Beiträge von Rossi

    Hi,


    §18 STVZO gilt nicht mehr, der ist in der FZV §3 und §4 aufgegangen.


    Richtig ist, dass für einen Anhänger hinter Kleinkrafträdern nur eine ABE benötigt wird.


    Theoretisch ist es möglich sowas selbst zu bauen, ist bei (ungebremsten) PKW Anhängern ja auch kein Problem.


    Es wird benötigt:


    -geprüfte Achse (das wird schon schwierig in der Mopedgröße)

    -Felgen samt Reifen mit nachgewiesener Traglast (okay, das wäre beim SR50 Scheibenrad nicht das Thema)

    -Zugrohr Festigkeitsnachweis und Einzelbauartgenehmigung (Das würde man mit Nachrechnen schon hinbekommen)

    -Beleuchtung nach STVZO (das ist das geringste Problem)

    -Aufbau muss nach "technischen Sachverstand" gebaut werden, Zeugnisse werden dafür nicht benötigt. Das entscheidet der Sachverständige

    -Zugmaul mit Bauartgenehmigung (das wird spannend, wenn da ein 50mm Zugmaul dran soll)

    -Fahrgestellnummer hämmert der Sachverständige mit Absprache SVA da eine rein

    -Hersteller ist der Antragssteller auf dem Typenschild


    Danach gibt es eine Einzelagenehmigung nach 13 EG-FGV samt Genehmigungsurkunde etc. Ich dürfte das sogar, da ich Voll-Sachverständiger und als Unterschiftsberechtigter des Technischen Dienstes vom KBA zertifiziert bin.


    Beim PKW-Anhänger ist gängig noch. Wenn mal wieder einer ein halbes Auto als Anhänger baut, der Bootsanhänger oder was auch immer da für Spezialanhänger gebraucht wird.


    Im Nutzfahrzeugbereich ist sowas auch noch gängige Praxis, da werden Fahrgestelle bestellt und da dann im Einzelverfahren ein Betonmischer, oder was auch immer, rausgebaut. Das LKW Fahrgestell hat eine unvollständige Typgenehmigung und ich beurteile dann den Rest.


    MfG


    Tobias

    mein Gott :g_nono:

    und das alles wegen den 10Kmh und den paar Euronen die eine DDR Simme mehr wehrt sein soll

    wenn ich da so in die Oldtimer Szene schaue, wie mit alten VW Bulli und Porsche-s aus Südamerika rummanipuliert wird

    ist das hier; noch nicht mal Kindergeburtstag :popcorn:

    Nur weil andere noch mehr Bockmist bauen, ist das hier besser und legaler?


    Kopfkratz....

    Hab ich mir vorhins auch so gedacht. Ach war das schön als das noch keiner wusste und nach zwei Wochen waren die Papiere da.

    Jepp, und wenn ich so lese was hier geschrieben wird um die zu veräppeln...BLÖD sind die vom KBA auch nicht.


    Aber mir kanns recht sein, §21 Vollabnahme für eine S51 geht fix, kostet 150€ aufwärts, zur Not lässt man den Kollegen hat 3x antreten bis es von der Technik passt. Ich mache mir da keinen Kopf mehr. Und das Straßenverkehrsamt will auch nochmal 40€ haben. Ist dann halt so.


    Dann werden bloss die Rahmen mit (KBA) Papieren noch mehr mit Gold aufgewogen als jetzt schon...


    MfG


    Tobias

    Wenn ich das hier alles so lese, frage mich mich echt wie lange das KBA noch sich mit der ABE Erstellung beschäftigen will und den Service irgendwann einfach einstellt und alle zur §21 schickt...


    MfG


    Tobias

    Rossi

    Nu bekommt es auch nen Tüver mit.

    Hey, ich bin über 40, gestern gegen Corona geimpft und heute Krank mit Kopfweh, Schüttelfrost und leicht Fieber... NICHT SO FIX.


    Außerdem ist Hallo-Steege auch noch aaS, soweit ich weiss.


    Und ausserdem hat man mich momentan verdonnert Führerscheinprüfungen abzunehmen, seit ich Sachverständiger (aaS) bin und alles darf. Das soll sich aber bald wieder hoffentlich ändern, Motivation dazu ist nicht so hoch.


    "Die nächste bitte links, da hinter dem blauen parken wir mal rückwärts ein...." Man glaubt nicht, was man da für Sachen erlebt, ich kann nach 6 Monaten schon Bücher schreiben über Fahrmanöver und Unfälle die man sich vorher nicht vorstellen konnte.


    Falschrum im Kreisverkehr ist da noch das lustigste...


    Zurück zum Thema:


    Prinzipiell müssen Folien auf hinteren Seitenscheiben und Heckscheiben bauartgenehmigt sein. Da ist dann immer eine Wellenlinie mit Nummer drauf und so ein kleiner Zettel bei.


    Aufkleber auf Scheiben müssen nicht bauartgenehmigt sein, dürfen aber maximal 100cm² groß sein und maximal 25% der Seitenscheibe bedecken.


    Wenn die Sicht durch den Innenspiegel nicht gegeben ist, müssen 2 Aussenspiegel her. Das ist aber seit ~2007 eh schon Pflicht.


    Wenn das nur Vorhänge sind... pfff... Bei diesen Folien und Aufklebern geht es um das Bruchverhalten der Scheibe.


    Für die Änderung der Fahrzeugart ist eine Einzelabnahme nötig, das ist wohl richtig.


    MfG


    Tobias

    Naja, das heisst ja nicht, dass für jedes Fahrzeug nur einmal eine ABE beantragt werden kann.


    Billig Simson gekauft, KBA ABE beantragt, nach über 20 Wochen kommt die Absage. Ab damit zu Ebay weiterverkauft.."ABE kann beantragt werden..."


    Neuer Besitzer beantragt wieder, so geht der Kreislauf immer weiter...


    MfG


    Tobias

    Hi,


    selbst die DDR war der ECE-Regelung beigetreten und hatte eine eigene E-Nummer 15.


    Auspuffanlange vor dem 1.4.94 brauchen kein Prüfzeichen, siehe auch Übergangsvorschrift §72 StVZO i.V.m. §49 Abs 2a:


    Zitat

    Die Verwendung ist nur dann zulässig, wenn das Kraftrad die Vorschriften erfüllt, die zum Zeitpunkt seines erstmaligen Inverkehrkommens gegolten haben. Abweichend von § 49 Abs. 2a dürfen Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen für Krafträder auch nach dem 1. April 1994 ohne EG-Betriebserlaubniszeichen feilgeboten, veräußert oder verwendet werden, sofern sie für Krafträder, die vor dem 1. April 1994 erstmals in den Verkehr gekommen sind, bestimmt sind.


    MfG


    Tobias

    Ja genau, deswegen auch meine Frage ob das ungetragen würde.
    Original hatte die S70 ein Kfz Brief und keine BE.

    Nö, die bekommt genauso (wie auch der Sperber) eine ABE vom KBA.


    ABE vom Sperber: http://www.schwalbenschrauber.…/ABE_Sperber_ohne_Fin.jpg


    Zusätzlich gibt es dann noch einen Schein, das ist aber ein Brief ist nicht automatisch.


    Im Osten hatten alle Krafträder Briefe, im Westen Leichtkrafträder nur eine ABE. Ein Brief muss nicht unbedingt.


    MfG


    Tobias

    Hallo Leute,
    Ich hab mir mal ein Spielzeug zugelegt. Ist nicht im besten Zustand aber für 550€ Ohne Papiere fand ich es ok.
    Da ich nun auf euer Forum gestoßen bin und mir gleich das Thema aufgefallen ist hab ich gerade etwas Puls bekommen.
    Ich lade mal ein paar Bilder hoch und würde mich über eure Meinung freuen was ihr meint ob DDR oder Export

    Ob das Export oder DDR ist, ist egal. Der RAhmen hat an der Schweißnaht ein Riss und damit genaugenommen Schrott.


    MfG


    Tobias

    na man sucht sich die Schlüsselnummern der S70 raus, ob nu Enduro oder Comfort, und nimmt bissel was an technischen Unterlagen mit und erklärt dann dem Prüfer was man will.
    In ner §21er sind immer 2 Jahre HU mit bei. AU braucht eine S70 nicht, sofern vor 01.01.1989 zugelassen.

    Hi,


    das ist seit kurzem (paar Wochen) leider nicht mehr so. Zu einer §21 Wiederzulassung kommt immer eine HU dazu neuerdings. Dafür soll die PTI (HU aus dem bestimmten Ländern) akzeptiert werden.


    Das macht die Sache natürlich um den Preis einer HU ggf mit AU teurer, falls das Fahrzeug HU bzw. AU Pflichtig ist.


    Nachzulesen ist das im Verkehrsblatt 24/2019, leider noch nicht frei verfügbar online.


    Total behämmert, aber ist so.


    MfG


    Tobias