Beiträge von hallo-stege

    ich habe gehört auf einer kraftfahrstrasse mindestens 61kmh und auf autobahn mind 60kmh eingetragen..


    info ohne gewaehr :P

    Halbwissen ist immer gefährlich. Warum lest Ihr das nicht einfach in der StVO nach ???


    "§18 StVO: Autobahnen und Kraftfahrstraßen

    1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein. ..."


    Damit ist die Sache doch eindeutig und jede Spekulation aus der Welt geschafft.

    Gruss von Frank

    Ramirez: Super, daß Du auch die Erstzulassung dazugeschrieben hast. Stimmt diese denn auch mit dem Baujahr auf dem Typenschild überein? Das ist nämlich nicht immer der Fall.

    Was ja nicht weiter verwunderlich ist, geht doch das Baujahr (amtlich abgesegnet) von September - August (also in etwa von "nach den Werksferien" bis "vor den Werksferien" ). Eine Simson Baujahr 1973 kann also am 1.9.72 schon auf der Strasse sein.


    Gruss von Frank

    Nun bin ich am überlegen ob es überhaupt lohnt auf dieser basis einen Originalgetreuen aufbau zu machen, denn von der 65er sind ja eigentlich nur der schlechte rahmen, den motor und die felgen...


    was meint ihr dazu?

    Hallo Jan,


    Das ist ganz, ganz schwierig. Ich hatte eine ähnliche Konstellation mit einer 64er Schwalbe mit gutem Rahmen und gutem Motor und hab mir letztendlich doch eine komplette unverbastelte 64er geholt.


    Gruss von Frank

    "wild" ist nicht planlos und Oldschool ist eben ein Begriff mit denen viele "Ältere" nichts anfangen können und es gleich verurteilen als neumodischer Scheiss!

    Hallo Madde,


    laut meinem Englisch Wörterbuch bedeutet "wild" auch "planlos" ;)


    Gib mal "oldschool" bei ebay als Suchbegriff ein und Du ahnst, was ich meine. Das ist ein absolutes Mode- und Spamwort und hat mit wirklichen Oldtimern nicht viel zu tun. Die Artikel kann man getrost überblättern ... insofern stört es mich nicht, daß ich als "Älterer" (seit 1981 im "Oldtimergeschäft") mit sowas nichts anfangen kann.


    Genau so mit "clean" - das sind die Proll - Gölfe ohne Türgriffe und VW Zeichen :D


    Und zum "Wild Woodpecker" laut obigem Link fehlt mindestens noch der "big block".


    Ist eben meine persönliche Meinung.
    Gruss von Frank

    Dann frage ich mich aber, warum es die Auswahlmöglichkeit gibt [] ohne []1,links [] 2 ?(

    ... weil für die KTA-Typgenehmigungen die Fahrzeughöhe und -breite teilweise ohne Spiegel gemessen wurden, was dem damaligen Zeitgeist entsprach (und auch heute noch gemacht wird).


    Gruss von Frank

    Hallo Moni,


    da der Tank ja noch nicht mal ein halbes Jahr alt ist, kannst Du ihn doch problemlos zurückgeben (Gewährleistung).


    An sonsten: ich würde versuchen, den originalen Tank zu retten (Zitronensäure). Und beim Einbau darauf achten, daß auch alle Gummiteile an den Schrauben und im Rahmenheck eingebaut sind, sonst bekommt der Tank schnell Vibrationsrisse.


    Gruss von Frank

    Oh je, jetzt geht alles durcheinander ...


    Ohne jetzt mal den Sinn oder Unsinn eines Abbaus zu diskutieren:


    Rechtliche Grundlage zu Änderungen an Fahrzeugen ist § 19 StVZO (Dazu auch:Beispielkatalog, Erläuterung 1). Allerdings ist hier der Abbau von "nicht erforderlichen lichttechnischen Einrichtungen" (z.B. Fahrtrichtungsanzeigern an Kleinkrafträdern, siehe § 54 Abs.5 StVZO) nicht eindeutig geregelt. Bei "böser" Betrachtungsweise könnte man in den Raum stellen, daß die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nach § 19/2 StVZO erlischt, da man eine Gefährdung erwarten könnte. Diese Gefährdungserwartung widerspricht aber § 54 StVZO und dem aktuellen EG-Recht, welche beide Fahrtrichtungsanzeiger an Kleinkrafträdern nicht fordern. Insofern erlischt die BE des Fahrzeuges nicht zwingend, ein entsprechender Eintrag in den Fahrzeugpapieren wäre allerdings hilfreich und zielführend, um Komplikationen zu vermeiden.


    mutschy, die KTA-Typscheine sind verschieden dick und bestehen aus der eigentlichen Genehmigung, einer Fahrzeugbeschreibung und entsprechenden Gutachten. Daß´durch (legale) Umbauten die 60 km/h Regelung tangiert wird, ist nur anzunehmen, wenn durch diese Umbauten ein Neufahrzeug entstehen würde. Die vom KBA ausgestellten Papier sind natürlich nur Auszüge aus diesen Typscheinen, deswegen steht da auch irgendwo "Datenbestätigung nach § 4 FZV (Fahrzeug - Zulassungsverordnung)


    fahrzeugschein, die AKE/VDTÜV Lichttechnik - Broschüre bezieht sich nicht wirklich auf den damaligen Stand von DDR Fahrzeugen.


    Gruss von Frank