So, jetzt die Gegner 
Das KÖNNTEN eventuelle Rechtfertigungsgründe für eine gefährliche Körperverletzung sein. Jedoch ist nicht garantiert, dass der Richter bei einer versteckten Stromfalle da mitgeht, die nur gebaut worde, um Menschen einen körperlichen Schaden zuzufügen. ... ich weiß nicht (naja, ich weiß schon ^^, wird kein Richter mitgehen)
Aber um mal von den ganzen Vorschriften aus StGB, StPO und BGB abzusehen; eine "Stromfalle" stellt eine verbotene Waffe gemäß Anlage 2 des Waffengesetzes dar.
verboten sind ...
"1.3.6 Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit sowie Distanz-Elektroimpulsgeräte, die mit dem Abschuss- oder Auslösegerät durch einen leitungsfähigen Flüssigkeitsstrahl einen Elektroimpuls übertragen oder durch Leitung verbundene Elektroden zur Übertragung eines Elektroimpulses am Körper aufbringen"
Schlussendlich kann gesagt werden, dass dieses Vorhaben nach hinten losgehen wird. Die Anlage an sich ist verboten und die Verhältnismäßigkeit ist auch nicht gegeben.
Strafanzeigen und Schadenersatzansprüche seitens des Geschädigten sind vorprogrammiert.