Beiträge von Rossi

    Hi,


    @Joman


    ich hab ja den Arbeitgeber gewechselt und bin nun fast nur noch im Aussendienst im Vorharz unterwegs und vieles ist spontan. Schreib mir mal per PN deine Telefonnummer, dann geht vieles einfacher.


    MfG


    Tobias


    P.S. Die Samtgemeinde Oberharz im Westharz gibt es seit 2015 nicht mehr, das ist jetzt alles Berg und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld, der Drops ist gelutscht.

    Moin,


    Von welcher Ecke aus dem Harz kommst du?


    Wir könnten (sobald Corona bzw. das Kontaktverbot vorbei ist) mal wieder bei bei mir an der Garage grillen....


    Schöne Grüße aus Clausthal-Zellerfeld


    Mit dem Teilegutachten mzsst du dir nur den Anbau bestätigen lassen. Dabei wird geprüft ob die Bowdenzüge ausreichen sind, nichts eingerklemmt wird etc. Damit noch zu Zulassungstelle. Danach daf das dann legal gefahren werden.

    Wenn alle Auflagen, Hinweise im Teilegutachten passen ist das eine normale §19.3 Anbauabnahme mit Bestätigung nach §19.4.
    Beim Lenker reicht es, einfach den Abnahmezettel mitzuführen. Nur bei so Sachen was Führerschein, Steuer, Leistung, Anzahl der Sitze, Höherlegung betrifft muss unverzüglich zum Amt. Genau ist das in §13 FZV geregelt.


    MfG


    Tobias

    Wenn ichs recht in Erinnerung hab ist dem so.
    Wars die GTÜ?

    Jein, seit 1 Jahr ist es der TÜV NORD. Aber die Datenbank ist die gleiche wie bei der Dekra, die haben das gleiche Informationsportal.


    Ich bin momentan als "neuer" wieder Springer im Aussendienst, solche Sachen machen die Kollegen in der Station. Die haben da auch die entsprechenden Schlagzahlen um sowas zu machen. Machen dürfte ich sogar sowas.


    Wenn alles gut geht ab Ende des Jahres auch Voll-aaS, dann sind Vollabnahmen und §19.2 bzw. §21 auch kein Ding mehr. Dazu kommen noch FE-Prüfungen, da bin ich noch gespannt wie das ist.


    MfG


    Tobias

    Der Prüfer hat mit die Anweisung gezeigt, es ist also nicht so wie du behauptest, Übermacht gegenüber anderen Menschen zu demonstrieren usw..
    Weiterhin hat mit der Prüfer gesagt, das der Rahmen nicht das einzige Bauteil ist wo entsprechende Gutachten von Seiten MZA fehlt/nicht erbracht wird.

    Hi,


    die Anweisung habe ich im System nicht gefunden bzw. weiss nicht worauf sich der Kollege bezieht.


    Die Felgen sind so eine Grauzone, die kann man als Identrad noch durchgehen lassen.


    Zitat von Vierundfünfzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (54. Ausnahmeverordnung zur StVZO)

    Identrad ein Rad, das unter Verwendung derselben Fertigungseinrichtungen produziert wurde, wie das vom Fahrzeughersteller serienmäßig angebaute Rad; das Identrad unterscheidet sich vom serienmäßig angebauten Rad nur durch das fehlende Warenzeichen und/oder die fehlende Teilenummer des Fahrzeugherstellers und der zusätzlichen Genehmigungsnummer des Kraftfahrtbundesamtes,


    MfG


    Tobias


    Nachtrag:


    Die einzige Dienstanweisung die ich gefunden hab:



    Zitat

    Ein Ersatzrahmen gilt dann als gleichartig mit einem Originalrahmen, wenn es sich um einen technisch gleichwertigen Rahmen desselben Fahrzeugherstellers oder einen Ersatzrahmen eines anderen Herstellers handelt, der vom Fahrzeughersteller oder einem Technischen Dienst für Reparaturzwecke freigeben ist (z. B. verzinkter Citroen 2CV-Rahmen aus dem Zubehörhandel).


    Es gibt da wohl ein Schreiben von MZA, dass sie der offizielle Rechtsnachfolger sind und das nach original Herstellervorgaben fertigen. Das Schreiben müsste man wohl mal genau lesen...

    Doch. Ich hab die grauen Moped Papiere ... in dem noch die alte Fin steht. Und die Versicherungspapiere. Auch mit alter Fin.

    Oha, du fährst noch mit dem Kennzeichen rum, was auf den alten Rahmen ausgestellt war/ist? Damit ist das Ding gar nicht versichert.


    Da kannst du auch gleich ohne Kennzeichen fahren, das ist auch egal.


    Kopfschüttel,


    Tobias

    nee nee so is das nich janz
    Da steht kurz und bündig
    https://www.toptarif.de/kfz-ve…ahren-ohne-fuehrerschein/
    Fahrerlaubnis und Führerschein sind 2 janz verschiedene Dinge


    so, jetz jehts weiter. wenn se dich ohne Pappe anhalten (also ne hornalte Pappe), denn ham die ein Problem, steht in keiner abrufbaren Datei
    finden die nix


    schade, daß MuZ nichmehr aktiv ist hier


    Das ist korrekt, Führerschein und Fahrerlaubnis sind 2 Paar Schuhe.


    Der Führerschein ist nur der Nachweis der Fahrerlaubnis.


    Der Führerschein läuft ab, weil nicht umgetauscht, dann ist es eine Owi. Vorrausgesetzt, die Fahrerlaubnis(klasse) ist nicht erloschen.


    Fahrerlaubnis erloschen, weil nicht Verlängert wegen keiner Gesundheitsprüfung oder Klasse 2 ab dem 50. Lebensjahr ist wie Fahren ohne die Fahrerlaubnis jemals erworben zu haben. Das ist eine Straftat.


    Es ist auch richtig, dass die Polizei oft bei den alten Führerscheinen nicht am Straßenrand sehen kann ob der noch gültig ist oder jemand die Fahrerlaubnisklassen überhaupt besitzt. Das kann dann zu langen Diskussionen und Untersagung der Weiterfahrt erstmal sein.


    MfG


    Tobias

    Hi,


    ihr werft da einiges durcheinander. Das eine ist der Zwangsumtausch in die neue Plastikkarte, der ist gestaffelt nach Alter und Führerschein, siehe dem ADAC-Link, ist also nur im schlimmsten Fall eine Owi. Es wird nur die Plastikkarte immer wieder erneuert, sonst nix.


    Das andere ist der Ablauf der Fahrerlaubnis ohne Gesundheitsprüfung bei den C und D Klassen. Da ist alle 5 Jahre eine Gesundheitsprüfung erforderlich, sonst ist das wie Fahren ohne Fahrlaubnis, also eine Straftat.


    Für Altinhaber der alten Klasse 3 (Rosa-Führerschein oder noch davor) ist die Klasse C1 und C1E ohne ärztliche Untersuchung Gültig. Auch wenn Zwangsumtausch erfolgt in die Plastikkarte, gibt es keine Gesundheitsprüfung.


    Zu Nachlesen auf der Seite des BMVI:
    https://www.bmvi.de/SharedDocs…uebergangsregelungen.html


    Die neue Regelung mit Schlüsselzahl 196 und B, ist nur eine nationale Regelung im Inland und eine Umsetzung der KANN Bestimmung aus der EU-Führerscheinrichtlinie. Das ganze sind eine bestimmte Zahl an Fahrstunden und Theoriestunden und das wars. Vorbesitz Klasse B 5 Jahre land ist auch erforderlich. Das ist KEIN offizieller EU-Führerschein. Darf aber auch dann nur im Inland benutzt werden.


    MfG


    Tobias