Beiträge von Rossi

    Quellen und Paragraphen dazu?!



    §10 FZV:


    Zitat


    Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

    Hi,


    das ist ja ein Kaskoschaden und kein Haftpflichtschaden. Damit schickt die Versicherung den Gutachter. Die werden das Ding wirtschaftlich tot schreiben wollen und gleichzeitig den Restwert hoch ansetzen wollen. Den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert-Restwert) gibt es dann ersetzt. Der Wiederbeschaffungswert ergibt sich aus den Angeboten aus diversen Portalen, dem regionalen Markt etc. Der Restwert wird meist in einer Restwertbörse ermittelt, wo dann potenzielle Aufkäufer für den "Schrott" Geld bieten können. Diese verpflichten sich dann das Fahrzeug im Zweifel auch für den Betrag anzukaufen.


    Wenn der Gutachter kommt, such alle Gutachten, Rechnungen, sonstige Belege raus, damit der den Wiederbeschaffungswert korrekt ansetzt.
    Frag auch mal nach sonstigen Nebenkosten, wie Geld für Zulassung, ABE, Zeit der Wiederbeschaffungsdauer (dafür gibt ggf auch einen Betrag nach Anzahl der Tage, abhängig vom Fahrzeug und der Dauer).


    MfG


    Tobias

    Außerdem sind die Verzögerungswerte des Herstellers doch nachzulesen und zwar objektiv.


    Natürlich sind die Werte in der ABE des Fahrzeugs verankert, das ist klar.


    Aber das ist ja die Frage ob das Fahrzeug die auch erreicht. Bremsen verschleissen auch mal und die Wirkung lässt nach.


    Dafür gibt es dann die gesetztlichen Mindestwerte die das Fahrzeug erfüllen muss. Wenn die noch erfüllt werden ist alles gut.


    Aber ja, dieser Zeitungstext ist etwas naja, er zeigt, dass eine Simson S5x die Mindestwerte erfüllt und auf Waldweg schlechter bremst.
    Das sagt einem der gesunde Menschenverstand auch so.


    Man weiss jetzt nicht warum das gemessen worden ist. Vielleicht gab es da einen Unfall auf dem Waldweg und man wollte wissen ob das so plausibel abgelaufen sein kann oder der Fahrer hätte noch anhalten können oder oder... Da fehlt es leider etwas an Hintergrundinformation zu dem Bericht.


    MfG


    Tobias


    Man muss beide Bremsen gleichzeitig betätigen um die max Bremswirkung zu erreichen.


    Naja, es macht schon Sinn die Räder mal einzeln zu betrachten. Es kann ja sein, dass ein Rad gar nicht bremst. Aber die maximale Bremswirkung wird natürluch nur bei beiden Rädern erreicht, das ist ja logisch.


    Wenn mein Sperber im August zur HU muss, könnte man ja mal das VZM (Verzögerungsmessgerät) auspacken und da mal nachmessen, wie gut das Fahrzeug verzögert. Momentan wird das eh nix, weil der Sperber im Winterquartier steht und hier 20cm Schnee liegen und es -10°C kalt ist.


    MfG


    Tobias

    Hi,


    die Bremswerte sind doch in Ordnung.


    Nach HU-Bremsenrichtlinie ist das genau die geforderten Mindestbremswerte:


    http://www.tgabathuler.ch/Lern…S_PKW/HU-Bremsen-Rili.pdf


    Danach gilt Mindestabremsung Z=Bremskraft/Gesamtgewicht * 100% [%]


    Damit ist es egal ob der Fahrer 30kg wieger oder 120kg. Es wird stumpf aufs zulässige Gesamtgewicht hochgerechnet.


    Ein älteres Krad muss vorne 30% und hinten beim blockieren 25% und in Summe 50% abbremsen und das auf griffiger Fahrbahn.


    Dazu gilt noch: "Der Wert der mittleren Vollverzögerung in m/s2 multipliziert mit 10 entspricht näherungsweise dem Wert der Abbrem-
    sung in %."


    Damit hat der Sachverständige vorne 36,4%, hinten 34,6% und in Summe 57,5% auf Asphalt ermittelt. Das der Waldweg nicht reicht ist klar, das ist ja auch keine "griffige Fahrbahn". Das ist damit über der geforderten Mindestabbremsung und damit alles gut. Na klar erreicht man mit den mickrigen Trommelbremsen nicht die Werte wie mit einem aktuellen Fahrzeug mit Scheibe und ABS. Aber die Werte der Bremsenrichtlinie werden erreicht, damit alles gut. Ich kan auch kein Golf1 mit einem Golf7 vergleichen...


    MfG


    Tobias

    Leider zu wenig Anhängelast, abgesehen vom kleinen Motor.
    Außerdem ist auch hier ist die Übersichtlichkeit nicht so toll. So wie bei all diesen SUV Bauformen. Leider.


    mfg
    :b_wink:


    Dacia Duster?


    Niemals... mit 125PS Benziner ist das eine lahme Gurke, Spritverbrauch weit jenseits der 10 Liter bei 130 Autobahn. Die Sitze sind eine Katastrophe, das ist ein Klappergestell, das Navi total blöd angeordnet. Windanfälligkeit mit dem Schauckelfahrwerk ist äh...blöd.


    Dacia mag haltbar sein und auch funktionell, aber halt auch billig. Wer es mag in so einer Kiste rumzueiern, der solls machen.


    Ich fahre 35-40tkm im Jahr, da sind so Sachen wie bequeme Sitze und gut sehbares Navi extrem wichtig.


    MfG


    Tobias

    Untere Aufnahme ist für 310mm und obere für 340mm. Zu Sitzhöhen kann ich dir nichts sagen. In die /2 gehören vorn wie hinten allerdings 340mm Federbeinelemente.


    Da lege ich ma lein Veto ein.


    Dein Rahmen hat hinten beide Aufnahmen für die Reibungsdämpfer und die hydraulischen Dämpfer. Das heisst du kannst da die langen hydraulischen und die kurzen Reibungsdämpfer installieren.


    Nicht jede KR51/2 hat das. Die KR51/2N hatte teils noch nur Halterungen für Reibungsdämpfer hinten und damit die kurzen Dämpfer!


    Erst die die KR51/2E und 2L hatten hydraulische Dämpfer ab Werk!


    MfG


    Tobias

    Und wann darf man eine rahmennummer umschlagen?
    Wenn der alte Rahmen beschädigt ist und die Nummer auf diesem unbrauchbaren Rahmen sichtbar ungültig gemacht wurde (x-en).


    Woran hapert der Plan nun unabhängig von der Eintragung der alten Nummer im Register? ;)


    Richtig, der alte Rahmen muss aus dem Verkehr gezogen werden. Das ist aber bei einer gestohlenen FIN nicht möglich. Die FIN ist einmalig, und da ja offiziell noch ein Rahmen mit der gestohlenen FIN existiert, geht das nicht.


    MfG


    Tobias

    Heute angefangen die ES 150/1 zu zerlegen. Dabei festgestellt, dass die SChwingenlagerungen fest sind und das Lenkkopflager Rastpunkte hat.


    Zack 100€ schon mal für die beiden Teile. Das ist nicht wie bei Simson, das Preisniveau ist ein anderes...


    MfG


    Tobias