tatsächlicher Anhaltspunkte nachweisen. Und das ist für den Normalbürger so gut wie unmöglich.
    Zumal so etwas sofort eingestellt wird, weil der Aufwand einfach viel zu groß ist.


    Eine Nötigung begeht der scheinbar nicht allzu höfliche Nachbar entgegen der meisten Meinungen hier nicht. Da ich selbst vom Fach bin, werfe ich das hier einfach mal in den Raum und belasse es auch schon dabei (Eine Erklärung wird wohl kaum jemanden interessieren :) )
    Und für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr wird sein Vorgehen vermutlich auch nicht ausreichen. Das ist eine der schwersten Verkehrsstraften, die schon eine erhebliche Gefährdung erfordert.
    In diesem Fall kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, dass das zutrifft.


    Mein Tipp: Da wir alle Menschen sind und miteinander reden können.. fahr du einfach die angepasste Geschwindigkeit, dann gibst du ihm keinen Grund, dich in irgendeiner Art und Weise schlecht zu machen :)


    Lg