Beiträge von hallo-stege

    Viel schlimmer aber ist, dass man sich die Vorgehensweise hier mittlerweile wirklich vorstellen kann, und dass man bei einer normalen Kontrolle neuerdings echt schiss haben muss. Das finde ich krass.

    Hallo Mc-Kev,


    wenn Dein Moped technisch und optisch einigermassen in Schuss ist, Du es nicht frisiert hast und es auch keinen Höllenlärm macht, Du die passenden Papiere (mit ggf. eingetragenem Tuning), Versicherungsschild/Nachweis und den richtigem Führerschein dabei hast musst Du vor keiner Kontrolle "Schiss" haben.


    Wenn man natürlich ohne Papiere mit nicht lesbaren oder zweifelhaften Fahrgestellnummern, "wildem" Tuning oder mit einer "Ratte" unterwegs ist, wunderts mich nicht, wenn die Rennleitung genauer hinguckt.


    Auch das war eigentlich schon immer so, nur das die Kontrollen früher (bei uns) wesentlich häufiger waren: so alle 2 - 3 Wochen wurde man auf dem Schulweg schon angehalten.


    Gruss von Frank

    Hallo Zusammen,


    ich weiss nicht aus dem Kopf, ob es mit der Schweiz ein Abkommen gibt, welches es der Schweiz ermöglicht, hier Bußgelder einzutreiben. Weiss aber bestimmt der ADAC.


    - Wenn Du irgendwann einmal wieder in die Schweiz fahren möchtest und das Bußgeld gerechtfertigt war, würde ich es so schnell wie möglich bezahlen. Wenn es nicht gerechtfertigt war, Rechtmittel einlegen.


    - Eine eventuelle Mahnung kann noch viel teurer werden bzw. sich auch der Tatbestand ändern (aus Verwarnungsgeld wird Bußgeld).


    - Wenn Du nie wieder in die Schweiz willst, und es mit D kein Abkommen gibt, ists wohl egal.


    Gruss von Frank

    Also, nach den Ausführungen wundert mich jetzt nix mehr. Ich denke mal, da fehlt noch mindestens die Hälfte an Fakten. Naja, wenn es sich nur um den Bekannten eines Kumpels handelt ... solche Geschichten sind wie "stille Post" - mit jedem Weitererzählen schwindet der Wahrheitsgehalt und solange keine Fakten auf dem Tisch liegen, würde ich sie nicht glauben.


    Ich kannte übrigens mal einen, der kannte einen ... wie war das noch mit dem nagelneuen Porsche, wo jahrelang eine Leiche drin lag (die Story werden die Älteren von Euch gewiss auch kennen).


    Gruss von Frank



    PS: jedem, der sich in der von mc-kev geschilderten Story ungerecht behandelt fühlt, steht ja der Rechtsweg offen. Davon leben unsere Anwälte.


    PS2: Wer mit Rahmen oder Mopeds ohne Papiere rummacht, kennt das Risiko und ist selbst schuld. Ausserdem kann man an gestohlenen Dingen kein Eigentum erwerben. Auch, wenn man sie noch so schön restauriert. Weiss aber eigentlich auch jeder.


    PS3: Wenn es sich in irgendeiner Form um Diebstahl handelt, gibt kein Polizist irgendwem irgendwas "einfach so" - ausserdem wird dann gewöhnlich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und das ganze geht vor Gericht. Und das ist auch gut so.

    ... wenn nicht andauernd was geklaut werden würde, müsste auch nichts beschlagnahmt werden !


    Freut Euch doch, wenn die Polizei für Euch arbeitet und versucht, die geklauten Sachen wiederzufinden und die Täter ausfindig zu machen.


    Aber das nur am Rande.


    Gruss von Frank

    Das sehe ich nicht so! Drehe es mal andersrum....die Drehzahl bleibt gleich, aber die Geschwindigkeit wird weniger. ^^ Wie soll denn ein stino-Motor auch höher drehen, wenn der Zylinder es nicht zulässt? Ob mit dem Auto oder dem Moped....ich darf bei beiden Fahrzeugen im 1. Gang bis maximale Drehzahl bis zum Motortod fahren, ist es deswegen illegal? :rolleyes:

    Hallo Christian,


    die Geräuschmessung (Fahrgeräusch) wird aber bei einer bestimmten Geschwindigkeit gefahren, und für diese erhöht sich die Drehzahl. Und das ist auch "praxisgerecht", denn Du bewegst das Fahrzeug ja auch mit der kürzeren Übersetzung bei gleichen Geschwindigkeiten und nicht bei gleichen Drehzahlen.


    Falls Du Zweifel hast, pack die Simme ein und komme her, wir können hier ja mal probeweise Stand- und Fahrgeräuschmessungen durchführen (allerdings keine "amtlichen", da mein Meßgerät nicht geeicht ist)


    Gruss von Frank

    Wenn ich ehrlich bin, kann ich eine Erhöhung der Geräuschkulisse aufgrund einer Verkleinerung des Ritzels absolut nicht nachvollziehen....
    Dafür bitte ich um Erklärung. :rolleyes:

    Hallo Christian,


    ganz einfach: wenn Du ein kleineres Ritzel verbaust, dreht Dein Motor bei gleicher Geschwindigkeit höher. Dadurch erhöht sich (normalerweise) auch das Fahrgeräusch. (Höhere Drehzahl = mehr Krach)


    Gruss von Frank

    Das ist falsch, nen kleineres Ritzel vorn darf ohne weiteres verbaut werden, nur kein größeres

    Genau diese Behauptung ist falsch. Siehe § 19/2 StVZO. Ausnahme: Das Ritzel wäre im Typschein bzw. der Betriebserlaubnis der Simson erwähnt ...


    Gruss von Frank



    Zitat: § 19/2 StVZO:


    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

    • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

    • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Die ritzelverkleinerung ist meines Erachtens aufgrund der resultierenden besseren Steigfähigkeit nicht illegal.

    Da sich die Geräuschwerte bei einer Ritzelverkleinerung verschlechtern, muss diese aber auf jeden Fall vom Sachverständigen begutachtet und eingetragen werden (§ 19/2 StVZO). Gutachten von Simson gibts dafür meines Wissens keine, also: Einzelabnahme.


    Gruss von Frank


    PS: die Reparaturanleitung ist kein amtliches Dokument, sie kann lediglich Hinweise liefern. Und auch zu DDR Zeiten mussten solche technischen Änderungen eingetragen werden, das verschweigt der Autor gerne.

    Ein Pozilist oder der Tüv in Hessen kennt keine Simson Steuerzeiten

    Hast Du ´ne Ahnung. In Hessen gibt´s echte Tuning Spezialisten bei der Rennleitung, die Deine Maschine haarklein sezieren.


    Und wenn Du dort angehalten wirst - ein Rollenprüfstand ist dort in fast jedem Streifenwagen - ist Dein Taschengeld für die nächsten Jahre flöten. (kostet ~ 900 Euro + Gerichtskosten + 6 Punkte ... )


    Gruss von Frank