Beiträge von MuZ

    @frogga
    Alles Kontrollen nach §36(5) StVO; wenn der Vortest verweigert wird, muss der Beamte vor Ort begründen, dass doch Alkohol oder Drogen konsumiert wurden (Geruch, Ausfallerscheinungen, etc). Sollte der Betroffene die Blutprobenentnahme verweigern, wird ein Richter darüber entscheiden.


    Charles
    Der Vortest zeigt keine Fantasiewerte an; die stimmen schon alle (sachgemäße Bedienung vorrausgesetzt), sind nur nicht gerichtsfest. Da die Werte zu 99,999% stimmen, muss auch keiner zurück gefahren werden. Ist auch ein Versicherungsproblem. Sollte der Betroffene sich aber ordentlich verhalten, kann man mal drüber reden.


    @s50b2e
    :kopfkratz: und dein Onkel kann auch für alle sprechen. Die Aussage, "dass die eh nichts mehr dürfen" ist mMn auch totaler Quatsch.


    Gurkensalat
    1,1 oder mehr -> Straftat; Blut
    0,5 bis 1,1 -> Ordnungswidrigkeit; Pusten im Revier


    Zurückgefahren wird bei unter 0,5 oder nach Entscheidung des Beamten.

    Es gibts 2 Möglichkeiten, eine Kontrolle durchzuführen.


    1: §26(5) StVO
    Das sind diese "allgemeinen" Verkehrskontrollen. Führerschein, Fahrzeugschein, mitzuführende Gegenstände (Verbandskasten/Warndreieck), Zustand des Fahrzeuges und Fahrtüchtigkeit des Fahrers. Mehr ist nicht möglich. Sollten Verstöße festgestellt werden, gehts mit 2 weiter ..


    2: zur Identitätsfeststellung bei einem Verstoß (§163b(1) StPO)
    Ausfallerscheinungen, mangelnde Ladungssicherung, defekte Beleuchtung; alles, was man schon von außen sieht oder was bei 1. festgestellt wird. Ziel ist, eine Strafverfolgung durch Bekanntmachen der Personalien sicherzustellen.




    Diese Frage, ob jemand vor Fahrtantritt alkoholische Getränke zu sich genommen hat, ist eigentlich mehr oder weniger eine Floskel. Wenn der Fahrer wie ein russischer Schichtbus stinkt, brauche ich auch nicht mehr zu fragen, sondern ich zeige ihm nur die folgenden Maßnahmen auf. Sollte kein Verdacht bestehen (Ausfallerscheinungen, Alkoholgeruch, veränderte Pupillen, wie auch immer) sind eh keine Maßnahmen möglich und die Frage ist überflüssig.


    Sollte jemand einen Vortest verweigern, darf natürlich nicht grundlos Blut genommen werden. ;)

    Hab mich neulich mit nem Allianzfritzen drüber unterhalten. Das ist wohl nicht für den täglich Gebrauch gedacht, sondern eher zur gelegentlichen Nutzung. Er hat uns das so erklärt: Holst dir heute das Schild und fährst am Pflegeheim vorbei und nietest ne alte Dame um, kein Problem, zahlt die Versicherung. Hast das aber schon nen paar Wochen und fährst jeden Tag mit zur Arbeit und nietest dann die alte Dame, kannst Pech haben und die Zeugen sagen dann ja ja der rast hier jeden Tag mit dar olle Moped vorbei... Dann kann sich die Versicherung querstellen und die Rechnungen kommen gleich an den Unfallverursacher... Strittig was ist gelegentlich... Aber bestimmt nicht täglich...


    Lehmann, kannst du bitte das komplette Kleingedruckte einstellen? Dann hat der Spuk ein Ende :)

    Nein, es muß kein Motorradhelm sein, sondern ein "geeigneter" Sturzhelm.
    Ein un"geeigneter" Motorradhelm, egal ob neu oder alt, entspricht nicht dem im Dezember 2005 (als die ECE-Pflicht wegfiel) geänderten Gesetz und kann mit 15 Euro Verwarnungsgeld geahndet werden, also genauso wie ganz ohne Helm.


    Falsch. Es muss sich hierbei um einen Schutzhelm handeln, der von Seiten des Herstellers für das Motorradfahren entwickelt wurde. Ein Bauarbeiterhelm beispielsweise ist nicht zulässig.
    Jetzt kann der findige Rechtsverdreher wieder argumentieren, dass im Gesetzestext nur die Rede von geeigneten Schutzhelmen und nicht von geigneten Motorradschutzhelmen gesprochen wird; aber dies ist natürlich Quatsch. Andere Schutzhelme sind schon von ihrer Beschaffenheit und Bauform nicht geeignet.


    Als Ausnahme würde ich Fahrradhelme auf langsam fahrenden Kraftfahrzeugen ansehen.

    siehe hier ;) alte Helme


    ... übrigens ist eine Veränderung des Typenschildes (z.B. Model oder Baujahr ändern) eine Urkundenfälschung. Wird wahrscheinlich nicht entdeckt werden, aber wenn, dann wirds Bein dick.

    schon lustig, aber wegen so einer scheiße halten die dich an? manche haben echt den schuss nich gehört


    Japp, so etwas geht gar nicht und ist total unprofessionell. Solche Typen ziehen den ganzen Berufsstand in den Dreck.

    Wenn ein Moped vor den Augen der Polizei geschoben wird, kann da unter Umständen was dahinter stecken ;) Gucken kostet ja nichts.


    Sartir


    zu 1. egal
    zu 2. ist trotzdem öffentlicher Verkehrsraum, da nicht befriedet