Hi,
§18 STVZO gilt nicht mehr, der ist in der FZV §3 und §4 aufgegangen.
Richtig ist, dass für einen Anhänger hinter Kleinkrafträdern nur eine ABE benötigt wird.
Theoretisch ist es möglich sowas selbst zu bauen, ist bei (ungebremsten) PKW Anhängern ja auch kein Problem.
Es wird benötigt:
-geprüfte Achse (das wird schon schwierig in der Mopedgröße)
-Felgen samt Reifen mit nachgewiesener Traglast (okay, das wäre beim SR50 Scheibenrad nicht das Thema)
-Zugrohr Festigkeitsnachweis und Einzelbauartgenehmigung (Das würde man mit Nachrechnen schon hinbekommen)
-Beleuchtung nach STVZO (das ist das geringste Problem)
-Aufbau muss nach "technischen Sachverstand" gebaut werden, Zeugnisse werden dafür nicht benötigt. Das entscheidet der Sachverständige
-Zugmaul mit Bauartgenehmigung (das wird spannend, wenn da ein 50mm Zugmaul dran soll)
-Fahrgestellnummer hämmert der Sachverständige mit Absprache SVA da eine rein
-Hersteller ist der Antragssteller auf dem Typenschild
Danach gibt es eine Einzelagenehmigung nach 13 EG-FGV samt Genehmigungsurkunde etc. Ich dürfte das sogar, da ich Voll-Sachverständiger und als Unterschiftsberechtigter des Technischen Dienstes vom KBA zertifiziert bin.
Beim PKW-Anhänger ist gängig noch. Wenn mal wieder einer ein halbes Auto als Anhänger baut, der Bootsanhänger oder was auch immer da für Spezialanhänger gebraucht wird.
Im Nutzfahrzeugbereich ist sowas auch noch gängige Praxis, da werden Fahrgestelle bestellt und da dann im Einzelverfahren ein Betonmischer, oder was auch immer, rausgebaut. Das LKW Fahrgestell hat eine unvollständige Typgenehmigung und ich beurteile dann den Rest.
MfG
Tobias