Hi,
ihr werft da einiges durcheinander. Das eine ist der Zwangsumtausch in die neue Plastikkarte, der ist gestaffelt nach Alter und Führerschein, siehe dem ADAC-Link, ist also nur im schlimmsten Fall eine Owi. Es wird nur die Plastikkarte immer wieder erneuert, sonst nix.
Das andere ist der Ablauf der Fahrerlaubnis ohne Gesundheitsprüfung bei den C und D Klassen. Da ist alle 5 Jahre eine Gesundheitsprüfung erforderlich, sonst ist das wie Fahren ohne Fahrlaubnis, also eine Straftat.
Für Altinhaber der alten Klasse 3 (Rosa-Führerschein oder noch davor) ist die Klasse C1 und C1E ohne ärztliche Untersuchung Gültig. Auch wenn Zwangsumtausch erfolgt in die Plastikkarte, gibt es keine Gesundheitsprüfung.
Zu Nachlesen auf der Seite des BMVI:
https://www.bmvi.de/SharedDocs…uebergangsregelungen.html
Die neue Regelung mit Schlüsselzahl 196 und B, ist nur eine nationale Regelung im Inland und eine Umsetzung der KANN Bestimmung aus der EU-Führerscheinrichtlinie. Das ganze sind eine bestimmte Zahl an Fahrstunden und Theoriestunden und das wars. Vorbesitz Klasse B 5 Jahre land ist auch erforderlich. Das ist KEIN offizieller EU-Führerschein. Darf aber auch dann nur im Inland benutzt werden.
MfG
Tobias