Ja, darfst du. Vergiss aber das Widerholungskennzeichen nicht.
Beiträge von MuZ
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Wenn da steht *mehr als 5 % *, bedeutet dass eine Überladungstolleranz von max.5 %???????? alles was drüber ist wird bestaft, richtig?? Das bedeutet dass das Duo ein maximales Gewicht von 225,5 kg haben darf. Ist das Richtig oder liege ich da falsch?Richtig. Alles unter 5% ist nicht ahndungsfähig.
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Tabelle:
731020Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts
- bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 tfür den Halter
in %
mehr als 5 199.2.1 331190 (B-1) 10,00
mehr als 10 199.2.2 331191 (B-1) 30,00
mehr als 15 199.2.3 331192 (B-1) 35,00
mehr als 20 199.2.4 331844 B-3 90,00
mehr als 25 199.2.5 331845 B-3 140,00
mehr als 30 199.2.6 331846 B-3 235,00Tabelle:
734020Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts
- bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 tfür den Führer
in %
mehr als 5 198.2.1 334160 (B-1) 10,00
mehr als 10 198.2.2 334161 (B-1) 30,00
mehr als 15 198.2.3 334162 (B-1) 35,00
mehr als 20 198.2.4 334660 B-3 95,00
mehr als 25 198.2.5 334661 B-3 140,00
mehr als 30 198.2.6 334662 B-3 235,00Ich habe nur die Tabellen aus dem Bußgeldkatalog kopiert. Die Formatierung ist dabei etwas draufgegangen, aber ich denke mal, man kann es lesen. Wie viel % wären es denn eigentlich?
Zu prüfen wäre auch noch die zulässige Achslast und die Ladungssicherung bzgl. der Hunde.
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Sucht mal bei youtube nach Winterreifen und Polizei ... schlimm, schlimm.
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Nehm die Möglichkeit des Gespräches war! Wenn du dieses ablehnst, macht das kein gutes Bild und es zeigt nicht, dass du dich für die Sache einsetzt.
Ich kann mir unter dem Krankheitsbild deiner Frau nicht viel vorstellen; aber vielleicht findest du es hier wieder:
http://www.gesetze-im-internet…010/anlage_4_106.html</a> -
da muss man ersteinmal drauf kommen
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in welcher Behörde ruht eigendlich der Mikadospieler?
der hier? ->
... oder was meinst du genau?
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Das ist kein Schwachsinn, sondern eine sinnvolle Maßnahme für Menschen, die Belehrungsresistent sind. Wer sich z.B. nie anschnallt kann gut mit Punkten rechnen. (bei 5km/h drüber wird es keine Punkte geben)
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Tatbestandskatalog:
(A - 1) ... A-Verstoß, bei dem die Bußgeldstelle einen Punkt verhängen KANN (wg. Klammer)
A - 1 ... A-Verstoß, bei dem ein Punkt verhängt wird -
Vatti hatte Rallystreifen auf der S50. Glaube die waren aus Tschechien. Natürlich schwarz/chrom.
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hm... die idee mit der selbstschließenden tür ist natürlich nicht schlecht. da könnte man ne schöne falle basteln, aus der der dieb nicht rauskommt. da geht natürlich nen bischen raum er garage verloren, aber umsonst ist der tot. das ganze dann luft- und schalldicht gebaut und wenn der insasse pech hat, kommt man erst nach zwei wochen wieder in die garage. bei etwas glück, hat er ne flasche wasser dabei...
und das erscheint dann auch legal zu sein, weil völlig gewaltfrei und nicht körperverletzend.Ironie? Ich hoffe.
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Aber nur im Rahmen des Nötigen! Wenn der Einbrecher zusammengelegt wird und aus allen Öffnungen blutet, obwohl er eingesehen hat, dass er erwischt wurde, dann ist das natürlich auch nicht mehr rechtens.