Du hast es noch immer nicht begriffen (oder willst es nicht), das mit AM Schein eigentlich nur 45km/h darfst und ohne BE kannst es nicht belegen das das Moped unter eine Sonderregelung fällt, sprich legal damit 50km/h oder 60km/h fahren darfst als KKR .
ist vergeben Mühe, er will es nicht war haben, das dreh und Angelpunkt die BE ist.
Da es ein Ungarn Export ist, der 60km/h läuft, ist der Drops genau genommen doppelt gelutscht.
Mensch Jungs, Textverständnis ist gefragt. Ich habe nichts anderes behauptet.
Ich versuch es nochmal:
Schritt 1: Kontrolle unter den o.g. Feststellungen, Rechtlich ein Fahren ohne FE, ich habe da keine andere Meinung als ihr und auch nichts Gegenteiliges gesagt/geschrieben! Anzeige durch Polizei mit weiterer Vernehmung und was da so zugehört.
Schritt2: Abgabe ans Gericht, tatbestandsmäßig noch immer der erfüllte Straftatbestand. Das heißt aber nicht, dass es auch zu einer Verurteilung kommt. Ein Richter ist frei in seinen Entscheidungen. Eine Strafanzeige führt nicht zwingend auch zu einer Strafe/Verurteilung.
Ich bin bei Schritt 2 und nicht 1. Deshalb frag ich nach Urteilen/Entscheidungen und nicht danach, wer mal von der Polizei angezeigt wurde.
Schon mal was vom gutgläubigem Erwerb gehört? Da kann man z.B. auch an einem Gegenstand, der aus einer Straftat stammt und eigentlich jemand anderem gehört, Eigentum erwerben. Da bin ich auch erstmal einer Hehlerei beschuldigt, und zum Schluss kann ich die Ware unter Umständen behalten und werde nicht bestraft.