Kann nur etwas Ähnliches erzählen - mit einem gebrauchten Auto, vor langer Zeit. Da gab's allerdings einen KV!
Als sich rausstellte, dass die Karre, wie angepriesen und verkauft, keinen KAT hatte, wollte ich sie rückgeben. Der Verkäufer (gewerblich) wusste das tatsächlich nicht, somit war ne Argumentation nach StGB schwierig.
BGB 444 hingegen griff. Aber egal, der wollte sie auch sofort rücknehmen, weigerte sich aber, für die mir entstandenen Kosten - z.B. Steuer für den Zeitraum, Restsprit im Tank den er ja nun mit der Karre dazu bekam - geradezustehen.
Ein Satz, dass sich mein Anwalt in spätestens 30min bei ihm melden würde, genügte. Hatte zwar keinen, aber das wusste der ja nicht. Zumal war's Kleinstadt, da muss so ein Händler mehr auf seinen Ruf achten als eine Großstadtklitsche.
Hier tät ich das wie gesagt so machen:
-> Zuallererst versuchen, einen KV nachträglich mit nem triftigen Grund zu bekommen. Weigert er sich, gleich Blau/Weiss und den Zeugen rufen.
Tut er es, ist die Position zur Rückgabe auch rechtlich erheblich gestärkt. Dann sofort nach Unterzeichnung und Aushändigung eine Rückgabe verlangen. Verweigert er das, dann kann man mit StGB/Pullizei/Anwalt kommen und die Geschütze Betrug, Urkundenfälschung, arglistige Täuschung auffahren.