@frogga
Alles Kontrollen nach §36(5) StVO; wenn der Vortest verweigert wird, muss der Beamte vor Ort begründen, dass doch Alkohol oder Drogen konsumiert wurden (Geruch, Ausfallerscheinungen, etc). Sollte der Betroffene die Blutprobenentnahme verweigern, wird ein Richter darüber entscheiden.
Charles
Der Vortest zeigt keine Fantasiewerte an; die stimmen schon alle (sachgemäße Bedienung vorrausgesetzt), sind nur nicht gerichtsfest. Da die Werte zu 99,999% stimmen, muss auch keiner zurück gefahren werden. Ist auch ein Versicherungsproblem. Sollte der Betroffene sich aber ordentlich verhalten, kann man mal drüber reden.
@s50b2e
und dein Onkel kann auch für alle sprechen. Die Aussage, "dass die eh nichts mehr dürfen" ist mMn auch totaler Quatsch.
Gurkensalat
1,1 oder mehr -> Straftat; Blut
0,5 bis 1,1 -> Ordnungswidrigkeit; Pusten im Revier
Zurückgefahren wird bei unter 0,5 oder nach Entscheidung des Beamten.