Pures Interesse oder beruflich begründet?
Hallo Mutschy,
beruflich begründet. Wobei ich inzwischen kein aktiver "Prüfer" bzw. "Baurat" mehr bin - diese aber berate und ab und zu noch ausbilden darf
Gruss von Frank
Pures Interesse oder beruflich begründet?
Hallo Mutschy,
beruflich begründet. Wobei ich inzwischen kein aktiver "Prüfer" bzw. "Baurat" mehr bin - diese aber berate und ab und zu noch ausbilden darf
Gruss von Frank
hä?!
seit wann das denn?!
Für diesen Fahrzeugtyp genau seit dem 02.10.1990 (Erteilungsdatum der Typgenehmigung), also bitte Vorsicht mit pauschalen Behauptungen. Da würden auch ordnungsgemäß ausgestellte Ersatzpapiere nicht unbedingt etwas nützen, da dieser Fahrzeugtyp nur für 50 km/h vom KTA (später KBA) genehmigt ist (und Du die gleichen Papiere wie vorher bekommen müsstest, also mit 50 km/h) ...
An sonsten verweise ich auf den Einigungsvertrag, die dortige Übergangsvorschrift verweist auf "Kleinkrafträder im Sinne der DDR", nur, in diesem Falle ist es kein Kleinkraftrad im Sinne der DDR mehr.
Gruss von Frank
ich besitze ein S53 Baujahr 1991. Meine Betriebserlaubnis wurde am 2.10.1990 ausgestellt. Als Baujahr ist 1991 eingetragen.
Das komische ist, dass als Höchstgeschwindigkeit 50 Km/h eingetragen ist.
Das ist genau richtig, da Deine Simson schon der neuen Betriebserlaubnis von Ende 1990 entspricht. Im Laufe des Jahres 1990 wurden die Betriebserlaubnisse (Typgenehmigungen) dem Stand in den alten Bundesländern angepasst. Die Übergangsregelung mit 60 km/h gilt deswegen für Deine Simson nicht, da es sich ja nicht um eine alte Typgenehmigung handelt.
Parallel zu diesen Neufahrzeugen wurden noch einige Fahrzeuge mit 60 km/h ausgeliefert, die Bestandsschutz haben, hier handelte es sich aber um Fahrzeuge, die bei Simson auf Halde standen, und nicht um Fahrzeuge - wie Deinem - aus der aktuellen Produktion.
Gruss von Frank
Eine persönliche Kontrolle bei der Polizei ergab, der Unfall wurde nicht gemeldet.
So ein Bagatellschaden muss auch nicht bei der Polizei gemeldet werden, das kann man auch ohne Polizei mit der/dem Geschädigten regeln. Was natürlich nicht heisst, daß man sich einfach so aus dem Staub machen darf.
Was mich ein wenig wundert, ist, daß der Fahrlehrer nicht rechtzeitig eingegriffen hat, bevor es "geknallt" hat. Das ist nämlich eine seiner wichtigsten Aufgaben während der Ausbildung.
Gruss von Frank
Ich denke mal,da sitzen auch ab und an mal Sesselpupser,die Langeweile haben und dann nen Dicken machen.
Ich denke, wenn Du dort mal einen Tag gearbeitet hättest, würdest Du solche dummen Bemerkungen unterlassen. Langeweile kommt dort bei der Fülle der Anträge überhaupt nicht auf. Allerdings sind die Damen dort keine Techniker oder Ingenieure und müssen sich deswegen auf die Angaben von Euch verlassen. Wenn dort etwas durch die Plausibilitätsprüfung rauscht, gibts natürlich Rückfragen.
Ganz nebenbei solltest Du Dich freuen, das Du so einfach und unbürokratisch zu neuen Papieren kommen kannst. Bei anderen nicht mehr existierenden Herstellern (z.B. Zündapp) ist das Procedere wesentlich aufwändiger und teurer: Einzelabnahme beim TÜV / DEKRA + Vorsprechen bei der Zulassungsstelle.
Gruss von Frank