Beiträge von MuZ

    Ja , ich scheiß auf 10€. Frage: reichen erstmal Kopien von Versicherung usw., wenn ich original Führerschein mit hab?


    Nein, beglaubigte Kopie oder das Original.



    Zur Betriebserlaubnis ...


    Die Betriebserlaubnis bestätigt, dass ein Typ zum Verkehr zugelassen wurde. Diese Erlaubnis erteilt das KBA und sie wird nur einmal erteilt. Dieses "Original" liegt dann beim Hersteller.
    Die Datenbestätigung ist eine vom KBA oder einer anderen Behörde beglaubigte Kopie der Betriebserlaubnis. Diese ist mitzuführen.


    Somit kann der Tatbestand des Fahrens ohne Zulassung/Betriebserlaubnis nicht erfüllt werden, wenn die Datenbestätigung nicht mitgeführt wird. Diese Ordnungswidrigkeit kostet lediglich auch 10€.


    Die Betriebserlaubnis kann nur erlöschen, wenn von dem Fahrzeug eine Gefahr ausgeht, der Fahrzeugtyp sich ändert oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert.

    ich denke ich weis was MEIN ONKEL (mal richtig lesen) gesagt hat und wie gesagt ich frage auch gerne noch mal mein Vater (bei der Kripo) was der dazu sagt ob Pflicht oder nicht! aber muss ja auch jeder selber entscheiden wie er rum fährt!


    § 4(5) FZV
    Das Ding nennt sich Datenbestätigung und ist mitzuführen. Wenn dein Onkel die nicht sehen will, ist das sein Bier. Ich will diese aber sehen und eine Mängelanzeige ist minimal drin. Wenn nicht sogar 10€. ;)

    Anhand der Rahmennummer lässt sich doch der Typ rausfinden. Demzufolge wirst du nie die BE für eine S50N erhalten. Es sei denn, du gibst eine falsche FIN an. Aber das wäre totaler Quatsch. :D


    übrigens ...


    TB-Nr.: 354000
    Sie führten das Fahrzeug, obwohl der Fahrtrichtungsanzeiger fehlte/mangelhaft *) war.
    15€


    +


    Mängelanzeige

    Der Prüfer prüft auch nicht, ob der Fahrschüler das macht, was der Fahrlehrer ihm während der Fahrt sagt, sondern wie er allein zurecht kommt.
    Daher ist der Prüfling nach der Prüfung voll und ganz in der Lage ein Auto allein zu steuern, doch das Gesetz will eben, dass eine Begleitperson danaben/dahinter sitzt um dem Jugendlichen den schon angesprochenen Übermut zu nehmen oder eben die Angst vorm alleine fahren im Straßenverkehr.
    Warum er das so gut wie nüchtern machen muss ist allerdings einfach nur eine typisch Deutsche Regelung.

    MfG


    felix9474


    Ist das dein Ernst? :kopfkratz: Vielleicht, um Kneipenheimfahrten zu verhindern oder um sicherzustellen, dass das was die Begleitperson sagt auch wenigstens etwas gehaltvoll ist?

    Scholzy, wenn du das Formular ausgefüllt hast und fahren willst, sagst du mir dann rechtzeitig Bescheid?


    Ne, nochmal im Ernst ...


    Mofaprüfbescheinigung ist eine Notwendigkeit für alle, die nach dem 1.4.1965 geboren wurden. Alle anderen brauchen den Wisch nicht.
    Ansonsten ist das Mindestalter 15 (!!!) Jahre.

    Gute Infos von dir immer :thumbup: Also Klartext: Der Junior wird bestraft, weil der alte Sack, der danebensitzt, einengetüdelt hat?


    So sieht es aus. Sohnemann kennt aber auch die Vorschrift und sollte sich darüber vergewissern. Macht er dies nicht, ist er für den Straßenverkehr auch nicht geeignet.

    Nun mal gesetzt dem Fall, ich hab einen gezogen und Junior fährt stocknüchtern, dann passiert ihm bei ner Kontrolle doch nichts, oder? Weils wegen mit reinziehen jetzt ging.


    Siehe die Konsequenzen für den Fahrer in meinem vorletzten Beitrag.

    Das begleitende fahr ist genauso als ob du am Steuer
    des Wagen siezt somit gelten die gleichen Regeln kein Alkohol am Steuer usw.
    falsch


    Wen du trinken willst dann fahr lieber selbst und zieh
    nicht dein Junior mit rein
    richtig

    zu erst mal die Vorschriften:



    und die möglichen Konsequenzen ...


    Fahrer: Da hier ein Verstoß gegen die Auflagen vorliegt und die Erfordernisse somit nicht mehr eingehalten werden, droht ein Bußgeld. Damit verbunden sind Punkte, die wiederrum zu einem Aufbauseminar und zu einer Sperrfrist führen. Die Weiterfahrt wird natürlich untersagt.


    Beifahrer: Auch hier gibts ein Bußgeld und eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde.


    (die genauen Bußgelder suche ich noch raus. Komischerweise stehen zum §48a FEV im Tatbestandskatalog keine Sätze dazu drin (???). Müsste aber alles so 50€/3P sein)


    edit: Der Beifahrer wird nicht wie ein Fahrer behandelt.