Beiträge von Rossi
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Die Dinger hab ich laminiert, damit se nicht auseinanderfallen.Und genau damit sind sie leider zerstört, weil Einlaminieren ist nicht...
MfG
Tobias
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Laut DDR Recht musste der Einbau eines M531/541 in einen S50 Rahmen nicht abgenommen oder eingetragen werden.
Von daher ist es nicht so schwer glaubwürdig zu erklären, daß der Motor bereits zu Ostzeiten verpflanzt wurde.ciao Maris
Das ist so nicht richtig, im Umrüstkatalog steht eindeutig:
Zitat
Die in Übereinstimmung mit der KTA und den Organen der Verkehrspolizei nachfolgend aufgeführten zulässigen Veränderungen sind zur Erteilung einer Betriebserlaubnis dem jeweiligen Kraftfahrzeugsachverständigen der VP bekanntzugeben.Siehe z.B. hier:
http://www.ostmotorrad.de/simson/typident/index.php
MfG
Tobias
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Oha, dafür das Trabant so schnell gammelt geht das aber noch. Da haben Ford, VW, Benz und co. sicher in den letzten Jahren Schlimmeres Produziert.

Is immer suboptimal wenn man bei sowas auf Fremde Hilfe angewiesen ist.
Ohja....
Man kann gar nicht glauben, was einem so vorgestellt wird.
Highligts:
-200x Ford Focus: Durchgerostete Vorderachse... 50% der Vorderachse WEG, passiert bei Ford aber öfters, muss ein komplett neuer Fahrschemel her, wirtschaftlich eher tot.
-frühe A-Klasse: Auch der Vorderachsträger durch, am Rahmen geschweißtes Blechteil, Reperatur fast unmöglich
-Golf 5: beide Schweller total durch, mit dem kleinen Finger Löcher reindrückbar durch den UnterbodenschutzIch glaube ich könnte die Liste noch erweitern..
MfG
Tobias
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Hi,
der offizielle Weg beschreibt §59 STVZO:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__59.html
MfG
Tobias
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Richtig, E15. Hab den Link von dir gestern schon durchgesehen, aber konnte nix mit E Prüfzeichen finden. Ich weiß halt nur das die 15 für DDR auslaufend bis 1999 steht.
DAS E-Zeichen ist die Typgenehmigung.
MfG
Tobias
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Vielen Dank.
Gibts irgendwo Daten an denen ich entnehmen kann das es der Richtlinie entspricht? Übers KBA zb?Na dein Rücklicht hat doch eine EG-Typgenehmigung, also das E15 Zeichen?
Die Richtlinie 2009/67/EG findest du im Netz, z.B. hier:
http://eur-lex.europa.eu/legal…009L0067-20131211&from=DE
MfG
Tobias
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Ja das ist echt unter aller Sau. Ich war ja vor 2 Monaten selber da mit ner SR50, alles kein Problem. Und nu auf einmal? Bin halt auch kein Paragraphenreiter, frage ist halt ob die recht haben mit ihrer Forderung. Sie beziehen sich dabei auf §10 FZV und der genannten EG Richtlinie 2009/67/EG. Ich müsste ja belegen können, das die falsch gehandelt haben.
Richtig ist, die Rili 2009/67/EG regelt die Beleuchtung an Fahrzeugen nach Richtlinie 2002/24/EG. Das sind grob die zwei und dreirädrigen Fahrzeuge.
Aber ist ja lustig, die sollten mal die Richtlinie 2009/67/EG lesen:
Zitat von Artikel 3 Rili 2009/67/EGAlles anzeigen
(1) Die Gleichwertigkeit zwischen den
Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie für zweirädrige Kraftfahrzeuge
und den Bestimmungen der UN/ECE-Regelung Nr. 53 wird gemäß Artikel 11
der Richtlinie 2002/24/EG anerkannt.(2) Die Behörden der Mitgliedstaaten, die die
EG-Typgenehmigung für Bauteile erteilen, akzeptieren die gemäß der
UN/ECE-Regelung Nr. 53 erteilten Typgenehmigungen sowie die
entsprechenden Bauteil-Typgenehmigungszeichen anstelle der gemäß dieser
Richtlinie erteilten Typgenehmigungen.Damit ist ein EG-Typgenehmigtens Rücklicht schon mal erlaubt nach Rili 2009/67/EG und entspricht dieser.
Weiter heisst es in der Richtline:
Zitat von Artikel 5 Rili 2009/67/EGArtikel 5
(1) Die Mitgliedstaaten dürfen aus Gründen, die sich auf den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen beziehen,
— weder die EG-Typgenehmigung für einen Typ eines zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugs verweigern,
— noch die Zulassung, den Verkauf oder die Inbetriebnahme zweirädriger oder dreirädriger Kraftfahrzeuge verbieten,
wenn der Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen den Vorschriften dieser Richtlinie entspricht.Damit ist das Problem doch eindeutig gelöst, die Rili ist eindeutig. Wenn Rücklicht der Rili 2009/67/EG entspricht DARF die Zulassung nicht verweigert werden!
MfG
Tobias
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Hab mal mit sonem Apex-Schweißhaufen geliebäugelt. Geht das Ding klar?
Ich hab auch so ein D+L Apex Schweissgerät. Binn voll zufrieden damit,
MfG
Tobias
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Kinderkacke
Naja bei dem Preis kann man doch erwarten, dass da gescheite Blinker bzw. Scheinwerfereinsatz dran sind, wenn der Rest schon gut gemacht ist. Es ist ja nicht so als wenn es die nicht wieder verfügbar gäbe...
MfG
Tobias
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Steht das nicht aber mit im Schein und könnte vergessen werden, so daß sich die Zulassungsstelle dann sträubt?
Man hört die wildesten Sachen.ciao Maris
Sollte beim SR80 im Schein stehen, die übernehmen das ja nur aus der ABE.
MfG
Tobias
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Auf TÜV-Eintrag für ein verkleinertes Kennzeichen achten. Ein großes Motorrad Kuchenblech willst du bestimmt nicht.
ciao Maris
Der SR80 ist doch eh ein Leichtkraftrad laut ABE, da ist es doch klar, dass der ein verkleinertes Kennzeichen bekommt....
MfG
Tobias