Beiträge von MuZ

    Danke für eure Antworten! Es ist natürlich schade, dass ich solche Reifen nun nicht an die RT machen kann. Hätte sicherlich sehr gut ausgesehen, aber nur original ist original! ^^


    Auf dem Hinterrad war noch einer aus dem VEB Riesa drauf ... aus meiner Heimatstadt. Und der hatte noch 100% Profil!

    @misterx, Blueracer


    Ok, um das mal genauer zu erklären. Jede Rechtsnorm in Deutschland hat ein gewisses Schutzgut. Bei einer Körperverletzung ist das z.B. die körperliche Unversehrtheit einer best. Person. Beim Kennzeichenmissbrauch, bzw. der Urkundenfälschung ist dieses Schutzgut die individuelle Erkennbarkeit eines Fahrzeuges (in Bezug auf die Kennzeichen).


    Wenn jemand nun sein Kennzeichen wieder mit neuer Farbe versieht (natürlich so, dass es den originalen Zustand wieder erlangt hat), wird dieses o.g. Gut in keinster Weise angegriffen. Somit falles diese Tatbestände komplett weg. Es ist weder eine Ordnungswidrigkeit, noch eine Straftat.


    Mit der Bemalung oder der Folie sind Handlungen gemeint, die diese Erkennbarkeit beeinflussen. z.B. aus einem P ein B machen o.ä.


    Und ne Urkundenfälschung kann es weiterhin auch nicht sein, da der subjektive Tatbestand der rechtswidrigen Absicht gefordert ist.

    Hallo,


    ich baue zur Zeit eine MZ RT 125/3 Baujahr 1960 in maron auf. Weißwandreifen würden nach meinem Geschmack super darauf aussehen, aber ich weiß nicht, ob diese im Zeitraum von 1960 bis 1965 in der DDR modern waren und ob man an solche ran kam.


    Ziel ist diese zeitgenössisch aufzubauen und nicht als Rockabilly-Mopped :D

    Ist ähnlich wie bei Verlust.
    Geh zum Versicherungstyp, der erklärt das Schild für ungültig sammelt es ein und du bekommst ein neues, vermutlich gegen eine Unkosten- Pauschale.
    Das Schild zu verändern, ist so absurd es auch ist, Urkundefälschung (eigentlich Urschildenfälschung)


    lg fuenfzigccm

    so absurd es auch ist, es ist keine Urkundenfälschung! Lies dir den §267 StGB mal genau durch, dann weißt du, warum ...
    Wie ihr es gemacht habt, ist es richtig, da die Handlung in keinster Weise irgendein Schutzgut beeinträchtigt. Bei einer Kontrolle passiert auch nichts. Sollte sich doch jemand beschwehren, soll er mir mal schreiben :D

    Richtlinien für die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen


    Oberflächige Reifenschäden an Luftreifen im Laufflächen- und Seitenbereich, die ausschließlich das Gummi betreffen und bei denen keine Kordfäden des Festigungsträgers sichtbar sind, können unter Zugrundelegung folgender Abgrenzungskriterien für die Betriebssicherheit des Reifens als unbedenklich eingestuft werden:


    - Geringfügige Riss- oder Schnittverletzungen, die nicht über den gesammten Reifenumfang verlaufen,
    - Alterungsrisse, die nicht tiefer als 1mm sind.


    Eine genaue Jahresangabe gibt es in dieser Richtlinie (!) nicht, aber als Faustformel sollte man sich an die 7-Jahres-Grenze halten.

    Ich klinke mich hier mal mit ein ...


    - Versicherungskennzeichen sind keine amtlichen Kennzeichen. Kennzeichenmissbrauch ist hier nicht möglich, jedoch gelten alle Vorschriften der StVZO


    - FZV -> §§ 10, 26, 27, 28


    - eine Kennzeichenbefreihung ist unter keinen Umständen möglich


    - feste Anbringung am Fahrzeug


    - Kennzeichen weglassen kostet 40€, 1P + 23,50 Verwaltungskosten; bei Vorsatz doppelt so teuer + Mängelanzeige


    "Sie setzten das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen ohne gültiges Versicherungskennzeichen in Betrieb."


    - falsche Anbringung kostet nen 10er + Mängelanzeige
    "Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen Versicherungskennzeichen nicht den Vorschriften *) entsprach."


    Was sagt uns das alles? Halterung bauen, Kennzeichen dran und gut. Wenn du ganz ohne fährst,bist du so und so Mode