Die Helmfrage

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  • Zu Barmbeck Basch
    Nur mal so nebenbei: der Helm auf Deinen Avatar hat der eine ECE Norm ? :rotwerd: Verleitest Du damit nicht auch andere so etwas zu tragen ? :panic: volker

    Wer auf Ost- Blech Runden dreht , hat ein Ost- Blech Runden Drehgerät !!!

  • Zu Barmbeck Basch
    Nur mal so nebenbei: der Helm auf Deinen Avatar hat der eine ECE Norm ? :rotwerd: Verleitest Du damit nicht auch andere so etwas zu tragen ? :panic: volker


    Die ECE Norm ist nichtmehr relevant...mittlerweile liegt es im ermessen des polizisten, ob er das was ich auf dem kopf trage, als helm anerkennt....heißt...meine summenschüssel lass ich auf dem kopp.... :b_wink:

  • siehe hier ;) alte Helme


    ... übrigens ist eine Veränderung des Typenschildes (z.B. Model oder Baujahr ändern) eine Urkundenfälschung. Wird wahrscheinlich nicht entdeckt werden, aber wenn, dann wirds Bein dick.

  • siehe hier ;) alte Helme


    ... übrigens ist eine Veränderung des Typenschildes (z.B. Model oder Baujahr ändern) eine Urkundenfälschung. Wird wahrscheinlich nicht entdeckt werden, aber wenn, dann wirds Bein dick.


    :gut_beitr: mir hat mal ein Rechtsverdreher erzählt, daß im Prinzip ein Kochtopf reicht. Naja, is 15 Jahre her.

  • wieder sone kacke die sich ewig hält Lehmann,


    Es muss ein Motorradhelm sein, egall wie alt und woher, er muss ein Motorradhelm sein.


    Eimer,Stahlhelm,Kochtopf gilt nicht.



    Bzzgl der ECE, das ist nur für die Versicherung relevant, ob sie bei eventuellem Unfall bezahlen wird ;)





    so könnt weiter machen :D

  • Zu Barmbeck Basch
    Nur mal so nebenbei: der Helm auf Deinen Avatar hat der eine ECE Norm ? :rotwerd: Verleitest Du damit nicht auch andere so etwas zu tragen ? :panic: volker


    In meinen Augen überhaupt kein Zusammenhang und Dummbatzig.
    Ausserdem wurde auf einen Privatgrundstück Fotografiert.
    BB

  • Es muss ein Motorradhelm sein, egall wie alt und woher, er muss ein Motorradhelm sein.


    Bzzgl der ECE, das ist nur für die Versicherung relevant, ob sie bei eventuellem Unfall bezahlen wird

    Nein, es muß kein Motorradhelm sein, sondern ein "geeigneter" Sturzhelm.
    Ein un"geeigneter" Motorradhelm, egal ob neu oder alt, entspricht nicht dem im Dezember 2005 (als die ECE-Pflicht wegfiel) geänderten Gesetz und kann mit 15 Euro Verwarnungsgeld geahndet werden, also genauso wie ganz ohne Helm.


    Das mit der Versicherung und ECE galt nur bis Dezember 2005 (denn die ECE-Pflicht stand damals nur noch im Gesetz, war aber de facto mit irgendeinem ursprünglich zeitlich begrenzten Dekret, dessen zeitliche Begrenzung irgendwann gestrichen wurde, außer Kraft gesetzt. Man mußte also trotz gesetzlicher Vorschrift keinen ECE-Helm mehr tragen; doch bei einem Unfall verwiesen die Versicherungen auf den Gesetzestext.
    Seit Dezember 2005 ist in der brd kein ECE-Helm mehr gesetzlich vorgeschrieben, sondern nur noch die gummiartig dehnbare Formulierung "geeignet". Und ob nach einem Unfall ein Helm "geeignet" war, entscheidet ein Gutachter (ECE-Helme sind allerdings i.d.R. immer "geeignet").


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  • Mit nem Eimer ist die Sicht stark eingeschränkt, da geh ich mit. Es sei denn, er ist an den entsprechenden Stellen durchgerostet.

  • Nein, es muß kein Motorradhelm sein, sondern ein "geeigneter" Sturzhelm.
    Ein un"geeigneter" Motorradhelm, egal ob neu oder alt, entspricht nicht dem im Dezember 2005 (als die ECE-Pflicht wegfiel) geänderten Gesetz und kann mit 15 Euro Verwarnungsgeld geahndet werden, also genauso wie ganz ohne Helm.


    Falsch. Es muss sich hierbei um einen Schutzhelm handeln, der von Seiten des Herstellers für das Motorradfahren entwickelt wurde. Ein Bauarbeiterhelm beispielsweise ist nicht zulässig.
    Jetzt kann der findige Rechtsverdreher wieder argumentieren, dass im Gesetzestext nur die Rede von geeigneten Schutzhelmen und nicht von geigneten Motorradschutzhelmen gesprochen wird; aber dies ist natürlich Quatsch. Andere Schutzhelme sind schon von ihrer Beschaffenheit und Bauform nicht geeignet.


    Als Ausnahme würde ich Fahrradhelme auf langsam fahrenden Kraftfahrzeugen ansehen.

  • Daß es kein Bauarbeiterhelm o.ä. sein darf, ist in dem gummiartigen Begriff "geeignet" ja schon enthalten.
    Ich meinte nur, daß die Aussage, daß es ein Motorradhelm sein muß, egal wie alt, eben falsch ist. Ein ungeeigneter Motorradhelm, egal wie alt, ist nicht zulässig. Das weißt Du sicherlich genausogut wie ich.


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