Beiträge von Rossi

    Moin
    Habe an meiner weißen S51 (siehe Bild) vorne und hinten gekürzte Schutzbleche.
    Ich weiß, dass das eintragungspflichtig iet, genau so wie die S53 Blinker und die hinteren Stoßdämpfer. Kann mir jemand sagen ob das "machbar" ist? Hab in div. Posts gelesen, dass gekürzte Schutzbleche schwer einzutragen sind.


    Hi,


    für die Schutzbleche gibt es vorgeschriebene (nationale) Radabdeckungen. Allerdings dürfen da keine scharfen Kanten sein, das heisst im Grunde muss dir Bördelung wieder her, weil der Radius größer 2mm imho sein muss.


    Die Blinkern müssen E-Kennung haben und der Mindestabstand muss eingehalten werden.


    MfG


    Tobias

    [quote='ckich','https://www.simsonforum.de/wbb/index.php/Thread/100194-Die-was-muss-ich-eintragen-lassen-und-warum-Diskussion/?postID=1496345#post1496345']
    Bereits die KBA Betriebserlaubnis muss von der Zulassungsstelle abgestempelt werden, ansonsten ist sie ungültig. Man muss in diesem Zuge auch eine Eidesstattliche-Versicherung bei der Zulassungsstelle abgeben, dass die alten Papiere nicht mehr da sind, bzw. verlorengegangen sind.


    Das halte ich für fragwürdig, die KBA-ABE alleine ist ja kein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis, sondern eine fertige ABE.


    Das das 19.2er Gutachten abgestempelt werden muss ist klar, erst damit wird die Betriebserlaubnis erteilt.


    MfG


    Tobias


    Nenne, das steht so in der KTA ABE aus DDR-Zeiten, das hat sich keiner ausgedacht im Westen. So ist das Fahrzeug genehmigt worden, steht so im originalen Typschein 1823.


    Die DDR-Papiere entsprechen halt nicht den westlichen bzw. EU-Vorgaben.


    Ich kann gerne mal ein Foto vom originalen Zulassungsschein aus den 70ern einer MZ ES150/1 machen. Da steht in der ABE einer Schwalbe mehr drin.


    MfG


    Tobias

    Hi,


    das ist richtig, das in den Ost-Papieren keine Höchstgeschwindigkeit drin steht. Aber in der KTA-ABE 1823, die beim KBA vorliegt, ist 75km/h vermerkt.


    Das liegt daran, dass es keine Geschwindigkeitsbegrenzung für den Führeschein im Osten gab. Der Führerschein A war im Osten bis 18 auf 150ccm begrenzt und da war die Geschwindigkeit egal.


    Im Grunde ergibt sich das aus der Motorleistung bzw. Kennlinien und Übersetzung. Das Ding fährt einfach nicht großartig schneller.


    Das die S70 im Osten als Kraftrad eingestragen ist, ist auch normal. Es gab die Leichtkraftradklasse im Osten nicht.


    National gesehen gilt für ein Leichtkraftrad §2 FZV:


    Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als
    11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr
    als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3;


    Damit ist die S70 ein Leichtkraftrad.


    MfG


    Tobias

    Ich bin auf den Blick des Prüfingenieurs gespannt wenn ich um die Eintragung meiner E -Geprüften Vape bitte.
    Das ist doch ein ewiges hin - und her mit diesem scheiß, das KBA sagt ABE erlischt damit sind die fein raus, der TÜV sagt ABE erlischt nicht brauch ich dir nicht eintragen...


    Eine 19.3 Abnahme über ein Bauteil mit E-Prüfzeichen ist ja kein Problem. Ob das Pflicht ist, ist ja noch eine andere Sache.


    Das E-Prüfzeichen auf der Vape bezieht sich nur auf die elektromagnetische Verträglichkeit, auf sonst nix anderes.


    Das ist sogar neuerdings auf den Vorschaltgeräten der Illegalen Xenonbrenner drauf, heißt also sonst noch nix.


    Ehrlich gesagt, meine Vape ist natürlich auch nicht eingetragen im Sperber. Das sieht ja kein Prüfer, vor allem wenn da der originale S2- Scheinwerfer mit Bilux 35W drin ist. Man merkt es nur beim hochdrehen wenn man es weiß.


    MfG


    Tobias

    Hi,


    natürlich hat die Marzocchi-Telegegabel kein Prüfzeichen, sondern maximal eine Teilenummer. Die ist ja auch im zusammen mit dem Fahrzeug für das sie original war genehmigt worden.


    Baue ich die jetzt an ein anderes Mopedmodel, dann greift da §19.2 Verkehrsgefährdung und sie muss abgenommen werden, weil die BE erloschen ist. Das ist genauso als wenn ich die Alufelgen vom 5er BMW auf den 3er Schrauben würde.


    Da aber kein Teilegutachten vorliegt ist es keine Änderungsabnahme nach §19.3. sondern eine Einzelabnahme nach 19.2, was momentan noch im Westen nur der TÜV darf und im Osten die Dekra. Dafür braucht es einen amtlich anerkannten Sachverständigen (mit Teilbefugnissen) bzw. neuerdings einen USB, keinen einfachen Prüfingenieur.


    Ist es ein Zubehörteil, hat es natürlich eine ABE oder ein Teilegutachten und dann ist es, sofern die Auflagen eingehalten, eine Änderungsabnahme nach §19.3 für einen normalen Prüfingenieur. Das sind z.B. Alufelgen am Auto mit Teilegutachten, der Tomaselli-lenker mit Teilegutachten....


    Zum Thema Beleuchtung:
    Die meisten Beleuchtungsteile sind heute nach §22a STVZO Bauartgenehmigungspflichtig.


    Das war zu DDR-Zeiten auch schon so, war fast identisch in der DDR-STVZO festgelgt, der § hieß bloss anders. Ich kann die DDR-STVZO gerne mal raussuchen und den gleichen § zitieren.


    Das ist auch der Grund warum die originalen Beleuchtungsteile ein nationales Prüfzeichen (Wellenlinie) bzw. E15 hatten.


    Die ersten Nachbauten hatten nix, waren damit weder nach STVZO noch nach DDR-STVZO erlaubt.


    Gleichzeitig steht in 22a STVZO:


    Zitat von 22a STVZO


    Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.


    Also nix Bauartgenehmigung, nix verkaufen oder in Verkehr bringen. DA ist der Hund begraben.


    Zum Thema Auspuff:


    DA greift im Grunde das gleiche, das die damals mit dem Fahrzeug genehmigt worden sind und daher kein Prüfzeichen, maximal eine Teilenummer haben.


    Dann greift heute noch §49 STVZO:


    Darin heist es:



    Das erklärt auch warum die Nachwende Simsonauspuffanlagen am MS50 Sperber auf einmal eine E-Nummer hatten.


    Allerdings gilt zusätzlich die Pflicht der E-Nummer erst ab dem 1.4.1994
    In den Übergangsbestimmungen §72 STVZO zu §49STVZO:


    Zitat


    Abweichend von § 49 Abs. 2a dürfen Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen für Krafträder auch nach dem 1. April 1994 ohne EG-Betriebserlaubniszeichen feilgeboten, veräußert oder verwendet werden, sofern sie für Krafträder, die vor dem 1. April 1994 erstmals in den Verkehr gekommen sind, bestimmt sind.


    Also muss der Simsonauspuff kein Prüfzeichen haben, muss dem original entsprechen, darf nicht lauter sein, keine Abgase verändern und nicht leistungssteigernd sein.


    MfG


    Tobias

    Hi,


    was für eine Hauptdüse ist denn verbaut?


    Laut Reparaturanleitung von 1972 soll es eine 82er Düse oder eine 80er Düse sein. Da gibt es 2 unterschiedliche Angaben zu.


    Bei meinem Sperber lief der mit der 80er Düse auch nicht richtig, da war ab etwas über 60 ende, 85er Düse war dann zuviel und mit der 82er ist die beste Leistung. Damit komme ich auf etwas über 70km/h. Die 75km/h-80km/h gibt es nur mit lange Anlauf und etwas rückendwind. Hat man die Geschwindigkeit einmal erreicht, hält der Sperber die auf der geraden aber auch. Wunder darf man von den 50ccm und 4 PS aber nicht erwarten.



    MfG


    Tobias


    Kurze Impression vom Nummernschild nach ~600km
    Da muss ich mir noch was mit ner kräftigen Aluplatte einfallen lassen.


    So fing das bei mir am Sperber auch an. Der original Kennzeichenhalter ist für Kennzeichen mit abgeschrägten Ecken gedacht, das ist das lästige.


    Ich hatte immer ein Summen/Vibrieren am Sperber und hab mich totgesucht, bis ich mal während der Fahrt irgendwie ans Kennzeichen gekommen bin.


    Danach Flachmaterial aus Alu 15mm breit, 2mm dick Quer oben übers Kennzeichen dann war mit dem Summen ruhe und das Kennzeichen löste sich nicht mehr selber auf.


    MfG


    Tobias